Kontakt 02202 18898-0 | info@curado.de
Menu
Curado Search
Sie sind hier: Startseite  »  Krankheiten  »  Neurologie  »  Multiple Sklerose  »  Rehabilitation bei MS – was muss ich wissen?  »  Berufliche und soziale Rehabilitation

Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Berufliche und soziale Rehabilitation

Berufliche und soziale Rehabilitation

Der Begriff Rehabilitation bezeichnet die Bestrebungen, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand zu versetzen bzw. in seine frühere soziale Position, und ist ein Sammelbegriff für alle auf dieses Ziel ausgerichteten medizinischen, beruflichen und sozialen Maßnahmen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rehabilitation sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben.

Berufliche Rehabilitation – Teilhabe am Arbeitsleben

Die Teilnahme am Arbeitsleben bedeutet für jeden Einzelnen ein gewisses Maß an Selbstständigkeit, sozialer Anerkennung und damit auch eine Stärkung des Selbstwertgefühls. Üblicherweise werden die Anforderungen im beruflichen Alltag an den Fähigkeiten und Fertigkeiten von gesunden Menschen gemessen. Für Menschen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind, kann sich die Situation ergeben, dass sie sich diesen Anforderungen nicht mehr vollständig gewachsen fühlen. Die Konsequenz daraus ist, dass kranke Menschen häufig in die vorzeitige Berentung gedrängt oder gesundheitliche Beeinträchtigungen aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust ignoriert werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, durch entsprechende rehabilitative Maßnahmen seinen Arbeitsplatz zu erhalten, oder einen seinem Leistungsniveau angepassten Arbeitsplatz zu besetzen.

Die berufliche Rehabilitation (gesetzlich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), folgt dem Prinzip: „Rehabilitation vor Rente“. Durch Arbeitsplatz erhaltende oder berufsfördernde Maßnahmen, wie Weiterbildungen, Umschulungen etc., sollen behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit auf Dauer wieder in einen beruflichen Alltag integriert werden.

Was bedeutet berufliche Rehabilitation für einen an Multipler Sklerose erkrankten Menschen?

Hat ein Betroffener lange krankheitsbedingte Fehlzeiten, fühlt sich aber grundsätzlich wohl an seinem Arbeitsplatz und in der Lage, seine Arbeit auf Dauer zu verrichten, kann eine Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ sinnvoll sein. Diese „stufenweise“ Wiedereingliederung fällt in den Bereich der medizinischen Rehabilitation und wird in Absprache mit dem Arzt, dem Arbeitgeber und dem Kostenträger von diesem finanziert, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Besteht keine generelle Arbeitsunfähigkeit, dafür aber eine zunehmende Leistungsschwäche, bedingt durch zu hohe Anforderungen oder einen den persönlichen Gegebenheiten nicht ausreichend angepassten Arbeitsplatz, können Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes beantragt werden.

Bei Arbeitsplatz erhaltenden Maßnahmen handelt es sich vor allem um finanzielle, technische und persönliche Hilfen. Sie werden sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern gewährt. Als Beispiel kann hier die Kfz-Hilfe für Arbeitnehmer genannt werden. Sie beinhaltet Leistungen in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs oder die behindertengerechte Zusatzausstattung eines vorhandenen Kraftfahrzeugs und leistet finanzielle Unterstützung bei der Erlangung des Führerscheins.

Arbeitgeber werden u. a. bei der Bereitstellung eines dauerhaften, gesundheitsgerechten Arbeitsplatzes, bei der Anschaffung technischer Arbeitshilfen und bei der Probebeschäftigung von Neueinstellungen unterstützt (Informationen unter www.integrationsaemter.de).

Berufsfördernde Maßnahmen

Ist der MS-Betroffene trotz aller Bemühungen nicht in der Lage den ursprünglich ausgeübten Beruf wieder aufzunehmen, kann eine berufsfördernde Maßnahme notwendig werden. Dies kann durch eine Umschulung oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme in einer betrieblichen oder überbetrieblichen Bildungseinrichtung – z. B. in einem Berufsförderungswerk – erreicht werden. Für die Dauer der Maßnahmen erhalten die Rehabilitanden vom zuständigen Kostenträger auf Antrag ein sog. „Übergangsgeld“, das dazu dient, die einkommenslose Zeit während der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme zu überbrücken. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen qualifizierenden Maßnahme kann ein Lohnkostenzuschuss für den zukünftigen Arbeitgeber den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern.

Nahezu alle Träger der Sozialversicherung, wie die Agentur für Arbeit, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Sozialhilfeträger, finanzieren berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Für die Beratung und Begleitung wendet man sich am besten an die regionalen Reha-Servicestellen (www.reha-servicestellen.de). Sie klären außerdem, welcher Kostenträger für die Übernahme der Leistungen zuständig sein wird.

Soziale Rehabilitation – Teilhabe in der Gemeinschaft

Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen haben neben den Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe (Eingliederungshilfe) in der Gemeinschaft, die ihnen ein Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern sollen. Die Soziale Rehabilitation ist ein älterer Begriff, der mit der Schaffung des Sozialgesetzbuch IX (SGB) durch den Begriff „Teilhabe in der Gemeinschaft“ ersetzt wurde. Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind im Allgemeinen die Sozialhilfeträger, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Im Einzelnen handelt es sich in Bezug auf volljährige Menschen mit Rehabilitationsbedarf um folgende Leistungsbereiche:

  • Versorgung mit anderen als den im Rahmen der medizinischen, bzw. beruflichen Rehabilitation vorgesehenen Hilfsmitteln oder Hilfen für Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung im Alltag auf besondere technische Hilfen angewiesen sind
  • Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
  • Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt, z. B. für Menschen, die aufgrund einer besonders starken Beeinträchtigung bei der Verständigung der Hilfe anderer bedürfen
  • Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht
  • Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

 

Fazit

Rehabilitation in allen Bereichen sollte immer als Ganzes gesehen werden – d. h., um dem Rehabilitanden eine erfolgreiche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, sollten medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation als Gesamtprozess ineinandergreifen, aufeinander aufbauen und sich ergänzen. Rehabilitation ist ein ausgesprochen umfangreiches Thema, dessen Umsetzung in seinen einzelnen Bereichen abhängig ist von individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten.

Quelle: Ellen Curtze, Anke Reinhold

Aus Befund MS 1/2010

Copyrights © 2021 GFMK GMBH & CO. KG