Kontakt 02202 18898-0 | info@curado.de
Menu
Curado Search
Sie sind hier: Startseite  »  Krankheiten  »  Krebs  »  Brustkrebs  »  Erblicher Brust- und Eierstockkrebs  »  Kann ich meinen Krebs vererben?

Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Kann ich meinen Krebs vererben?

Einige Familien sind von Krebserkrankungen stärker betroffen als andere. Und trotzdem lässt sich feststellen: „Krebs ist nicht grundsätzlich erblich“, erklärt Dr. Malin Dewenter, Universitätsmedizin Mainz. „Die meisten Krebserkrankungen sind multifaktoriell bedingt.“ Das bedeutet: Für die Entstehung einer Krebserkrankung ist das Zusammenspiel von Umweltfaktoren und mehreren genetischen Anlagen verantwortlich. Grundsätzlich können 5–10 % der Malignome (bösartige Gewebeneubildung) auf familiär erbliche Faktoren zurückgeführt werden. „In diesen Fällen kann eine genetische Veranlagung meistens mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % von Generation zu Generation weitergegeben werden“, erklärt die Medizinerin. Dies gilt i. d. R. nur für einen ausgewählten Teil der Krebsarten wie erblichen Brust- und Eierstockkrebs, die Veranlagung zu Darmkrebs oder in seltenen Fällen auch für den erblich bedingten Magenkrebs.

Im Falle von Brust- und Eierstockkrebs ist als Krankheitsursache am häufigsten eine Genveränderung (Mutation) im BRCA1- oder das BRCA2-Gen verantwortlich (BRCA = BReast CAncer).

Bei den erblichen Darmkrebssyndromen unterscheidet man das HNPCC-Syndrom (hereditary nonpoliposis colorectal cancer, Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS2) und die FAP (familiäre adenomatöse Polyposis, APC-Gen oder die leichtere attenuierte FAP, MUTYH-Gen).

Das HNPCC-Syndrom, auch Lynch-Syndrom genannt, ist eine erbliche Veranlagung vor allem zu Dickdarmkrebs (Lebenszeitrisiko etwa 80 %), aber auch zu anderen Karzinomen wie Magen- und Dünn-darmkrebs sowie Gebärmutter-, Nieren-, Leber- und Gallengangskarzinomen.

Die FAP ist durch die Entstehung von zahllosen Darmpolypen, sog. kolorektalen Adenomen (mindestens 100, oft über 1.000), charakterisiert. Diese sind anfangs gutartig, können sich aber im Laufe der Jahre zu bösartigen Darmtumoren (Karzinomen) entwickeln. Außerdem können neben dem Darm auch andere Organe und Organsysteme Veränderungen aufweisen, z. B. gutartige Veränderungen an Knochen. Bei Betroffenen ist auch das Risiko für einige andere bösartige Erkrankungen erhöht (semimaligne Desmoide, papilläre Schilddrüsenkarzinome, Medulloblastome, Sarkome oder Hepatoblastome).

Das Risiko, an einem Endometriumkarzinom (Gebärmutterkörperkrebs) zu erkranken, kann darüber hinaus erhöht sein, wenn Frauen eine Veranlagung zu einer Form des Darmkrebses oder des erblichen Brust- und Eierstockkrebses aufweisen. Insbesondere bei einem HNPCC-Syndrom ist bei betroffenen Frauen das Risiko für diese Tumorart stark erhöht (40–60 % Lebenszeitrisiko). Endometriumkarzinome treten jedoch auch gehäuft bei Trägerinnen einer Mutation im BRCA1-Gen sowie bei Betroffenen von selteneren Tumorsyndromen (z. B. Peutz-Jeghers- oder Cowden-Syndrom) auf.

„Ob ein Krebs aufgrund einer erblichen Veranlagung entstanden ist, sieht man ihm erst einmal nicht an“, gibt Prof. Dr. Stefan Aretz, Universitätsklinikum Bonn, zu bedenken. Erst bestimmte Auffälligkeiten bei den Krebserkrankungen in der eigenen Krankengeschichte oder in der Familie legen die Vermutung nahe, dass es sich um erblich bedingte Tumoren handeln könnte, die dann auch bei noch gesunden Familienmitgliedern mit einem erhöhten Krebs-Risiko einhergehen können. Es ist deshalb wichtig, Familien mit einer erblichen Tumorneigung zu erkennen, um Anlageträgern intensive Krebs-Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen anzubieten (möglicherweise bis hin zu vorbeugenden Operationen).

„Auffällig ist insbesondere, wenn eine Häufung von Krebs in einer Familie vorkommt. Diese Häufung muss sich dabei nicht immer auf eine Tumorart beziehen. Auch wenn eine Person in einer Familie jung an Krebs erkrankt – also deutlich unter dem 50. Lebensjahr – oder im Leben mehrmals unabhängig voneinander der gleiche oder unterschiedliche Krebsarten auftreten, sollte man an eine erbliche Form denken“, erklärt Prof. Aretz.

Grundsätzlich gehen die verschiedenen, erblich bedingten Tumorsyndrome mit dem Auftreten bestimmter Tumorarten einher und so existieren spezifische Kriterien, die festlegen, wann eine genetische Diagnostik durchgeführt werden sollte. Zuständig für diese Diagnostik sind die humangenetischen Diagnostiklabore. Familien, die eine Häufung an Krebserkrankungen feststellen, können sich für eine Beratung an ein Institut für Humangenetik wenden. Die Beratung dort ist eine Leistung der Krankenkassen und damit kostenlos möglich. Darüber hinaus gibt es Zentren, die sich auf das Erkennen und die Behandlung von erblich bedingten Krebserkrankungen spezialisiert haben. Im Falle von Brust- und Eierstockkrebs ist dies z. B. das Deutsche Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs.

Um festzustellen, ob ein gesunder Mensch eine erbliche Veranlagung für eine Krebserkrankung in sich trägt, sollte eine genetische Untersuchung bei einer bereits erkrankten Person in der Familie erfolgen, um die in der Familie möglicherweise vererbte und für die Krebsneigung verantwortliche genetische Veränderung (Mutation) zu identifizieren. Diese Untersuchung erfolgt i. d. R. an einer Blutprobe. Hintergrund dieses Vorgehens: Ohne die Untersuchung eines kranken Familienmitglieds wissen die Ärzte nicht, ob sie in der Familie überhaupt eine ursächliche Mutation finden können. „Wird bei einer erkrankten Person eine Mutation gefunden, kann eine klare Diagnose gestellt werden und alle weiteren, (noch) gesunden Personen der Familie, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Krebserkrankung besteht, können sich dann im Rahmen einer genetischen Beratung testen lassen“, erklärt Prof. Aretz. Kann die familiäre Mutation ausgeschlossen werden, haben Angehörige und ihre Nachkommen kein erhöhtes Erkrankungsrisiko mehr und sind damit auch psychisch entlastet.

Wird keine für den Krebs ursächliche Mutation gefunden, kann diese bedeuten, dass in der Familie keine erbliche Veranlagung für eine Krebserkrankung vorhanden ist. „Es ist aber auch möglich, dass es sich um eine Mutation handelt, die die Medizin mit den ihr zur Verfügung stehenden Techniken (noch) nicht finden kann oder dass es sich um die Mutation in einer Erbanlage (Gen) handelt, die wir noch nicht kennen“, gibt der Mediziner zu bedenken. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, das Risiko für die anderen Familienmitglieder klinisch abzuschätzen, insbesondere anhand des Erkrankungsalters sowie des Spektrums und der Häufung von Tumoren in der Familie. „Aber auch die klinischen Kriterien sind nicht perfekt“, betont Prof. Aretz. Ein Großteil der Familien mit einer erblichen Veranlagung zu Krebs wird nach wie vor nicht erkannt, u. a. deshalb, weil die Aufmerksamkeit der Mediziner im Alltag nicht immer ausreichend sei oder keine ärztlichen Informationen erkrankter Familienmitglieder mehr zu beschaffen sind. „Hier ist durchaus noch Luft nach oben“, betont er und rät: „Es ist immer gut, wenn die Patienten selbst sensibilisiert sind.“

Prophylaktische Maßnahmen bei erblich bedingen Krebserkrankungen

Liegt eine FAP vor, besteht für Betroffenen eine nahezu 100 %-ige Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens an Darmkrebs zu erkranken. Man empfiehlt daher die prophylaktische Entfernung des Dickdarms, wenn Adenome aufgetreten sind. Der optimale Zeitpunkt für die Operation hängt von der Anzahl und Größe der Polypen ab und muss gemeinsam mit dem Erkrankten festgelegt werden. Nach der Operation sind weiterhin regelmäßige Kontrollen notwendig, da auch im Magen, Dünndarm oder im Rektumstumpf Polypen auftreten und Krebs entstehen kann.

Bei Anlageträgern für eine HNPCC hingegen wird keine prophylaktische Darmentfernung, sondern ein intensiviertes Vorsorgeprogramm gemäß der Leitlinie für Kolorektales Karzinom empfohlen:

  • Jährliche Koloskopien (ab dem 25. Lebensjahr bzw. 5 Jahre vor frühestem Erkrankungsalter)
  • Jährliche transvaginale Ultraschalluntersuchungen (ab dem 25. Lebensjahr)
  • Jährliche Endometriumbiopsien (ab dem 35. Lebensjahr)
  • Jährliche Spiegelungen von Magen und Duodenum (ab dem 35. Lebensjahr)
  • Darüber hinaus wird empfohlen, einmal jährlich eine körperliche Untersuchung und eine Ultraschalluntersuchung des Abdomens durchführen zu lassen. Außerdem sollten Patientinnen im Alter von etwa 40 Jahren bzw. fünf Jahre vor dem frühesten Erkrankungsalter in der Familie ein Gespräch über die Entfernung der Gebärmutter und gegebenenfalls der Eierstöcke angeboten werden.

    Trägerinnen einer krankheitsverursachenden Genveränderung im BRCA1- oder BRCA2-Gen sowie bei Frauen, mit einer berechneten Wahrscheinlichkeit von über 20 % für einen Mutationsnachweis oder mit einem Lebenszeitrisiko für Brustkrebs von über 30 % wird eine intensivierte Früherkennung für Brustkrebs empfohlen. Diese umfasst folgende Untersuchungen:

  • Ärztliche Tastuntersuchung der Brust halbjährlich
  • Ultraschalluntersuchung der Brust halbjährlich
  • MRT-Untersuchung der Brust einmal jährlich
  • Mammografie, gegebenenfalls ab dem 40. Lebensjahr (individuelle Entscheidung)
  • Darüber hinaus können mit dem Frauenarzt regelmäßige vaginale Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke (halbjährlich) überlegt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Entfernung des Brustdrüsengewebes (ggf. mit Aufbau) und nach Abschluss der Kinderplanung wird eine Entfernung der Eierstöcke empfohlen.

    Ist meine Familie eine Krebsfamilie?

    Eine genetische Testung ist i. d. R. angezeigt, wenn das anzunehmende Risiko, eine Genveränderung nachweisen zu können, mehr als 10 % beträgt. Dafür existieren spezielle Vorhersageprogramme. Diese beruhen auf folgenden Kriterien für die genetische Testung auf das Vorliegen von Veränderungen im BRCA1- oder BRCA2-Gen entwickelt (jeweils in einer familiären Linie):

  • 1 Fall von Brustkrebs vor dem 36. Lebensjahr
  • 2 Fälle von Brustkrebs, davon mindestens 1 Fall vor dem 51. Lebensjahr
  • 3 Fälle von Brustkrebs
  • 1 Fall von Brustkrebs und 1 Fall von Eierstockkrebs
  • 2 Fälle von Eierstockkrebs
  • 1 Fall von männlichem Brustkrebs
  • Bekannte Mutation in einem der Gene
  • Darüber hinaus wird aktuell diskutiert, ob auch bei isolierten Fällen von bestimmten Brustkrebs- (triple-negativer Tumorbiologie, TNBC) oder Eierstockkrebsformen (seröse high grade Tumorbiologie) eine genetische Testung empfohlen werden sollte.

    Quelle: Leben? Leben!

    Copyrights © 2021 GFMK GMBH & CO. KG