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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Rehabilitation für Menschen mit Diabetes

Menschen mit Diabetes müssen sich vielen Herausforderungen stellen, die die Stoffwechselerkrankung mit sich bringt. So müssen sie im Alltag ihre Therapie allein managen und leben gleichzeitig mit dem Risiko, dass es zu Folgeerkrankungen oder Komplikationen kommen kann. All das kann zu einer großen Belastung werden. Menschen mit Diabetes haben daher einen Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation.

Warum eine Reha bei Diabetes?

In einer Rehabilitation sollen laut Deutscher Rentenversicherung Gesundheitsschäden abgewendet, die Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten oder wiederhergestellt und so eine Teilnahme am normalen Leben möglich gemacht werden – „Reha vor Rente“ lautet hier die Devise. Denn im Verlauf der Diabeteserkrankung kann es immer wieder Anlässe oder Phasen geben, die eine Neuorientierung erfordern – beispielsweise Therapieanpassungen oder auch die Aneignung von neuem Wissen.

Hierfür bietet eine speziell auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Rehabilitation den richtigen Rahmen, beispielsweise bei einem Therapiewechsel, bei Folgeerkrankungen und Komplikationen wie dem diabetischen Fußsyndrom oder immer wieder auftretenden Hypoglykämien oder bei starken psychischen Belastungen durch Diabetes. Reha-Maßnahmen gibt es zudem für Kinder und Jugendliche bzw. für die Eltern von erkrankten Kleinkindern, um den richtigen Umgang mit dem Diabetes zu erlernen. Menschen mit Typ-2-Diabetes können in einer Reha beispielsweise lernen, wie man sich gesund ernährt, und eine Sport- und Bewegungstherapie erhalten.

Wunsch- und Wahlrecht

Eine Reha-Maßnahme dauert i. d. R. 3 Wochen. Sie wird von der Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung getragen und kann sowohl ambulant und wohnortnah, als auch stationär absolviert werden. Wegen der verschiedenen Möglichkeiten, die einzelne Kliniken bieten, sowie der individuellen Voraussetzungen der Patienten ist es für viele Patienten wichtig zu wissen, dass sie bei der Auswahl der Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht haben. So heißt es im Sozialgesetzbuch (SGB) IX in § 8, Absatz 1, Satz 1: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“

Wunschklinik gut begründen

Menschen mit Diabetes, die eine Reha beantragen, können also bereits im Antrag angeben, in welcher Klinik sie die Reha absolvieren möchten und können zudem Widerspruch einzulegen, falls diesem Wunsch vonseiten des Kostenträgers nicht entsprochen wird. Wichtig ist es daher, seine Auswahl im Antrag zu gut begründen – Argumente können z. B. Wohnortnähe wegen der Betreuung von Kindern sein oder bestimmte Leistungen, die eine Klinik anbietet. Einen Überblick über geeignete Einrichtungen gibt es beispielsweise im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Quelle: Befund Diabetes 3/2018

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