COPD wird in verschiedene Schweregrade eingeteilt, um die Behandlung (Stufentherapie) besser auf die Beschwerden abstimmen zu können. Die neue Leitlinie zur COPD orientiert sich bei der Einteilung der Schweregrade an den Richtlinien der Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease (GOLD). Während sich in der vorhergehenden Leitlinie die Stufentherapie nur nach dem Ausmaß der Obstruktion der Atemwege richtete, werden jetzt zusätzlich die Exazerbationen sowie die Symptomatik beachtet.
Wichtigstes Kriterium für die Zuordnung zu einem COPD-GOLD-Stadium sind zwei Werte der Lungenfunktion: der FEV1-Wert (Forciertes Einsekunden-Volumen oder Einsekunden-Kapazität) und die Vitalkapazität (VC). Aus diesen beiden Werten wird das Verhältnis FEV1/VC bestimmt. Für die Ermittlung des FEV1-Wertes erhält der Betroffene ein Mundstück, über das er in ein geschlossenes Behältnis, dem Spirometer, ein- und ausatmet. Seine Nase ist dabei mit einer Nasenklemme verschlossen. Auf Anweisung des Arztes atmet der Patient nun über das Mundstück vollständig ein und anschließend möglichst schnell und kräftig wieder aus. Das Spirometer misst die Kraft und die Luftmenge der Atemstöße und stellt die Atemzüge grafisch dar. Die Einsekunden-Kapazität ist das größtmögliche Luftvolumen, das der Betroffene innerhalb einer Sekunde ausatmen kann. Mit dem Begriff Vitalkapazität ist das Lungenvolumen zwischen maximaler Einatmung und maximaler Ausatmung gemeint. Liegt der FEV1/VC-Wert unter 70 \\\\\\%, liegt eine Verengung (Obstruktion) vor.
Die Schweregrade werden folgendermaßen eingeteilt:
Problematisch ist jedoch, dass häufig die Lungenfunktion nur schlecht mit den Beschwerden korreliert. Daher wurden die COPD-Schweregrade I bis IV 2011 von der GOLD modifiziert. Zwar beruht die neue Einteilung immer noch auf dem FEV1-Wert, jedoch werden zusätzlich zwei weitere Kriterien berücksichtigt:
Der mMRC-Score (modified Medical Research Council-Score) wird von dem Arzt mithilfe des modifizierten Medical-Research-Council-Dyspnoe-Fragebogens ermittelt. Dieser hilft dabei, die Schwere der Atemnot zu bestimmen. Hierfür müssen COPD-Patienten angeben, ob sie
kurzatmig werden. Mithilfe der in den Klammern angegebenen Punkte sowie des FEV1-Wertes kann der Arzt COPD-Patienten einer der vier Gruppen (A bis D) zuordnen. Betroffene mit einem FEV1-Wert über 50 \\\\\\% werden den Risikogruppen A oder B zugeordnet. Beträgt der FEV1-Wert weniger als 50 \\\\\\% des Sollwertes, liegt das Stadium C oder D vor.
Beispielsweise würde ein COPD-Betroffener mit einem mMRC-Score größer oder gleich zwei Punkten, keiner Exazerbation in den letzten zwölf Monaten und einem FEV1-Wert zwischen 50 \\\\\\% bis 79 \\\\\\% des Sollwertes der Risikogruppe B zugeordnet werden. Bei drei Exazerbationen im vergangenen Jahr würde er jedoch in die Gruppe D eingeordnet werden.
Weitere Erkrankungen (sog. Komorbiditäten) wie Diabetes mellitus oder koronare Herzkrankheit, so die Leitlinie, haben ebenfalls Auswirkungen auf die Schwere der COPD. Allerdings werden diese bei der Messung der Schwere der COPD bislang noch nicht beachtet.
Quellen:
COPD und Asthma 2/2018
COPD und Asthma 4/2016