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COPD

COPD bezeichnet eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung; die Abkürzung steht für die englische Bezeichnung chronic obstructive lung disease.

COPD
© iStock - Nikola Ilic

Langzeit-Sauerstofftherapie bei COPD – Mobilität bewahren

Die Mobilität von Menschen mit Lungenerkrankungen ist jedoch teils stark bis sehr stark eingeschränkt. Die Langzeit-Sauerstofftherapie ist dann eine Möglichkeit, die Mobilität zu erhalten.

Die Alltagsmobilität, die Menschen mit Lungenerkrankungen erreichen können, hängt davon ab, wie ausgeprägt das Krankheitsbild ist. Ziel einer Langzeit-Sauerstofftherapie ist die vorhandene Restmobilität zu erhalten oder – wenn möglich – zu verbessern. Hierfür wird der Mobilitätsgrad (keine Bewegung möglich, Innenbereichsgeher, eingeschränkter Außenbereichsgeher, Außenbereichsgeher) der Betroffenen sowie ihr individueller Mobilitätsbedarf ermittelt. Der Sauerstoffliga zufolge scheitert dieses „Mehr an Mobilität“ jedoch häufig an den Kostenträger, die sich oft weigern, die Kosten für den verordneten Umfang der Therapie zu übernehmen.

Sauerstoff und Autofahren

Das wichtigste Transportmittel ist das Auto. Menschen mit Langzeit-Sauerstofftherapie müssen bei der Fahrt mit dem Auto jedoch einige Vorschriften beachten bezüglich

  • der Ladungssicherung
  • der ausreichenden Belüftung der Fahrzeuge
  • des Rauchverbotes sowie dem Verbot von offenen Feuern und Licht
  • des Verbotes von Kontakt mit Öl, Fett und Cremes, Salben
  • Zwar ist Sauerstoff selbst nicht brennbar, allerdings fördert er die Verbrennung anderer Stoffe, die dann explosionsartig verbrennen können. Kommt Sauerstoff mit Öl, Fett, Cremes oder Salben in Kontakt, führt dies zu einer chemischen Reaktion und es kommt zu einer Selbstentzündung. Zu beachten ist auch, dass die Gasflaschen unter Druck stehen (200 bar) und flüssiger Sauerstoff sehr kalt ist (-183 °C). Kommt dieser mit der Haut in Kontakt, entstehen Kälteverbrennungen.

    Tanks und Flaschen, die flüssigen Sauerstoff enthalten, müssen mit Spanngurten gesichert sein und dürfen nur in aufrechter Position gefahren werden. Bis zu sechs 2,0 Liter-Flaschen Sauerstoff dagegen dürfen auch liegend transportiert werden; am besten jedoch eignet sich eine Transportkiste. Druckgasflaschen dürfen nicht mit angeschlossenem Druckminderer verwendet werden, eine medizinische Versorgung ist jedoch möglich. Flaschen, die während der Fahrt nicht benötigt werden, sollten im Kofferraum transportiert werden. Wird das Standgerät im Pkw zurückgelassen, sollte die Sauerstoffabgabe unbedingt abgeschaltet werden.

    Sauerstoff und Flugzeug

    Flugreisen sind für Menschen mit Lungenerkrankungen oft eine Herausforderung. In der Flugzeugkabine herrscht ein Umgebungsdruck, der einer Höhenlage von 2.400 Metern entspricht, was die Sauerstoffaufnahme erschwert. Der Betroffene kann versuchen, den Abfall des Sauerstoffpartialdrucks mit einer erhöhten Atemfrequenz auszugleichen. Allerdings bedeutet dies zusätzliche Arbeit für das rechte Herz. Dadurch erhöht sich das Risiko für ein lebensbedrohliches, akutes Rechtsherzversagen.

    Vor Reiseantritt sollte daher die Flugtauglichkeit des Betroffenen überprüft werden. Neben einem Gespräch und der üblichen Untersuchung wird der Arzt eine Lungenfunktionsprüfung durchführen. Mithilfe einer Blutgasanalyse kann der Mediziner das mögliche Risiko einer Sauerstoffunterversorgung während des Flugs feststellen.

    Die Richtlinien zur Beurteilung der Flugtauglichkeit sind weltweit sehr unterschiedlich und viele Airlines haben ihre eigenen Kriterien. Die Mindestanforderung ist eine Vitalkapazität (Luftmenge, die nach tiefer Einatmung maximal ausgeatmet werden kann) von mindestens drei Litern, eine FEV1 über 70 \\\% eine Sauerstoffsättigung von mindestens 85 \\\% oder einen Sauerstoffdruck im Blut von mindestens 70 mmHg.

    Erhält der Betroffene eine Flugtauglichkeitsbescheinigung, benötigt er einen Nachweis der Fluggesellschaft, dass er von dieser mitgenommen wird, sowie eine Zusicherung der Krankenkassen für die Sauerstoffversorgung. Die Versorgung mit Sauerstoff ist bei den einzelnen Airlines sehr unterschiedlich geregelt. I. d. R. muss der Betroffene mindestens zwei Tage vor dem geplanten Abflug den Sauerstoffbedarf anmelden. Einzelne Fluggesellschaften verlangen ca. 180 Euro pro Flug für Druckgasflaschen. Benötigen Betroffene weitere Flaschen, brauchen diese i. d. R. einen eigenen Sitzplatz, der zusätzlich gebucht werden muss. Stabile Konzentratoren sind nicht erlaubt, Minikonzentratoren dagegen dürfen eventuell mitgenommen werden, allerdings müssen diese vorher angemeldet werden. Dafür benötigen die Betroffenen z. B. das Sicherheitsdatenblatt oder die Überlassensbestätigung, die vom Lieferanten ausgestellt und bestätigt werden muss. Für Menschen mit Langzeit-Sauerstofftherapie bedeutet dies eine gute Logistik für die ganze Reise, da sie sich auch um die Sauerstoffversorgung im Urlaub kümmern müssen. Allerdings gibt es spezialisierte Reisebüros, die bei der Urlaubsplanung helfen.

    Quelle: COPD und Asthma 3/2017

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