Bei Asthma handelt es sich um eine nicht infektiöse, chronische Entzündung der Atemwege. Die Bronchien reagieren auf verschiedene Reize überempfindlich, wodurch es zu krampfartigen Verengungen kommt.
Atemwegserkrankte leiden häufig unter Symptomen wie Husten, Auswurf und Luftnot, die die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken. In solchen Fällen ist eine Rehabilitation, umgangssprachlich Kuren, hilfreich. Vorsorgekuren dagegen sollen Krankheiten vorbeugen oder eine Verschlimmerung verhindern.
Auch wenn alle Möglichkeiten der medizinischen Behandlung ausgeschöpft und die Krankheitssymptome dennoch das berufliche oder private Leben beeinträchtigen, kann eine Rehabilitation sinnvoll sein. Bei Menschen mit Lungenerkrankungen kann dies z. B. aufgrund von psychische Erkrankungen wie Depressionen, Ängsten oder sozialer Rückzug sein. Aber auch bei einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit, oder wenn die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder gefährdet ist, kann eine Rehabilitation sinnvoll sein.
Rehabilitationen bei Atemwegserkrankungen können als Anschlussrehabilitation (AHB) oder bei einer Maßnahme zur Rehabilitation durchgeführt werden. Sie können entweder als stationäre Rehabilitation in Rehabilitationskliniken, als teilstationäre Rehabilitation in Tageskliniken und als ambulante Rehabilitation durchgeführt werden. Atemwegserkrankte dürfen ihre Reha-Klinik selbst auswählen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einrichtung für Menschen mit Lungenerkrankungen eine qualifizierte Rehabilitation anbieten kann.
Typische Therapiebausteine bei einer Rehabilitation bei Lungenerkrankungen sind:
Bei einer stationären Rehabilitation sind die Betroffenen direkt in der Rehaeinrichtung untergebracht und werden auch neben den Behandlungen betreut. Etwa 400 Orte sind als deutsche Kurorte verzeichnet. Neben den klassischen Therapiebausteinen wie z. B. Atemphysiotherapie, körperliches Training und Patientenschulung wird in Reha-Kliniken auch z. B. Inhalation mit Sole, Sozial- und Berufsberatung, Hilfsmittelberatung und verschiedene Wasseranwendungen angeboten.
Neben diesen unterschiedlichen Maßnahmen ist es für Atemwegserkrankte manchmal sinnvoll, die Rehabilitation an einem anderen Ort als den Wohnort durchzuführen. Beispielsweise empfiehlt es sich für Betroffene mit Allergien, die Kur bzw. Rehamaßnahme in Gegenden mit wenig Pollenflug (Seeklima, Gebirge) zu verbringen.
Der einzige Unterschied zu einer „normalen“ Reha ist bei einer Anschlussrehabilitation, dass diese sich direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Allerdings kann man sie auch bis zu 14 Tagen nach der Entlassung aus der Klinik beginnen. Beantragt wird eine Anschlussrehabilitation meist von dem Klinikarzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus. Sinnvoll ist diese Form der Rehabilitation für Menschen, die im Akutkrankenhaus behandelt wurden. Dies kann wegen einer Exazerbation bei COPD- oder Asthma- Betroffenen sein oder aber wegen einer Operation an den Atmungsorganen. Aber auch Menschen, die beispielsweise wegen einer Krebserkrankung oder Lungenembolien ins Krankenhaus mussten, können eine Anschlussrehabilitation in Anspruch nehmen.
Neben der Rehabilitation gibt es für Menschen mit Lungenerkrankungen auch die Möglichkeit der Vorsorgekur, auch Vorsorgeleistungen genannt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine mögliche Schwächung der Gesundheit zu beseitigen und dadurch eine in absehbarer Zeit drohende Erkrankung zu verhindern. Auch Vorsorgekuren finden an einem anerkannten Kurort statt – und nicht am Wohnort. Bedingung dafür, dass die Krankenkassen diese genehmigen, ist u. a., dass die Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind und die letzte ambulante Vorsorgeleistung vor mindestens drei Jahren durchgeführt wurde. Die ambulante Vorsorgeleistung dauert zwei bis drei Wochen. Menschen, die arbeiten, sind während der Zeit nicht krankgeschrieben und müssen i. d. R. Urlaub nehmen.
Patienten ab der Vollendung des 18. Lebensjahres müssen bei fast allen Rehabilitationsleistungen etwas dazu zahlen. I. d. R. sind dies zehn Euro pro Tag. Allerdings existieren auch Ausnahmen und Obergrenzen. Dies hängt vom Kostenträger ab.
Bei der Deutsche Rentenversicherung richten sich die Zuzahlungsbeiträge nach dem Nettoeinkommen. Bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme müssen Menschen mit Lungenerkrankungen sich maximal 42 Tage und bei einer Anschlussrehabiliation für längstens 14 Tage beteiligen. Bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen dagegen muss nichts dazu gezahlt werden.
Sind die Krankenkassen die Träger, müssen Patienten sich bei ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistungen mit 10 Euro pro Tag beteiligen. Dauert die ambulante Rehabilitation länger als 42 Tage, müssen Betroffene mit Lungenerkrankungen nur 28 Tage zahlen. Ähnliches gilt, wenn die stationäre Rehabilitation länger als sechs Wochen dauert. Bei einer Anschlussrehabiliation ist die Zuzahlung auf maximal 28 Tage im Jahr begrenzt.
Das Antragsformular (Muster 25) für eine ambulante Vorsorgekur bekommt man bei der Krankenkasse. Das Formular wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und bei der Krankenkasse als Kostenträger eingereicht. Bei Genehmigung erhält der Patient einen Kurarztschein und kann seinen Aufenthalt in einem anerkannten Kurort buchen. Übernachtungen und Verpflegung können vom Kostenträger bezuschusst werden. Viele Rehabilitationseinrichtungen bieten auch Kuren für Selbstzahler an, die unabhängig von einem Kostenträger gebucht werden.
Quelle: COPD und Asthma 2/2017