Gebärmutterhalskrebs sind bösartige Neubildungen, die aus Zellen des Gebärmutterhalses entstehen. Der Gebärmutterhals (Zervix uteri) ist der untere Teil der Gebärmutter (Uterus). Er verbindet den Gebärmutterkörper mit der Scheide.
Carcinoma in situ (kurz CIS) werden sog. Krebsvorstufen genannt. Nicht immer wird daraus ein bösartiger Tumor, die Möglichkeit besteht allerdings. Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass aus Vorstufen Karzinome werden und ihre Behandlungsmöglichkeiten, erklärt Dr. Martin Koch, Universitätsklinikum Erlangen.
Obligate und fakultative Krebsvorstufen (Präkanzerose) sind bei nahezu allen gynäkologischen Krebserkrankungen bekannt. Von obligaten Präkanzerosen spricht man, wenn nahezu immer ein Malignom (bösartiger Tumor) aus der Vorstufe entsteht. Von einer fakultativen Präkanzerose spricht man, wenn das generelle Risiko eine Krebserkrankung auf dem Boden der Vorstufe zu entwickeln ansteigt, es aber es in einem hohem Prozentsatz der Fälle dennoch nicht zur Entwicklung einer bösartigen Erkrankung kommt. Besonders bekannt sind die Krebsvorstufen beim Mammakarzinom (Brustkrebs) und beim Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs). Aber auch beim Endometriumkarzinom (Gebärmutterschleimhautkrebs) sind Vorstufen bekannt.
Ein Erkrankungsverlauf hat meistens verschiedene Stadien. Spätestens ab der hochgradigen Vorstufe (dem Carcinoma in situ CIN III oder AIS/HSIL (Krebsvorstufe ohne Durchbrechen der Basalmembran und somit ohne Fähigkeit der Metastasierung) sollte eine Behandlung erfolgen. Zuvor ist meist ein beobachtendes Vorgehen möglich. Aber auch in Spezialsituationen wie einer Schwangerschaft oder bei einem Kinderwunsch sind zunächst wartende Therapieregimes möglich. Im Bereich der Vulva- und Vaginalschleimhaut sind auch spezifische immunstimulierende Cremetherapien bekannt.
Bei Vorliegen einer Krebsvorstufe empfiehlt es sich, auf jeden Fall einen Spezialisten aufzusuchen. In Deutschland sind diese in zertifizierten Zentren organisiert. Hier müssen neben entsprechenden Fallzahlen – und somit Erfahrungen in der Behandlung der Erkrankung – auch die entsprechenden räumlichen und gerätetechnischen Therapiemöglichkeiten nachgewiesen werden.
Insgesamt ist das Fortschreiten von der Vorläuferläsion bis hin zur Karzinomerkrankung ein langwieriger Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzieht. Ein Notfall liegt bei Diagnose einer Krebsvorstufe also nie vor. Es bleibt stets genug Zeit für eine ausgiebige Diagnostik und Information der Patientin sowie ggf. zum Einholen einer Zweitmeinung. Dies sollte auch in Anspruch genommen werden, da häufig minimalinvasive Therapieoptionen möglich sind. Ob aus einer Vorstufe dann ein Tumor wird, variiert stark zwischen den Tumorentitäten und ist abhängig vom Stadium der Vorläuferläsion. Bei den HPV assoziierten plattenepithelialen Vorstufen zum Zervixkarzinom sind die Daten ziemlich klar. Eine leichtgradige Läsion (CIN I) entwickelt sich in 56,7 % der Fälle spontan zurück und entwickelt sich nur in 14,2 % der Fälle zur CIN II-Läsion weiter. Eine CIN II Läsion bildet sich ebenfalls noch in 50,4 % der Fälle zurück, entwickelt sich aber bereits in 22,4 % der Fälle zur CIN III Läsion weiter. Bei den hochgradigen CIN III Läsionen sieht es dann bereits ganz anders aus. Hier kommt es in 64 % der Fälle zum Karzinom und nur 12,2 % der Fälle bilden sich spontan zurück. Aber auch hier gibt es Fälle, die sich spontan zurückbilden.
Die Früherkennung wird im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm geregelt. Dieses deckt neben der gynäkologischen Krebsfrüherkennung auch ganz allgemein häufige Krebserkrankungen wie Darm- oder Hautkrebs ab. Für Frauen mit einem besonders hohen Risiko an Krebs zu erkranken (z. B. bei erblichem Brustkrebs) gibt es darüber hinaus intensivierte Krebsfrüherkennungsmaßnahmen. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind allesamt freiwillige Untersuchungen. Dennoch werden diese Untersuchungen dringend allen Frauen – und auch Männern – empfohlen.
Krebsfrüherkennungsmaßnahmen sind geschlechtsunabhängig wichtig, da durch diese gerade bei Krebserkrankungen, die sich über Vorstufen entwickeln, ein effektives Mittel zur Verfügung steht, das Entstehen einer Krebserkrankung zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen. Dies geht mit einer dramatisch besseren Prognose für die betroffenen Personen einher.
Alle im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm enthaltenen Untersuchungen werden von den Krankenkassen (privat und gesetzlich) übernommen. Auch die Untersuchungen der intensivierten Krebsfrüherkennung werden von den Kassen übernommen. Teilweise werden spezielle Untersuchungen von den Gynäkologen als individuelle Gesundheitsleistungen, sog. IGeL-Leistungen, angeboten (z. B. gynäkologischer Ultraschall, HPV-Testung, zusätzliche Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonografie) zur Mammografie). Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Gesamtgesellschaftlich stehen hier die Ausgaben in einem schlechten Verhältnis für die potenziell eingesparten Mittel durch Verhinderung von Krebserkrankungen. Auch kann es hier zu Fehldiagnosen und Verunsicherungen der Patientinnen kommen (z. B. falschpositive Ergebnisse bei Ovarialveränderungen). U. U. kann für die individuelle Patientin eine solche Untersuchung von Zeit zu Zeit dennoch sehr sinnvoll sein.
Grundsätzlich hat eine Frau Anspruch auf folgende Früherkennungsuntersuchungen bei Gebärmutterhalskrebs:
Ab 20 Jahren: Einmal jährlich Untersuchung des äußeren und inneren Genitales und Abstrichuntersuchung vom Gebärmutterhals sowie digitale recto-vaginale Untersuchung. Hier gibt es seit September 2016 einen GBA-Beschluss, der das Vorgehen ändert. Zum einen wird hier von einem opportunistischen (= freiwilligen) Screening auf ein organisiertes (mit Einladungsschreiben analog dem Mammografiescreening) umgestellt. Zudem wird zwischen Frauen über und unter 35 Jahren unterschieden. Bis zum 35. Lebensjahr bleibt es bei der jährlichen Pap-Abstrichentnahme. Ab dem 35. Lebensjahr wird das Intervall bei unauffälligem Befund auf drei Jahre verlängert und eine Kombinationstestung aus Pap-Abstrich und HPV-Testung durchgeführt. Die anderen Untersuchungen (Tasten, Inspektion des inneren und äußeren Genitals) können die Frauen altersunabhängig weiter jährlich in Anspruch nehmen.
Quelle: Leben? Leben! 1/2017