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Schlaganfall

Beim Schlaganfall, auch Apoplexie, Hirninsult oder Hirninfarkt genannt, handelt es sich um eine plötzliche Erkrankung des Gehirns, bei der die betroffenen Gehirnbereiche geschädigt werden und – meist durch eine Durchblutungsstörung – absterben können.

Schlaganfall
© peterschreiber.media

Autofahren nach Schlaganfall

Ein Schlaganfall und seine Folgen können das Leben eines Menschen verändern und verschiedene Einschränkungen im Alltag mit sich bringen. Auch kann die Fahreignung eines Betroffenen beeinträchtigt sein.

Nach einem Schlaganfall besteht i. d. R. ein absolutes Fahrverbot für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten. Es ist zu bedenken, dass, falls dieses Fahrverbot missachtet wird, die KFZ-Haftpflichtversicherung ggf. im Schadensfall nicht einspringen wird. Nach Ablauf der drei Monate liegt eine Fahreignung vor, wenn fachärztlich (z. B. durch einen Facharzt für Neurologie) mögliche Fahreignungshindernde Funktions- und Fähigkeitsstörungen ausgeschlossen werden, oder eine verkehrsmedizinische Überprüfung erfolgt ist. Als weitere „Begutachtungsstelle für Fahreignung“ sind hier der TÜV bzw. DEKRA für generelle Informationen sind hier Fahrschulen oder die regionalen Behörden zu nennen.

Doch auch im Anschluss ist man dafür verantwortlich, ggf. Maßnahmen zum Ausgleich verkehrsbehindernder Beeinträchtigungen zu treffen. Dies ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §2 gesetzlich geregelt:

„Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.“

Mögliche Einschränkungen durch einen Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall müssen Betroffene mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen leben, wobei diese unterschiedliche Einflüsse auf die Fahreignung haben können.

Gesichtsfeldausfall (Hemianopsie)
Grundsätzlich schließt eine Einschränkung im Blickfeld eine Fahreignung nicht aus. Überblicken die Augen eines Betroffenen einen Winkelbereich von über 120 Grad, steht einer offiziellen Eignung nichts im Wege. Auch bei einem weiter eingeschränkten Sehfeld ist es u. U. durch technische Hilfsmittel (etwa Kameras, die fehlende Winkel überblicken) möglich, die Fahreignung zu erhalten.

Aphasie
Aphasische Sprachstörungen allein schließen eine Fahreignung nicht aus. Jedoch ist im Einzelfall der Zusammenhang mit anderen neuropsychologischen Funktionsstörungen zu beachten. Für einen Ernstfall (z. B. einen unverschuldeten Unfall) ist es in jedem Fall ratsam, einen Aphasiker-Ausweis mitzuführen, auf dem steht: „Ich bin Aphasiker. Ich habe eine Sprachstörung. Ich kann klar denken. Ich brauche Zeit zum Sprechen und Verstehen. Bitte sprechen Sie mit mir deutlich und in kurzen Sätzen.“

Epilepsie
Im Falle einmaliger oder häufiger auftretender epileptischer Anfälle ist vom Arzt individuell zu entscheiden, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ein (weiterer) Anfall hinter dem Steuer ist und inwiefern dieser somit die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt.

Medikamente
Im Falle der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten ist von Arzt zu beurteilen, inwiefern die Fahrteignung eingeschränkt wird. Bei morphinhaltigen Medikamenten beispielsweise kann eine Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden.

Fahrzeugumbau

Heutzutage gibt es diverse Möglichkeiten, das eigene Auto auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten umbauen zu lassen, um eventuelle Beeinträchtigungen auszugleichen. Fahrzeugtechnische Veränderungen müssen beim TÜV bzw. DEKRA abgenommen und ggf. in den Führerschein eingetragen werden. Ansprechpartner für den Umbau können entweder die Fahrzeughersteller selbst, der ADAC oder lokale Umbaufirmen bzw. Werkstätten sein.

Umbaumöglichkeiten reichen von elektronischen Einstieghilfen über die Änderung der Pedal-Positionen bis hin zu Knöpfen am Lenkrad. Wer im Beinbereich eingeschränkt ist, kann sich verschiedene Funktionen an das Lenkrad anbringen lassen, wie einen Gasring, der im Lenkrad sitzt und wobei durch Ziehen oder Drücken am Lenkrad beschleunigt bzw. gebremst wird.

Schwerbehindertenausweis

In vielen Fällen ist eine Beantragung eines Schwerbehindertenausweises zu empfehlen. Dies kann beim Versorgungsamt in der Stadt (Bezeichnung je nach Bundesland anders) geschehen. Damit kann je nach Schweregrad auf so gekennzeichneten Parkplätzen geparkt werden und man kann von der Kfz-Steuer befreit werden. Der Antrag für diese Befreiung ist beim Finanzamt zu stellen. Des Weiteren erhält man mit einem Behindertenausweis häufig Rabatte, z. B. bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie diversen kulturellen Veranstaltungen (Museen, Kinos etc.). Ein negativer Bescheid eines Behindertenausweises kann gesetzlich angefochten werden und der Ausweis per Widerspruch erneut beantragt werden.

Finanzierung und Hilfe

Umbauten am Auto, die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, dass die eigenen, neuen Ansprüche erfüllt, sowie Behördengänge, Fahrstunden, ein fachärztliches Gutachten oder die Beantragung bestimmter Papiere können viel Geld kosten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei bestimmten Institutionen wie z. B. der Berufsgenossenschaft, diversen Versicherungen oder bei Wohlfahrtsverbänden oder Stiftungen Zuschüsse zu beantragen. Hier gilt es, die Anträge frühzeitig und wenn möglich, bevor die Leistung in Anspruch genommen wird, zu stellen.

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Menschen dabei unterstützen, trotz einer Behinderung am Straßenverkehr teilzunehmen und vor allem, dies sicher zu gestalten und einfach zu erreichen. Hier sind neben Behörden auch Selbsthilfegruppen oder gemeinnützige Stiftungen zu nennen. Eine umfangreiche Broschüre zum Thema Autofahren nach Schlaganfall bietet die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe im Internet zum kostenfreien Download an.

Quelle: Ratgeber Schlaganfall und Aphasie 2015

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