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Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Ansprüche und Leistungen bei Brustkrebs

Sozialdienst gibt Antworten auf viele wichtige Fragen

Erhalten Patientinnen die Diagnose Krebs, geht es nicht nur um die Ängste vor der Therapie oder dem Sterben. Viele Frauen sorgen sich auch vor allem um ihre Angehörigen, wissen nicht, wie es beruflich weiter gehen soll oder wer genau ihre Behandlungen und die anschließende Reha bezahlt. In all diesen Fragen, aber auch bei Sorgen und Nöten kann der Sozialdienst helfen, erklärt Jürgen Walther, Heidelberg.

Welche Aufgabe hat der Sozialdienst?

Der Sozialdienst berät und unterstützt Patientinnen in allen sozialen und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Neben der Unterstützung bei der Bewältigung der psychischen und emotionalen Belastungen, die mit der Diagnose einer Krebserkrankung verbunden sind, steht die Erschließung von Hilfen des Sozialrechts im Vordergrund: Information und Beratung zu Schwerbehindertenrecht, Leistungen der Krankenkasse (Fahrtkosten zur Therapie, Hilfsmittel wie Perücken, Haushaltshilfe, Versorgung von Kindern), Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei Bedarf auch die Beantragung der entsprechenden Leistungen.

Wie können an Krebs erkrankte Frauen Kontakt zum Sozialdienst aufnehmen?

Über die Ärzte und Pflegekräfte der jeweiligen Kliniken. Häufig liegen Informationsbroschüren aus, die die Kontaktdaten enthalten. Patientinnen sollten aktiv nach dem Angebot des Sozialdienstes fragen. Falls in der Klinik der Kontakt aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt, sollten Patientinnen versuchen, die notwendige Unterstützung durch eine ambulante Krebsberatungsstelle zu bekommen. Die wohnortnahen Angebote lassen sich z. B. über den Krebsinformationsdienst KID am Deutschen Krebsforschungszentrum telefonisch oder online erfragen.

Was sind die häufigsten Fragen, die Patientinnen bei einem ersten Kontakt mit dem Sozialdienst haben?

Die Fragen hängen von der Krankheitsphase und der Lebenssituation der Patientinnen ab. Sie drehen sich meistens um die Klärung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung entstehen, Fahrtkosten zur Therapie, Zuzahlung zu Medikamenten, Hilfsmitteln, die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Das ist für fast alle Patientinnen ein wichtiges Anliegen: die Versorgung von Angehörigen. Das betrifft Kinder ebenso wie zu pflegende Eltern. Im Zusammenhang mit dem Berufsleben werden zunehmend wirtschaftliche Fragen wichtig, d. h. wie bin ich während längerer Krankheit finanziell abgesichert.

Wie kann der Sozialdienst hier konkret helfen?

Die Hilfe des Sozialdienstes besteht darin, dass wir gemeinsam mit der Patientin versuchen, ihre Situation zu klären und notwendige Schritte zur Unterstützung einleiten. Das ist im ersten Schritt die Weitergabe von Informationen, etwa zu regionalen Hilfs- und Unterstützungsangeboten oder zu den Möglichkeiten des Sozialrechts. Im nächsten Schritt kann es die konkrete Einleitung von Hilfsmaßnahmen sein, die Beantragung des Schwerbehindertenausweises, die Organisation der Haushaltshilfe, die Einleitung des Rehabilitationsverfahrens, die Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen einen Leistungsträger. Das kann aber auch das regelmäßige Gesprächsangebot sein oder die konkrete Vermittlung zu einem anderen Fachdienst, etwa einem psychoonkologischen Angebot.

Warum ist es für Erkrankte wichtig, im Sozialdienst einen kompetenten Ansprechpartner zu haben?

Weil andere Professionen die entsprechenden Unterstützungsangebote nicht oder nur teilweise anbieten und weil die Erfahrung zeigt, dass Betroffene die Möglichkeiten des Sozialrechts nicht kennen. Hinzu kommt, dass betroffene Patientinnen durch die Diagnose der Erkrankung, durch die belastende Therapie in einem solchen Maße eingeschränkt sind, dass sie viele Anforderungen, Antragstellungen etc. in der akuten Behandlungsphase deutlich überfordern.

Steht die Hilfe des Sozialdienstes auch nach der Entlassung aus der Klinik zur Verfügung?

Das hängt vom jeweiligen Krankenhaus und der Kapazität des Sozialdienstes ab. Ist das nicht erlaubt, führt dies häufig zu Beratungsdefiziten bei Patientinnen, die ambulant behandelt werden. Niedergelassene Onkologen haben in den seltensten Fällen einen eigenen Sozialdienst. Diese Patientinnen können nur an die Angebote ambulanter Krebsberatungsstellen verwiesen werden – soweit sie vor Ort vorhanden sind.

Warum ist die Hilfe des Sozialdienstes häufig eine Entlastung für die Patientinnen?

Der Sozialdienst nimmt den Patientinnen ganz konkret Aufgaben ab, indem er Anträge stellt, mit Ämtern Kontakt aufnimmt usw. Gleichzeitig versuchen wir, Handlungsspielräume zu eröffnen und Kontrolle zurückzugeben, indem wir über die Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Der Sozialdienst bietet Beratung, Information und konkrete Hilfestellung bei allen sozialen und sozialrechtlichen Fragen, d. h.: Anträge stellen für Schwerbehindertenausweis, Rehaverfahren, Fahrtkostenübernahme, Haushaltshilfe, Hilfsmittel, Pflegeleistungen, Krankengeld, Rente usw. sowie Unterstützung bei Problemen mit Leistungsträgern, Krankenkasse, Rentenversicherung usw. Aber auch bei Problemen am Arbeitsplatz durch die Erkrankung (z. B. durch Vermittlung an Integrationsfachdienste). Zudem bietet der Sozialdienst soziale Unterstützung in Krisen und bei familiären Konflikten im Zusammenhang mit der Erkrankung.

Quelle: Leben? Leben!

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