Neurodermitis ist eine chronische, nicht ansteckende Hauterkrankung, die von einem starken Juckreiz und trockener Haut gekennzeichnet ist. Auf der Haut entstehen rote, entzündliche, schuppende Ekzeme, die gelegentlich auch nässen.
Juckende, schuppende Haut, rote Stellen an unterschiedlichen Körperregionen, hervortretende Äderchen und Pusteln im Gesicht – die Bandbreite der Hauterkrankungen ist groß. Leiden Betroffene sehr stark unter ihrer Erkrankung und sind nicht mehr in der Lage, ihren Alltag und ihr Berufsleben zu meisten, kann eine Rehabilitation helfen, die Beschwerden zu lindern. Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt, wer eine Reha beantragen kann, wer die Kosten übernimmt und wie das Programm in dieser Zeit aussieht.
Die Betroffenen leiden am häufigsten unter Juckreiz sowie den sichtbaren Hauterscheinungen, z. B. im Gesicht oder im Kopfbereich. Nicht selten führen diese Symptome und Erscheinungen auch zu psychischen Begleitphänomenen. In der Behandlung kommt daher das bio-psycho-soziale Modell zur Anwendung. Dabei werden die Hauterkrankungen nicht alleine auf der Ebene der Hauterscheinungen betrachtet bzw. behandelt, sondern auch unter Berücksichtigung der psychischen und sozialen Situation der Betroffenen.
Die Schwerpunkte der Rehabilitation im Bereich Dermatologie/Allergologie liegen in den chronischen Hauterkrankungen. Hierzu zählen Neurodermitis, Schuppenflechte (Psoriasis), Juckreizerkrankungen (z. B. Nesselsucht) und Berufsdermatosen (z. B. Handekzeme). Des Weiteren werden in vielen dermatologischen Rehabilitationskliniken Kontakt- und Lebensmittelallergien diagnostiziert und behandelt.
Rehabilitationen können bei der Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft beantragt werden. Die Rentenversicherung übernimmt die Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Aus ärztlicher Sicht muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass durch die Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich wiederhergestellt oder zumindest soweit stabilisiert wird, dass eine Beschäftigung weiter ausgeübt werden kann.
Die Rehabilitation wird üblicherweise für die Dauer von drei Wochen bewilligt und kann bei medizinischer Notwendigkeit auch verlängert werden.
Eine Hauptaufgabe der Rehabilitation von Menschen mit Hauterkrankungen ist es, den Betroffenen zu vermitteln, wie sie besser mit ihrer Hauterkrankung umgehen können. Mittels einer an die Hautveränderungen angepassten Therapie und Hautpflege können oft nachhaltige Effekte erzielt werden. Die Patienten erfahren „Hilfe zur Selbsthilfe“ und werden somit zum Experten ihrer Erkrankung. Die Therapie unterliegt einem ganzheitlichen Ansatz unter Berücksichtigung der krankheitsbedingten beruflichen und privaten Einschränkungen.
Die Kosten der Rehabilitation übernimmt der zuständige Träger der Rehabilitation. Das kann z. B. die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft sein. Es ist möglich, dass vom Versicherten ein geringer Beitrag als Zuzahlung zu erbringen ist.
In den meisten Fällen wählt der Rehabilitationsträger eine geeignete Einrichtung für den Antragsteller aus. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkrankung und der Spezialisierung der Einrichtung. Es existiert jedoch auch die Möglichkeit, vom gesetzlich verankerten „Wunsch- und Wahlrecht“ Gebrauch zu machen und selbst eine Rehaeinrichtung vorzuschlagen. Es empfiehlt sich in diesem Fall, weniger nach der Lage bzw. dem Standort zu entscheiden, sondern sich von der Qualität und Expertise der Rehaeinrichtung leiten zu lassen. Konkrete Wünsche sollten bereits bei der Antragstellung schriftlich geäußert werden, damit sie unmittelbar in die Leistungsentscheidung des Rentenversicherungsträgers einfließen können.
Quelle: Patient und Haut 1/2016