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Allergie

Als Allergie bezeichnet man die übermäßige und teilweise heftige Abwehrreaktion des Immunsystems auf körperfremde Stoffe (Antigene).

Allergien
© iStock - bluecinema

Kinder mit Allergien auf Klassenfahrt

Klassenfahrten sind ein wichtiger Teil der Schulzeit. Kinder, die daran nicht teilnehmen, fühlen sich im Anschluss oft ausgeschlossen, wenn die anderen von ihren Erlebnissen erzählen. Deshalb sollten – wann immer möglich – auch Kinder mit Allergien mit auf Klassenfahrt oder auch auf eine Jugendfreizeit fahren. Werden bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen, ist dies i. d. R. auch möglich.

Damit auch Kinder, die von einer Allergie betroffen sind, mit auf Klassenfahrt gehen können, sollten sich die Eltern vor der Fahrt rechtzeitig mit den Lehrkräften austauschen und diese über die besonderen Bedürfnisse ihres Kindes unterrichten. Denn die Lehrkräfte müssen u. U. einiges organisieren, um den Allergikern unter ihren Schülern einen reibungslosen Verlauf der Klassenreise zu ermöglichen. Das Kind muss seine Medikamente selbst nehmen können und auch mit dem Gebrauch von Notfallmedikamenten vertraut sein. Denn Lehrkräfte dürfen Arzneimittel meist nicht geben und es ist auch nicht immer möglich (etwa auf Wanderungen), das Kind sofort zu einem Arzt zu bringen. Neben den Lehrkräften sollten möglichst auch die Mitschüler über die Allergie des Kindes informiert sein.

Doch nicht nur das: Auch Eltern müssen einige Vorkehrungen treffen, z. B. eine ausreichende Menge der notwendigen Medikamenten sowie ein Set mit Notfallmedikamenten besorgen, die das Kind im Bedarfsfall nehmen kann. Auch sollte das Kind zuvor an einer Schulung teilnehmen, auf der es nicht nur den richtigen Umgang mit den Medikamenten lernt, sondern auf der dem Kind auch erklärt wird, was es im täglichen Leben beachten muss.

Bei einer Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit muss gewährleistet sein, dass die Unterkunft spezielles Essen für das betroffene Kind vorhält und die Mitschüler dafür sensibilisiert sind, dass das Kind nicht alles essen darf, und ihm daher auch nichts anbieten. Bei einer Pollenallergie sollten Eltern mit den Lehrkräften absprechen, dass das Kind u. U. in der Unterkunft bleiben kann, falls ein Ausflug geplant und die Pollenbelastung der Luft zu hoch sein sollte.

Was Eltern vor der Klassenfahrt tun können

Damit die Klassenfahrt gelingt und das Kind mit guten Erfahrungen zurückkehrt, sollten Eltern als Erstes mit den mitfahrenden Lehrkräften über die Erkrankung ihres Kindes sprechen und – ohne etwas zu beschönigen – Auskunft geben. Außerdem sollten sie sich bei einer Nahrungsmittelallergie ihres Kindes die Adresse der Unterkunft geben lassen, um vor Ort anzurufen und nachzufragen, ob diese auf die Bedürfnisse von Menschen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten eingestellt ist. Dies ist heute i. d. R. der Fall. Mit ihrem Kind müssen Eltern unbedingt die Medikamenteneinnahme trainieren, sollte dies bislang noch nicht geschehen sein. Ein Kind mit allergischem Asthma muss z. B. wissen, in welchen Situationen es ein Bronchien erweiterndes Spray benutzen muss. Auch sollte das Kind daran gewöhnt werden, ein Set mit Notfallmedikamenten stets bei sich zu tragen, um diese im Fall eines Falles einsetzen zu können. Sinnvoll ist es, wenn Eltern den Lehrkräften den Umgang mit diesen Medikamenten erklären – selbst, wenn sie diese dem Kind eigentlich nicht verabreichen dürfen.

Verpflegung vor Ort

Die meisten Jugendherbergen, Jugendhotels und Hostels sind mittlerweile darauf eingestellt, Speisen für Menschen mit Allergien bereitzuhalten. So gibt es in vielen Unterkünften nicht nur gluten-, sondern auch laktosefreies Essen. Trotzdem sollten die Lehrkräfte oder die Eltern gezielt nachfragen, wie es in der Unterkunft mit einer speziellen Kost für die jeweilige Nahrungsmittelallergie oder -intoleranz aussieht.

Die Kinder müssen zudem selbst wissen, welche Nahrungsmittel sie zu sich nehmen dürfen und welche sie meiden müssen. Den anderen mitfahrenden Kindern und Jugendlichen muss klargemacht werden, dass sie ihr Essen nicht einfach mit ihrem Freund teilen dürfen, weil dies u. U. gefährlich sein kann. Sinnvoll kann es sein, auf dem vorbereitenden Elternabend die anderen Eltern zu informieren, damit diese die Information an ihre Kinder weiterleiten können.

Hausstaubmilben und Pollen

Ist ihr Kind gegen Hausstaubmilben allergisch, sollten Eltern in der Unterkunft nachfragen, ob diese spezielle Bettwäsche für Hausstaubmilbenallergiker vorhält. Ist dies nicht der Fall, kann das Kind eigene Bettwäsche mitnehmen. In der Pollenflugzeit können sich Eltern auch danach erkundigen, ob die Fenster über Pollenschutzgitter verfügen. Selbst wenn das der Fall sein sollte, müssen sich Eltern im Klaren darüber sein, dass es sich auf einer Klassenfahrt voraussichtlich nicht vermeiden lässt, dass das Kind mit den Pollen in Kontakt kommt, auf die es allergisch reagiert. Denn i. d. R. halten sich die Kinder auf einer solchen Reise oft im Freien auf, wo es keinen Schutz vor Pollen gibt. In manchen Fällen, etwa bei unkontrolliertem allergischen Asthma, kann es daher sinnvoll sein, das Kind nicht mit auf die Reise zu schicken. Da eine Klassenreise jedoch etwas Besonderes ist und den Klassenzusammenhalt stärkt, sollten sich Eltern diesen Entschluss reiflich überlegen und alle Hebel in Bewegung setzen, damit das Kind mitfahren kann. Es kann sich z. B. lohnen, noch einmal mit dem Arzt zu sprechen und ggf. die Therapie anzupassen, um die Allergie unter Kontrolle zu bringen.

Sinnvoll ist es, wenn ein Kind mit einer Allergie immer auch ein Handy bei sich trägt, damit es oder seine Mitschüler im Notfall einen Notarzt rufen können. Die Notrufnummer sollte im Telefon eingespeichert sein. Direkt vor der Fahrt sollten Eltern überprüfen, ob die Menge der Medikamente, die das Kind mitnimmt, ausreicht und ob die Medikamente noch nicht abgelaufen sind.

Quellen:
allergikus 2/2017
allergikus 4/2016

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