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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Was sind MS-Zentren?

Menschen mit der Diagnose MS brauchen Ansprechpartner, die sie in medizinischen Fragen kompetent beraten und Erfahrung mit den verschiedenen Symptomen haben, die zur MS gehören. Die Behandlung, zu der einerseits die verlaufsmodifizierende und andererseits die symptomatische Therapie gehören, muss individuell angepasst werden. Um den Betroffenen die Suche nach Ärzten und Kliniken zu erleichtern, die sich mit der MS und ihrer Behandlung gut auskennen, vergibt die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) an ausgewählte Kliniken und Praxen die Zertifikate „Anerkanntes MS-Zentrum“ und „Regionales MS-Zentrum“.

Diese Kliniken und Arztpraxen müssen verschiedene Kriterien erfüllen, die die Qualität der Behandlung und Betreuung der MS-Patienten gewährleisten sollen. Zur Qualitätssicherung verleiht die DMSG das Zertifikat jeweils nur für die Dauer von zwei Jahren. Danach findet auf Antrag eine erneute Überprüfung statt, um sicherzustellen, dass weiterhin alle Kriterien erfüllt werden. Die Zertifikate „Anerkanntes MS-Zentrum“ und „Regionales MS-Zentrum“ sind somit ein Wegweiser für Menschen mit MS, die auf der Suche nach einer Klinik oder Ärzten sind, die nachweislich Erfahrung mit ihrer Krankheit haben sowie Diagnose- und Behandlungsverfahren auf dem neuesten Stand der Forschung einsetzen.

Anerkannte MS-Zentren

Das Zertifikat „Anerkanntes MS-Zentrum“ verleiht die DMSG an MS-Akutkliniken, MS-Rehabilitationskliniken und MS-Schwerpunktpraxen. Allen ist gemeinsam, dass sie jährlich eine gewisse Mindestanzahl von MS-Patienten behandeln müssen (Akutkliniken und Schwerpunktpraxen: 400, Rehakliniken: 120). Es muss in der jeweiligen Klinik (wenigstens einen) Neurologen geben. Der behandelnde Neurologe muss eine wenigstens fünfjährige Erfahrung in der Therapie von MS-Patienten besitzen. Die verlaufsmodifizierende und die symptomatische Behandlung müssen die zertifizierten Kliniken entsprechend der MS-Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Multiplen Sklerose Therapie Konsensus Gruppe (MSTKG) durchführen. Auch eine Kooperation mit der DMSG ist Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats „Anerkanntes MS-Zentrum“.

Regionale MS-Zentren

Das Zertifikat „Regionales MS-Zentrum“ verleiht die DMSG neurologischen Arztpraxen oder Praxisverbunden, die u. a. folgende Kriterien erfüllen:

  • Es muss ein Neurologe kontinuierlich zur Betreuung von MS-Patienten anwesend sein.
  • Der behandelnde Neurologe muss eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Behandlung von MS-Patienten aufweisen.
  • Das medizinische Fachpersonal muss eine mindestens zweijährige Erfahrung mit der Behandlung von Menschen mit MS haben.
  • Erstgespräch und Erstuntersuchung müssen wenigstens eine Stunde lang dauern.
  • Eine Praxis muss wenigstens 150 Patienten mit MS pro Jahr untersuchen. Handelt es sich um einen Praxisverbund, der das Zertifikat „Regionales MS-Zentrum“ beantragt, muss jede am Verbund beteiligte Praxis wenigstens 25 MS-Patienten jährlich behandeln.
  • Die Notversorgung eines MS-Patienten muss innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
  • Die Therapie erfolgt gemäß den MS-Leitlinien von DGN und MSTKG.
  • Die Praxis/der Praxis-Verbund nimmt am MS-Register der DMSG teil und kooperiert mit der DMSG.
  • Die Praxis/der Praxis-Verbund muss behindertengerecht ausgestattet sein.

Die DMSG kann bei Nichteinhaltung der Richtlinien die Zertifikate „Anerkanntes MS-Zentrum“ und „Regionales MS-Zentrum“ aberkennen. Kliniken und Schwerpunktpraxen, die das Zertifikat „Anerkanntes MS-Zentrum“ besitzen, können bei der DMSG erfragt werden oder sind auf ihrer Internetseite zu finden.

Quelle: Befund MS 2/2014

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