Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.
Dr. Simone Wesselmann leitet den Bereich der Zertifizierung innerhalb der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). In einem Interview erklärt sie, wodurch sich ein von der DKG zertifiziertes Brustkrebszentrum auszeichnet und inwiefern Patientinnen von der Betreuung profitieren. Außerdem erläutert sie den Bewerbungsprozess, dem sich jede Klinik vor der Zertifizierung unterziehen muss.
Ein zertifiziertes Brustkrebszentrum ist nicht einfach nur ein Krankenhaus, sondern ist ein Netzwerk aus onkologischen Facheinrichtungen, das die Bereiche Früherkennung, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Palliation umfasst. In diesen Zentren sind alle Fachdisziplinen vertreten, die interdisziplinär z. B. in den Tumorkonferenzen zusammenarbeiten. Neben dem medizinischen Personal arbeiten dort auch Psychoonkologen und Sozialarbeiter.
Ziel ist es, dass den Patientinnen und den Angehörigen für jeden Bereich und für jede Phase der Erkrankung ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Patientinnen werden, nach der Diagnose Krebs, nicht allein gelassen, sondern sie werden genau informiert über den weiteren Verlauf der Therapie.
Das Gütesiegel ist für die Patienten eine Entscheidungshilfe, es schafft Vertrauen und steht für Qualität. Ein zertifiziertes Brustkrebszentrum leistet Unterstützung und Beistand und hilft den Betroffenen, sich nach der alles verändernden Diagnose zurechtzufinden. Sie werden mit der Diagnose nicht allein gelassen. Ein ganz entscheidender Vorteil in diesen Zentren ist, dass die Behandlung der Patientinnen auf dem aktuellen Stand des Wissens, also auf Basis der evidenzbasierten Leitlinien erfolgt. Die Anwendung der Leitlinien wird im Zuge der Zertifizierung überprüft. Über die Behandlung der Patientin entscheidet nicht nur ein einziger Arzt, sondern die Therapie wird immer interdisziplinär innerhalb der Tumorkonferenz mit allen für die Behandlung notwendigen Behandlungspartnern entschieden. Des Weiteren müssen die Fachdisziplinen im Rahmen der Zertifizierung ihre spezielle Erfahrung z. B. eine vorgeschriebene Anzahl an Operationen oder Chemotherapien nachweisen.
Die Kliniken, die an dem Zertifizierungsverfahren teilnehmen möchten, wenden sich an das Zertifizierungsinstitut der Deutschen Krebsgesellschaft, Onkozert. Die Bewerbungsunterlagen werden überprüft, wobei bereits 20 % wieder ausscheiden, weil sie die formalen Anforderungen des Erhebungsbogens nicht erfüllen. Fachexperten überprüfen die Unterlagen anschließend auf ihre inhaltliche Vollständigkeit, damit dann ein Termin für ein Auditverfahren vereinbart werden kann. Vor Ort überprüfen die Fachexperten die Angaben der Zentren und berücksichtigen dabei auch die Patientenakten. Nach dem Audit sprechen die Fachexperten eine Empfehlung aus und das Zertifikat wird dann von einem Gremium (Ausschuss Zertifikaterteilung) der DKG vergeben.
Das Zertifikat wird für drei Jahre vergeben, wobei jährlich ein Überwachungsaudit stattfindet. Zu den Anforderungen im Erhebungsbogen gehört auch ein Beschwerdemanagement in der Klinik, an das sich die Patientinnen wenden können, um Mängel oder Missstände innerhalb der Klinik zu melden.
Ja, jede Patientin hat Zugang zu einem zertifizierten Zentrum. Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht, dass jede Patientin die Klinik, in der sie behandelt werden möchte, frei wählen kann.
Quelle: Leben? Leben! 2/2012