COPD bezeichnet eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung; die Abkürzung steht für die englische Bezeichnung chronic obstructive lung disease.
Eine Atemwegserkrankung wie COPD wird vom Lungenspezialisten und Hausarzt sowie im Bedarfsfall von weiteren Therapeuten vor Ort behandelt. Doch in einer Reihe von Fällen ist eine medizinische Rehabilitation in einem anderen Umfeld als Zuhause sinnvoll. Etwa dann, wenn die Krankheitssymptome trotz der medizinischen Behandlung nicht in den Griff zu bekommen sind oder wenn die für eine Besserung der Beschwerden notwendigen Maßnahmen (z. B. Patientenschulung, spezielle Physiotherapie, eventuell psychologische Begleitung) im gewohnten Umfeld nicht im nötigen Umfang durchgeführt werden können. Häufig wird die medizinische Reha zudem im Anschluss an einen Klinikaufenthalt durchgeführt (sog. Anschlussrehabilitationhttp://www.curado.de/anschlussrehabilitation-copd-30524/, kurz AHB).
Auch in den Fällen, in denen sich der behandelnde Arzt eine Verbesserung der Atemwegsbeschwerden durch den Aufenthalt in anderen klimatischen Verhältnissen als am Wohnort (z. B. an der See) verspricht, kommt u. U. eine Rehabilitation infrage. Voraussetzung für eine medizinische Rehabilitation ist i. d. R., dass ohne sie die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen gefährdet ist, sie wird aber auch gewährt, um schwere Krankheitsfolgen abzumildern oder einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Eine medizinische Reha muss beim Rehabilitationsträger, also bei der Institution beantragt werden, die die Kosten für die Maßnahme trägt. Das ist i. d. R. für Arbeitnehmer, die in den letzten zwei Jahren über den Zeitraum von sechs Kalendermonaten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, die gesetzliche Rentenversicherung. In anderen Fällen, z. B. bei Kindern, kann u. U. auch die gesetzliche Krankenversicherung Träger der Rehamaßnahme sein. Die gesetzliche Unfallversicherung oder die Träger der Jugendhilfe kommen in einigen Fällen ebenfalls in Betracht. Unabhängig davon: Ist nicht klar, welcher Träger zuständig ist, kann der Antrag zunächst demjenigen übermittelt werden, der am wahrscheinlichsten die Kosten für die Reha zu tragen hat. Sollte dies der falsche Adressat sein, wird der Antrag ohne Zutun des Antragstellers an den nächsten infrage kommenden Träger weitergeleitet – so lange, bis er dort ankommt, wo er hingehört.
Anträge zur medizinischen Rehabilitation erhalten Antragsteller bei dem voraussichtlichen Rehabilitationsträger – bei einer AHB erledigen diese Formalitäten i. d. R. zum Großteil bereits die Klinikmitarbeiter. Dem Antrag beigelegt werden muss die Begründung des behandelnden Arztes, warum dieser die Reha für notwendig hält. Für den Fall, dass der Patient bei der Antragstellung bereits eine Wunschklinik oder ein Wunschziel ins Auge gefasst hat, sollte er dies ebenfalls auf dem Antrag vermerken – am besten mit einer medizinischen Begründung, warum die Reha unbedingt in dieser Klinik oder Region stattfinden soll. Bei Atemwegserkrankungen ist es z. B. günstig, eine Klinik am Meer auszuwählen, da das dortige Reizklima positive Auswirkungen auf die Atemwege hat.
Das Wunsch- und Wahlrecht wird u. a. in § 9 im neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Es besagt, dass der Antragsteller einen Wunsch bezüglich der Rehabilitationseinrichtung äußern kann. Bei der Bewilligung einer Rehabilitation und der Einrichtung muss, laut Gesetz, auf das Alter, auf die familiäre Situation, auf das Geschlecht und auf weltanschauliche oder religiöse Bedürfnisse des Antragstellers Rücksicht genommen werden. Der Antragsteller muss sich im Vorfeld erkundigen, ob seine Wunscheinrichtung auch den medizinischen Anforderungen für eine Rehabilitation bei der entsprechenden Indikation entspricht. Der Kostenträger kann eine Einrichtung ablehnen, wenn sie Mehrkosten als andere verursachen würde. Die Einrichtung wird damit auch nach der finanziellen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilt.
Oft wird die Reha nicht sofort genehmigt. Ist dies der Fall, sollten Betroffene unbedingt Widerspruch einlegen und erneut vom Arzt bestätigen und begründen lassen, dass und warum dieser eine Rehamaßnahme für unerlässlich hält. Auch eine zusätzliche, ausführliche eigene Begründung kann nicht schaden. Der Widerspruch muss i. d. R. innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Rehabilitationsträger eingehen. Viele Reha-Anträge werden im zweiten Anlauf doch noch genehmigt. Sollte auch dies nicht der Fall sein, gibt es immer noch die Möglichkeit, gegen den Bescheid zu klagen, was allerdings u. U. mit Kosten verbunden ist.
Eine medizinische Rehamaßnahme ist kein Urlaub. Das muss jedem Antragsteller vorab klar sein. Während der Reha gibt es zahlreiche Anwendungen, Schulungen und Therapien, die i. d. R. den Tag komplett ausfüllen. Bei einer Atemwegserkrankung wie COPD sind das etwa Patientenschulungen, bei denen die Rehateilnehmer u. a. lernen, wie die Atemwege aufgebaut sind, wie Medikamente richtig eingenommen werden (Stichwort: richtige Inhalation), wie sie selbstständig ihre Lungenfunktion überprüfen und wie sie sich z. B. bei Atemnot verhalten. Neben der medizinischen Therapie spielt zudem die Physiotherapie eine große Rolle, denn Bewegung ist bei COPD ein wichtiger Baustein der Behandlung – natürlich individuell auf die einzelnen Patienten abgestimmt. Gleichzeitig erlernen die Patienten Atemtechniken, die ihnen z. B. bei Atemnot helfen. Auch Ernährungsberatung sowie im Bedarfsfall Rauchentwöhnung und psychologische Unterstützung gehören zu einer Rehamaßnahme bei Atemwegserkrankungen dazu.
Zum einen kann sie den physischen Zustand bessern, der Körper ist in den meisten Fällen leistungsfähiger als vor der Reha. Durch das Einüben von Atemübungen, atemphysiotherapeutischen Trainingseinheiten, wird i. d. R. die Atemnot gelindert. Dies wiederum führt zu weniger Angst vor dem nächsten Anfall und damit auch zu einer höheren Lebensqualität. Durch die Information über die physiologischen Abläufe können ggf. auch Exazerbationen (akute und anhaltende Verschlechterungen) vermindert werden und damit die akuten Notfälle mit möglichen Einweisungen in ein Krankenhaus.
Quellen:
allergikus 1/2017
COPD und Asthma 3/2014