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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Medizinische und berufliche Rehabilitation bei MS

Eine medizinische Rehabilitation hat zum Ziel, die Gesundheit wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu bessern. Sie soll die Erwerbsfähigkeit erhalten bzw. Behinderungen oder einer Pflegebedürftigkeit vorbeugen oder Behinderungen ausgleichen und abmildern. Von MS Betroffene haben in der Regel nach einem Krankheitsschub Anrecht auf eine medizinische Reha-Maßnahme, die auf Antrag ambulant oder stationär durchgeführt werden kann.

Medizinische Reha – wie und wo beantragen?

Die medizinische Reha schließt sich bei MS-Patienten oft an einen Krankenhausaufenthalt zur Schubbehandlung an – sie wird in diesen Fällen auch Anschlussrehabilitation (AHB) genannt. In der Regel bestätigen die Klinikärzte die medizinische Notwendigkeit der Rehamaßnahme, sodass zwischen der Entlassung aus der Klinik und der Beginn der Reha oft nur wenige Tage liegen. Träger der Reha ist bei Erwerbstätigen in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung, doch auch andere Kostenträger (z. B. die gesetzliche oder private Krankenkasse) kommen in Betracht, sofern die Rentenversicherung nicht zuständig ist.

Den Antrag stellen MS-Patienten bei dem voraussichtlich zuständigen Kostenträger, der wiederum verpflichtet ist, den Antrag an den höchstwahrscheinlichen Kostenträger weiterzuleiten, sollten die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sein. Die häufigste Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung ist z. B., dass der Antragsteller in den letzten zwei Jahren wenigstens sechs Kalendermonate lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat.

Sinnvoll ist es, die Reha in einem durch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft zertifizierten MS-Rehabilitationszentrum durchzuführen. Hier können die Patienten sicher sein, dass sie die Therapien finden, die sie brauchen, um die Folgen eines Schubs abzumildern und verloren gegangene Fähigkeiten wiederzuerlangen oder zu kompensieren.

Das bedeutet: Bei einem Rehaantrag kann bereits eine Wunschklinik angegeben werden. MS-Patienten können die Auswahl damit begründen, dass nur dort die Durchführung medizinischer Behandlungen gewährleistet ist, die nötig sind, um im Anschluss an die Reha am beruflichen und sozialen Leben teilzunehmen.

Sollte der Kostenträger die Kostenübernahme für die Reha oder die Wunschklinik ablehnen, haben von MS Betroffene vier Wochen Zeit, um gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch lohnt sich in vielen Fällen. In ihm sollten die Betroffenen noch einmal detailliert darlegen, aus welchen medizinischen Gründen die Reha unabdingbar ist und warum sie in der ausgewählten Klinik stattfinden sollte. Eine weitere Bestätigung des behandelnden Arztes hilft, ist jedoch nicht zwingend notwendig.

An MS Erkrankte können nicht nur nach einem Schub, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt einen Antrag auf eine medizinische Rehamaßnahme stellen – etwa, weil ohne die Reha die Schubgefahr steigt oder weil sie verloren gegangene Fähigkeiten zurückgewinnen wollen. In der Regel wird eine Reha alle vier Jahre gewährt, besteht jedoch eine medizinische Notwendigkeit, z. B. um Behinderungen abzuwenden, kann sie auch häufiger gewährt werden.

Reha – ambulant oder stationär?

Bei MS ist eine stationäre Reha in vielen Fällen sinnvoll. Denn in einem zertifizierten Rehazentrum arbeiten viele verschiedene Ärzte und Therapeuten Hand in Hand. So kann z. B. morgens eine neurologische Untersuchung stattfinden, sich mittags sofort die verordnete Physiotherapie anschließen und am Nachmittag eine Patientenschulung zu MS-Medikamenten stattfinden. Auch verfügen zertifizierte Kliniken in der Regel über Geräte, die z. B. notwendig sind, um das Gehen einzuüben, sollten Bewegungsabläufe nach einem Schub gestört sein.

Hinzukommt: Es kann vor allem nach einem Schub sinnvoll sein, in einer Klinik betreut zu werden – insbesondere, wenn bestimmte Fähigkeiten erst wieder trainiert werden müssen, um weiterhin ein selbstständiges Leben zu führen. Auch ein Tapetenwechsel tut vielen MS-Patienten gut – sie lernen in der Klinik Menschen kennen, denen es ähnlich geht wie ihnen, sie erfahren, sie sind nicht allein, und sie erhalten bei Bedarf psychologische Betreuung.

Eine ambulante Reha kann in den Fällen sinnvoll sein, in denen bei einem stationären Klinikaufenthalt die Alltagsorganisation zuhause kompliziert wäre. Einige Menschen lehnen eine stationäre Reha ab. Bei einer ambulanten Reha verbringen Patienten täglich mehrere Stunden in einem Reha-Zentrum, kehren nachmittags oder abends wieder nach Hause zurück. Den Großteil der Kosten für die Maßnahme übernimmt der Kostenträger, in der Regel müssen Versicherte eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten.

Was passiert in der Reha?

Bei der Aufnahme in der Rehaklinik wird zunächst die Krankengeschichte aufgenommen, es finden eine körperliche Untersuchung sowie – bei Bedarf – eine (Neu-) Einstellung der Medikation statt. Im Anschluss wird der Therapieplan aufgestellt. Betroffene können selbstverständlich Vorlieben äußern.

Wer etwa physikalische Therapien (z. B. Bäder) aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt wahrnehmen kann, sollte das bei der Behandlungsplanung mitteilen, wer meint, dass eine intensive psychologische Betreuung notwendig ist, sollte dies ebenfalls sagen. Jeder Tag in der Reha ist mit Anwendungen nahezu vollständig ausgefüllt – es bleibt nur wenig Freizeit. Das ist auch verständlich, denn eine Reha ist kein Urlaub.

Berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Leistungen, die notwendig sind, um bei MS-bedingten körperlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen weiter oder erneut am Arbeitsleben teilzuhaben. Im Gesetz ist daher von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Rede. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch die Kraftfahrzeughilfe, die MS-Patienten etwa beim Kauf eines Pkw unterstützt, sofern ein Auto zum Erreichen des Arbeitsplatzes zwingend notwendig ist.

Die Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernimmt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder aber die Agentur für Arbeit. Mithilfe dieser Leistungen soll der Arbeitsplatz erhalten bzw. der Wiedereinstieg oder der Einstieg in einen (neuen) Beruf gefördert werden. Antragsteller sollen so in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt weiterhin selbst zu bestreiten.

Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören unter anderem finanzielle Mittel zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Sollte die Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz auch mit Hilfsmitteln nicht möglich sein, wird nach Möglichkeiten gesucht, eine andere Stelle im Unternehmen zu finden.

Ist auch dies nicht möglich, finanziert der jeweilige Kostenträger auf Antrag eine Umschulung oder Fortbildung. Auch Berufseinsteiger können Zuschüsse für ihre Ausbildung erhalten. Auf Antrag werden auch Umbauten des eigenen Pkw finanziert bzw. bezuschusst, sofern die Betroffenen auf das Auto angewiesen sind. Sollte ein Wohnungsumzug nötig sein, um eine neue Arbeit aufzunehmen, kann auch eine Umzugskostenbeihilfe gewährt werden.

Quelle: Befund MS 2/2019

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