Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.
Wer mit der Krankheit Multiple Sklerose konfrontiert wird, sollte sich auf jeden Fall in eine Klinik begeben, die langjährige Erfahrung in der Diagnosestellung, der klinischen Beurteilung und der Wahl der individuell besten Therapieoptionen hat: in eine Klinik, die über ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Verfahren verfügt und regelmäßig eine große Zahl von MS-Patienten stationär und ambulant nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand untersucht und behandelt. Wie aber findet ein Patient eine solche Klinik?
Um die Vielzahl der vorhandenen Krankenhäuser qualitativ transparent zu machen, hat sich die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) vor Jahren entschlossen, MS-Erkrankten in Deutschland eine zuverlässige Orientierungshilfe an die Hand zu geben: ein Zertifikat für MS-Akutkliniken, MS-Rehabilitationskliniken und MS-Schwerpunktpraxen. Das Zertifikat wird nach den strengen Kriterien vergeben, die vom Ärztlichen Beirat des DMSG Bundesverbandes erarbeitet wurden, und garantiert den Betroffenen eine hochqualitative, leitlinienbasierte Versorgung. Nur auf MS spezialisierte Neurologen und andere MS-Fachkräfte kümmern sich um die akute und rehabilitative Behandlung.
Um der Aktualität medizinischer Standards gerecht zu werden und zugleich auch eine konstante Qualitätssicherung durch die Kliniken zu gewährleisten, muss das Zertifikat im zweijährigen Turnus verlängert werden. So kann sich der Patient jederzeit darauf verlassen, dass nur solche Kliniken das Zertifikat führen dürfen, die den Richtlinien auch aktuell entsprechen.
Hier ein Einblick in den Kriterienkatalog für die Vergabe des Zertifikates, der von international führenden, unabhängigen MS-Experten erarbeitet wurde: Die kontinuierliche Betreuung einer bestimmten Anzahl von MS-Patienten durch einen neurologischen Facharzt mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung wird dabei ebenso vorausgesetzt wie ein ausführlicher Erstkontakt mit dem Patienten. Befunderhebung und -dokumentation müssen standardisiert sein, die Behandlungskonzepte beruhen auf Leitlinien gemäß der Multiple Sklerose Therapie Konsensus Gruppe (MSTKG) der DMSG zur immunmodulatorischen Stufentherapie und zur symptomatischen Therapie. Eine enge Zusammenarbeit mit der DMSG wird vorausgesetzt.
In der Betreuung ist eine tägliche Visite vorgesehen, wöchentliche Teambesprechungen sollen den Austausch und damit die Qualität der Behandlung sichern. In einer Akutklinik müssen bei akuten Schüben etwa die Durchführung und Betreuung indizierter Therapiemaßnahmen (Kortison-Pulstherapie, Plasmapherese) und eine intensive Immuntherapie in Form von Mitoxantron- und Cyclophosphamid-Infusionen gewährleistet sein. Eine adäquate ambulante Weiterversorgung des Patienten nach dem stationären Aufenthalt muss gesichert sein.
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft veröffentlicht in der Zeitschrift aktiv und auf ihrer Internetseite die Kontaktdaten der anerkannten MS-Zentren. Sollten die Kriterien der DMSG nicht eingehalten oder missachtet werden, kann das Zertifikat aberkannt werden.
Quelle: BMS 3/11