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Eierstockkrebs

Als Eierstockkrebs werden bösartige Tumoren bezeichnet, die sich aus dem Gewebe des Eierstocks gebildet haben. In über 70 % der Fälle bildet sich der Tumor an der Epithelschicht (Deck- und Drüsengewebe) des Eierstocks.

Eierstockkrebs
© IStock - Raycat

Rehabilitation nach gynäkologischen Krebserkrankungen

Patienten nach Behandlung einer Tumorerkrankung haben einen hohen Rehabilitationsbedarf. Die Möglichkeiten der Onkologischen Rehabilitation sind vielfältig. Anders als in der Akutbehandlung liegt der Fokus nicht in der Diagnose oder Therapie der Krebserkrankung, sondern in den resultierenden Fähigkeits- und Funktionseinschränkungen. Leben? Leben! sprach mit Dr. Christa Kerschgens.

Worin unterscheiden sich stationäre und ambulante Rehabilitation?

Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung lindern. Beide Rehabilitationsmaßnahmen finden über einen Zeitraum von drei Wochen statt. Bei der stationären Rehabilitation wird der Patient rund um die Uhr, also auch abends und am Wochenende versorgt. Bei der ambulanten Rehabilitation sind die Patienten tagsüber in der Klinik und am Abend gehen sie wieder nach Hause. Die Grundlagen der Rehabilitation, die Zugangswege und die Beantragung sind jedoch gleich, auch die Wirksamkeit der Rehamaßnahme ist gleichwertig.

Was sind die Vor- und Nachteile für die Patientin?

Bei der stationären Rehabilitation wird die Patientin rund um die Uhr versorgt, auch am Wochenende, i. d. R. ist damit auch ein Ortswechsel verbunden. Bei der ambulanten Rehabilitation sind die Patientinnen tagsüber in der Klinik, am Abend und am Wochenende sind sie zuhause. In einem solchen wohnortnahen Konzept kann der Alltag gezielter in die Betreuung miteinbezogen werden. Auch die Angehörigen können, soweit die Patientin einverstanden ist, an Maßnahmen teilnehmen, z. B. bei der psychologischen Unterstützung.

Wie ist der Ablauf der onkologischen Rehabilitation?

Zunächst finden ein ausführliches Aufnahmegespräch und eine körperliche Untersuchung statt. Dabei wird vor allem der Rehabedarf abgeklärt, d. h., welche Fähigkeits- und Funktionsstörungen in Zusammenhang mit der Diagnose oder Behandlung der Krebserkrankung bestehen. Aus dem Rehabedarf und dem aktuellen Zustand der Patientin werden dann gemeinsam die Rehabilitationsziele festgelegt, auf die der Therapieplan abgestimmt wird. Grundsätzlich ist dazu eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit eine wichtige Voraussetzung, das bedeutet, dass die Patientin willens und in der Lage sein sollte, die Rehamaßnahme durchzuführen. Letztlich misst sich das aber immer auch an dem vorgesehenen Programm, das selbstverständlich an die aktuelle Leistungsfähigkeit bzw. die Schwäche der Patientin angepasst sein sollte. Die Maßnahmen umfassen i. d. R. mehrere Bereiche wie Sport und Bewegung, Information und Schulung, Psychologische Unterstützung und Hilfe bei der Rückkehr in den Alltag/das Berufsleben. Natürlich sollen sich die Patientinnen auch entspannen, dabei helfen z. B. autogenes Training, progressive Muskelentspannung und Massagen. In der Rehabilitation lernen die Patientinnen, selbst wieder aktiv zu werden, die Maßnahmen sind also ein Anstoß und sollen ihnen helfen, auch zu Hause die Übungen weiter zu machen. Der Aufenthalt in einer onkologischen Rehabilitationsklinik soll einen langfristigen Nutzen haben für die Betroffenen.

Wo findet die Patientin die passende Einrichtung?

Die Patientinnen können sich bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungen informieren oder die Kliniken selbst kontaktieren und sich Informationen zuschicken lassen. Auch im Internet gibt es umfangreiches Beratungsmaterial.

Wie werden die Rehabilitationsmaßnahmen beantragt?

Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen beantragt werden. Die Antragsunterlagen sind bei den Rentenversicherungsträgern, in den Auskunfts- und Beratungsstellen, den Servicestellen für Rehabilitation und bei den gesetzlichen Krankenkassen erhältlich. Das Antragsverfahren muss begründet sein. Onkologische Rehabilitationsleistungen können auch als Anschlussrehabilitation (AHB) durchgeführt werden, also unmittelbar nach der Krankenhausbehandlung. Dieses Verfahren wird meist durch die Sozialarbeiter in den Krankenhäusern eingeleitet, grundsätzlich sollte die akutmedizinische Behandlung abgeschlossen sein.

Können sich die Patientinnen frei für die Rehabilitationsmaßnahme entscheiden?

Ja, zu bedenken ist, dass der Rehabilitationsbedarf von den Patientinnen und ihren Behandlern oft eher unterschätzt wird und daher Rehamaßnahmen nicht immer in Anspruch genommen werden, obwohl sie erforderlich und sinnvoll sind. Die Patientinnen können beim zuständigen Kostenträger Wünsche zur Auswahl der Einrichtung angeben.

Quelle: Leben? Leben! 4/2012

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