COPD bezeichnet eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung; die Abkürzung steht für die englische Bezeichnung chronic obstructive lung disease.
Der Beruf bedeutet Normalität, die sich COPD-Betroffene so lange wie möglich erhalten sollten – auch wenn die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Verlauf der Erkrankung zurückgehen.
Um weiterhin im Beruf aktiv zu sein, gibt es für sozialversicherte COPD-Betroffene die Möglichkeit, eine Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Im § 8 des neunten Sozialgesetzbuches heißt es: „Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen wären. Dies gilt während des Bezuges einer Rente entsprechend.“ Die Rehabilitation oder Teilhabeleistungen genießen also den Vorrang vor der Verrentung. Bevor eine Erwerbsminderungsrente von dem Rentenversicherungsträger bewilligt oder abgelehnt wird, prüft dieser, ob die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch geeignete medizinische und berufliche Maßnahmen wiederhergestellt werden kann.
Eine Erwerbsminderungsrente wird i. d. R. dann bewilligt, wenn der COPD-Betroffene nicht mehr als sechs Stunden am Tag wegen seiner Krankheit arbeiten kann. Es ist auch möglich, dass Menschen mit einer COPD-Erkrankung zuerst einmal eine zeitlich befristete Rente erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn die Aussicht besteht, dass der Betroffene nach einiger Zeit wieder mehr arbeiten kann.
Wer aufgrund seiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit oder Belastbarkeit seiner Arbeit nur noch schwer nachkommen kann, sollte zusammen mit seinem Arbeitgeber nach Möglichkeiten suchen, die Arbeitsbedingungen im Job anzupassen. Oft helfen schon kleine Maßnahmen:
Der Betriebsarzt kann Betroffene über berufsbezogene Rehabilitationsprogramme beraten. Auch Informationen, wie der Arbeitsplatz an die neue Situation angepasst werden kann, welche Arbeitsmodelle es gibt oder ob ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma sinnvoll ist, erhalten die Betroffenen von diesem.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Arbeitsplatz das Fortschreiten der COPD fördert oder sogar diese verursacht hat. Denn 10 bis 20 % der COPD-Erkrankungen gehen nicht auf das Rauchen zurück.
Häufig sind die Arbeitnehmer in ihrem Beruf reizenden Dämpfen, Gasen und Stäuben ausgesetzt. Beispielsweise den Insektiziden und Pestiziden in der Landwirtschaft. Diese können jedoch die Atembeschwerden verschlechtern. In so einem Fall sollten Betroffene eine Berufskrankheit ausschließen lassen und evtl. den Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens wechseln.
COPD-Betroffene können, noch bevor sie die Umsetzung oder eine Anpassung der Arbeitsbedingungen beantragen, sich um eine Anerkennung der Schwerbehinderung bemühen. Denn Schwerbehinderte haben nicht nur einen besseren Kündigungsschutz, sondern auch das Recht auf eine behindertengerechte Beschäftigung, Vergünstigungen bei der Besteuerung und eine Woche mehr Urlaub im Jahr.
Einen Behindertenausweis erhalten die Betroffenen, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Dies ist i. d. R. bei fortgeschrittener COPD der Fall. Da der Grad der Behinderung alle Leiden berücksichtigt, sollten Menschen mit COPD unbedingt auch andere gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Beantragung angeben. Festgelegt wird der Grad der Behinderung durch Mitarbeiter des Versorgungsamtes, und zwar mithilfe von ärztlichen Befunden, medizinischen Gutachten sowie ggf. Berichten von Reha-Kliniken. COPD-Betroffene, deren Mobilität aufgrund von Atemnot vermindert ist, können sich zusätzlich eine Gehbehinderung anerkennen lassen.
Quellen:
COPD und Asthma 3/2021
COPD und Asthma 4/2017