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Neurodermitis

Neurodermitis ist eine chronische, nicht ansteckende Hauterkrankung, die von einem starken Juckreiz und trockener Haut gekennzeichnet ist. Auf der Haut entstehen rote, entzündliche, schuppende Ekzeme, die gelegentlich auch nässen.

Neurodermitis
© iStock - Kwarkot

Kinder- und Jugend-Rehabilitation

Bei chronischen Krankheiten wie Asthma oder Neurodermitis kann eine Reha sinnvoll sein. Erkrankungen können die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stark beeinträchtigen. Unbehandelt kann die Lebensqualität, aber auch die schulische Entwicklung und die spätere Leistungsfähigkeit in Beruf und Alltag darunter leiden. Kinder und begleitende Erwachsene lernen wie sie mit der Erkrankung und Problemen im Alltag besser zurecht kommen. I. d. R. dauert eine Reha vier Wochen.

Man unterscheidet eine Reha in drei Bereiche:

  • Kinder bis zehn Jahre, ggf. in Begleitung eines Elternteils
  • Kinder zwischen elf und 13 Jahre
  • Jugendliche bis 14 Jahre
  • Die Reha für das Kind beantragen

    Eine medizinische Reha für ein Kind beantragen Eltern i. d. R. entweder bei der gesetzlichen Renten- oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Am sinnvollsten ist es, sich vor der Antragstellung zu erkundigen, welcher Kostenträger zuständig sein wird. Ist der angeschriebene Kostenträger nicht der richtige, muss er den Antrag an den nächstwahrscheinlichen Kostenträger weiterleiten. Dadurch kann sich der Beginn der Reha verzögern. Für den Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung für die Kinder-Reha etwa muss ein Elternteil in den zwei Jahren zuvor wenigstens sechs Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

    Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson in der Reha-Klinik übernimmt die Renten- bzw. die Krankenversicherung nur, solange das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist. Danach ist eine Kostenübernahme auf Antrag jedoch noch möglich, wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson notwendig ist, z. B. bei einer Behinderung des Kindes. Auch den entgangenen Verdienst des Elternteils für die Dauer der Reha übernimmt der Kostenträger auf Antrag, genauso die Kosten für eine Haushaltshilfe, sollte zu Hause ein weiteres Kind unter zwölf Jahren leben, das nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann.

    Der Kinderarzt bzw. behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Reha im Antrag bescheinigen. Eine medizinische stationäre Reha kann u. a. dann notwendig sein, sollte eine Besserung der Krankheit nur bei einem Ortswechsel gewährleistet sein oder sind bestimmte Therapien ambulant vor Ort nicht möglich, sondern nur in einer Reha-Klinik. Bei der Stellung des Reha-Antrags können Eltern bereits einen Wunschort bzw. eine Wunschklinik angeben. Der Kostenträger muss diesem Wunsch- und Wahlrecht entsprechen, stehen dem keine wichtigen Gründe entgegen.

    Reha für Schulkinder

    Damit Schulkinder nicht zu viel Schulstoff während der Reha verpassen, werden sie i. d. R. zusätzlich zum Reha-Programm zumindest in den Hauptfächern unterrichtet. Daher sollten sich die Eltern bei der Schule des Kindes über den voraussichtlichen Schulstoff der nächsten Wochen erkundigen und diese Informationen an die Reha-Klinik weitergeben. Sinnvoll kann es insbesondere bei älteren Kinder jedoch auch sein, den Termin für die Reha in die Zeit der Schulferien zu legen. Allerdings sollten Eltern den Reha-Antrag dann frühzeitig stellen, da in den Schulferien die Plätze in den Reha-Kliniken i. d. R. schnell ausgebucht sind. Sollte dies bereits der Fall sein, gibt es noch die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Oft werden kurzfristig noch Plätze in der Wunschklinik frei. Allerdings müssen Eltern und Kind dafür flexibel sein.

    Das Therapieprogramm

    Das Therapieprogramm wird individuell auf das Kind zugeschnitten. Dabei beachten die Klinikärzte sowohl die medizinischen Notwendigkeiten, aber auch die Belastbarkeit des Kindes. Kleinen Kindern etwa lassen sich Therapien nur in gewissen zeitlichen Grenzen zumuten, Patientenschulungen eignen sich für sie u. U. noch nicht. In diesem Fall lernen die Eltern i. d. R. die wichtigsten medizinischen und therapeutischen Maßnahmen kennen, um ihrem Kind etwa bei einem Asthmaanfall angemessen helfen zu können. Die durchgeführten Therapien sind jeweils auf das Alter des Kindes zugeschnitten, Wissen wird spielerisch vermittelt. Zu den Bausteinen einer Kinder-Reha gehören u. a. Physiotherapie, Ernährungsberatung, Schulungen (falls möglich), psychologische Betreuung und Hilfestellung, aber auch andere medizinische Maßnahmen (z. B. Bäder, Inhalationen usw.). Vielfach finden die einzelnen Therapien auch in kleinen Gruppen statt, damit die Kinder Kontakt zu Gleichaltrigen bekommen und größere Freude an den Therapiesitzungen haben.

    Die Freizeit kommt in einer Kinder-Reha selbstverständlich auch nicht zu kurz, denn Kinder sind nur begrenzt aufnahmefähig. Die meisten Kliniken bieten Spielangebote, verfügen über ein Schwimmbad und/oder eine Sporthalle und haben zahlreiche Spielgeräte im Angebot, die sich Kinder ausleihen können. Ein vielfältiges Freizeitprogramm (z. B. Kino, geführte Wanderungen) rundet das Angebot für die Kinder-Reha in den meisten Kliniken ab.

    Quelle: allergikus 3/2018

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