Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.
Menschen mit der Diagnose MS brauchen Ansprechpartner, die sie in medizinischen Fragen kompetent beraten und Erfahrung mit den verschiedenen Symptomen haben, die zur MS gehören. Die Behandlung, zu der einerseits die verlaufsmodifizierende und andererseits die symptomatische Therapie gehören, muss individuell angepasst werden. Um den Betroffenen die Suche nach Ärzten und Kliniken zu erleichtern, die sich mit der MS und ihrer Behandlung gut auskennen, vergibt die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) an ausgewählte Kliniken und Praxen die Zertifikate „Anerkanntes MS-Zentrum“ und „Regionales MS-Zentrum“.
Diese Kliniken und Arztpraxen müssen verschiedene Kriterien erfüllen, die die Qualität der Behandlung und Betreuung der MS-Patienten gewährleisten sollen. Zur Qualitätssicherung verleiht die DMSG das Zertifikat jeweils nur für die Dauer von zwei Jahren. Danach findet auf Antrag eine erneute Überprüfung statt, um sicherzustellen, dass weiterhin alle Kriterien erfüllt werden. Die Zertifikate „Anerkanntes MS-Zentrum“ und „Regionales MS-Zentrum“ sind somit ein Wegweiser für Menschen mit MS, die auf der Suche nach einer Klinik oder Ärzten sind, die nachweislich Erfahrung mit ihrer Krankheit haben sowie Diagnose- und Behandlungsverfahren auf dem neuesten Stand der Forschung einsetzen.
Das Zertifikat „Anerkanntes MS-Zentrum“ verleiht die DMSG an MS-Akutkliniken, MS-Rehabilitationskliniken und MS-Schwerpunktpraxen. Allen ist gemeinsam, dass sie jährlich eine gewisse Mindestanzahl von MS-Patienten behandeln müssen (Akutkliniken und Schwerpunktpraxen: 400, Rehakliniken: 120). Es muss in der jeweiligen Klinik (wenigstens einen) Neurologen geben. Der behandelnde Neurologe muss eine wenigstens fünfjährige Erfahrung in der Therapie von MS-Patienten besitzen. Die verlaufsmodifizierende und die symptomatische Behandlung müssen die zertifizierten Kliniken entsprechend der MS-Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Multiplen Sklerose Therapie Konsensus Gruppe (MSTKG) durchführen. Auch eine Kooperation mit der DMSG ist Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats „Anerkanntes MS-Zentrum“.
Das Zertifikat „Regionales MS-Zentrum“ verleiht die DMSG neurologischen Arztpraxen oder Praxisverbunden, die u. a. folgende Kriterien erfüllen:
Die DMSG kann bei Nichteinhaltung der Richtlinien die Zertifikate „Anerkanntes MS-Zentrum“ und „Regionales MS-Zentrum“ aberkennen. Kliniken und Schwerpunktpraxen, die das Zertifikat „Anerkanntes MS-Zentrum“ besitzen, können bei der DMSG erfragt werden oder sind auf ihrer Internetseite zu finden.
Quelle: Befund MS 2/2014