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Gebärmutterkrebs

Der Gebärmutterkrebs (Endometriumkarzinom) ist die häufigste Krebserkrankung des weiblichen Genitaltraktes. Bei dieser Krebsart befinden sich die Krebszellen in der Schleimhaut (Endometrium) der Gebärmutter (Uterus).

Gebärmutterkrebs
© iStock - peakSTOCK

Rehabilitation für Körper und Geist

Rehakliniken machen Frauen fit für Alltag und Beruf

Eine Krebserkrankung und die damit einhergehende Therapie sind kräftezehrend. Körper und Geist werden in Mitleidenschaft gezogen. Da kann die Rückkehr in den Alltag und ggf. in den Beruf zur Belastungsprobe werden. Um diese Rückkehr zu erleichtern, können Patientinnen nach der Therapie eine Anschlussrehabilitation (AHB) und/oder eine Rehabilitation in Anspruch nehmen.

In Rehakliniken werden Frauen von Experten ganz unterschiedlicher Fachbereiche – wie z. B. Ärzten, Physiotherapeuten, Psychoonkologen usw. – betreut und unterstützt. So sollen die durch die Behandlung erzielten Erfolge gefestigt, aber auch mögliche Nebenwirkungen abgemildert werden. Um dies erreichen zu können, gehen während einer Reha diagnostische und therapeutische Maßnahmen Hand in Hand.

Forschung beweist Erfolg

Eine Rehabilitation stärkt Körper und Geist. Körperliche Beschwerden werden durch speziell auf die Patientinnen abgestimmten Therapien reduziert, auch die Akzeptanz des eigenen Körpers und damit verbunden das eigene Selbstwertgefühl bessert sich in dieser Zeit.

Eine Reha wird i. d. R. für die Dauer von drei Wochen bewilligt und kann ggf. verlängert werden, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht. In diesen drei Wochen kann in den meisten Fällen eine Besserung des Gesundheitszustandes erreicht werden. Begleitsymptome nehmen ab. Die Fähigkeit, den Alltag zu meistern, nimmt zu. Dies konnte in Studien bereits nachgewiesen werden.

Patientinnen, die eine Reha in Anspruch nehmen möchten, können sich z. B. bei den Reha-Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung erkundigen, wer die Kosten für die Maßnahme übernimmt. Die Mitarbeiter in diesen Servicestellen helfen zudem bei der Antragsstellung. Eine Reha kann aber auch direkt bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung beantragt werden.

Als Träger der Maßnahme kommen Krankenversicherung, Rentenversicherung oder auch Sozialversicherung in Betracht. I. d. R. übernehmen Kranken- oder Rentenversicherung die Kosten. Die Krankenkasse ist immer dann Träger der Leistung, wenn mit der Reha eine Pflegebedürftigkeit oder eine langfristige Behinderung abgewendet werden soll. Die Rentenversicherung zahlt, wenn die Reha langfristig dazu dient, die Erkrankten wieder fit für das Berufsleben zu machen.

Grundsätzlich müssen Betroffene zu den in Anspruch genommen Leistungen während der Reha eine Zuzahlung leisten, die bei zehn Euro pro Tag liegt. Maximal muss von der Versicherten für 42 Tage im Jahr eine Zuzahlung geleistet werden. Bei einer AHB müssen Patientinnen maximal 14 Tage eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten. U. u. können Erkrankte von der Zuzahlung befreit werden. Ob dies möglich ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Anspruch im ersten Jahr nach der Therapie

Patientinnen mit einer Krebserkrankung erhalten eine sog. onkologische Rehabilitation. Sie steht Betroffenen im ersten Jahr nach Abschluss der Erstbehandlung zu. In Ausnahmefällen wird sie auch noch bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ende der Behandlung gewährt. Im Unterschied dazu erfolgt die AHB direkt im Anschluss an einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Grundsätzlich können beide Maßnahmen ambulant und stationär durchgeführt werden. Darüber hinaus haben Frauen ein sog. Wunsch- und Wahlrechthttp://www.curado.de/patientinnen-rehaklinik-aussuchen-32083/. D. h., sie können dem Leistungsträger bei der Antragsstellung mitteilen, welche Klinik sie bevorzugen.

Die in der Rehaklinik durchgeführten Maßnahmen werden dabei immer an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Denn die Nach- und Nebenwirkungen im Anschluss an Erkrankung und Therapie können ganz unterschiedlich sein. Frauen, die im Rahmen einer Brustkrebsbehandlung Lymphknoten entfernt werden mussten, benötigen z. B. schwerpunktmäßig Therapien, die den Lymphfluss bessern, Frauen, die eine Bestrahlung erhalten haben, brauchen Hilfe bei der Hautpflege. Patientinnen nach einer Chemotherapie fühlen sich schlapp und antriebslos und müssen erst einmal Kraft tanken.

Um die Qualität der Behandlung während einer Reha für Betroffene zu verbessern, führen Krankenkassen und Rentenversicherung in diesem Bereich ein Qualitätsmanagement durch. Zu diesem Zweck werden Patientinnen nach dem Aufenthalt zu ihrer Zufriedenheit befragt. Aber auch die Ausstattung der Klinik fließt in die Bewertungen mit ein.

Finanzielle Unterstützung

Doch die Einschränkungen, die mit einer Erkrankung einhergehen, sind meist nicht nur körperlich. Viele Betroffene müssen zudem finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Um diese abzumildern, kommt die Rentenversicherung, sofern sie die Kosten für die AHB oder die Reha übernimmt, auch für die Reisekosten auf. Außerdem können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, wenn der Haushalt der Patientin während ihrer Abwesenheit nicht von einer anderen Person weitergeführt werden kann, insbesondere dann, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt leben. Möglich ist auch die Übernahme der Kosten für eine Kinderbetreuung (auch für ältere Kinder). Ggf. können Kinder die Mutter zur Reha begleiten.

Zusätzlich zahlt die Rentenversicherung das sog. Übergangsgeld, das während der Reha das Gehalt ersetzen soll. Wird Übergangsgeld gezahlt, wird für Empfänger in dieser Zeit auch Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Rentenversicherung übernommen. Das Übergangsgeld greift erst im Anschluss an die vom Arbeitgeber gezahlte Endgeldfortzahlung im Krankheitsfall.

Quelle: Leben? Leben! 2/2018

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