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Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Anschlussrehabilitation nach Brustkrebs

Rehabilitation heißt, die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, verlorene Fähigkeiten wiederzuerlernen und/oder bleibende Beeinträchtigungen auszugleichen. Gerade nach einer akuten Krebserkrankung haben rehabilitative Maßnahmen eine besondere Bedeutung, weil Erkrankung bzw. auch medizinisch erforderliche Maßnahmen z. T. mit länger anhaltenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen einhergehen können. Die einzelnen Maßnahmen der Rehabilitation sind keine streng zu trennenden, aufeinanderfolgenden Vorgänge. Reha führt nur dann zum Erfolg, wenn die interdisziplinären Bereiche nahtlos ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Bei Krebserkrankungen ist meist eine Anschlussrehabiliation (AHB) angezeigt, sodass rehabilitative Maßnahmen unmittelbar an die Behandlung im Akutkrankenhaus anschließen können. Das Ziel einer onkologischen Rehabilitationsmaßnahme ist es, Funktionsstörungen zu erkennen und auszugleichen. Das körperliche und psychosoziale Befinden der Patientin kann im Verlauf einer AHB gebessert und stabilisiert werden. Durch die Erkrankung kann sich das Leben der Betroffenen in privater und beruflicher Hinsicht grundlegend verändern, sodass besondere Unterstützung für die Bewältigung des Alltags erforderlich werden kann. Die Zukunftsplanung wurde abrupt infrage gestellt und viele Patientinnen sind massiv verunsichert. Die onkologische Rehabilitation unterstützt die Patientinnen bei der Krankheitsverarbeitung. Sie stellt einen ersten Schritt in Richtung Stabilisierung bzw. Wiederherstellung der persönlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit dar und hilft dabei, gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen.

Die Anschlussrehabiliation (AHB)

Eine AHB gewährleistet den nahtlosen Übergang von der Behandlung im Akutkrankenhaus zu einem mehrere Phasen umfassenden Rehabilitationsprozess. Eine AHB kann bei bestimmten Indikationen beantragt werden, um einen möglichst frühzeitigen Beginn der Rehabilitation sicherzustellen. Die Erforderlichkeit wird über einen Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst festgestellt. Der Sozialdienst ist bei der Antragstellung behilflich, damit die AHB i. d. R. innerhalb von 14 bis maximal 28 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung beginnen kann. Die Patientin wird so in eine geeignete weiterbehandelnde Klinik vermittelt, um sich unter stationären Bedingungen auf das weitere Leben zu Hause vorzubereiten.

Dort, wo die Kostenträgerschaft nicht zweifelsfrei feststeht, kann die Kostenübernahme vorab über die Beantragung einer Anschlussrehabilitation geklärt werden. Die stationäre AHB dauert i. d. R. drei Wochen; bei medizinischer Notwendigkeit kann diese in Abhängigkeit von Verlängerungsregularien der Kostenträger verlängert werden. Die Kostenträger (z. B. Rentenversicherungen, Krankenkassen) bieten meist auch teilstationäre, ambulante und stationär/ambulante Rehabilitationsmaßnahmen an. Eine stationär behandelnde Rehabilitationsklinik und eine weiterbehandelnde ambulante Rehabilitationseinrichtung führen in enger Zusammenarbeit diese neue Form der AHB durch. Die Besonderheit besteht darin, dass die Patientin in einer Rehabilitationsklinik statt der sonst üblichen Zeit begrenzt für etwa 10–14 Tage stationär behandelt wird. Im unmittelbaren Anschluss daran übernimmt ein ambulantes Rehazentrum für weitere 10–14 Tage die aufbauende Weiterbehandlung.

Voraussetzungen

Grundsätzlich sollte jeder Patientin mit einer entsprechenden Akuterkrankung eine stationäre AHB offen stehen. Es müssen jedoch bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sein, wenn der Krankenhausarzt die AHB mit der Patientin beantragt. Die Patientin muss der gesetzlichen Kranken- und/oder Rentenversicherung angehören. Dazu zählen alle versicherungspflichtigen oder freiwillig versicherten Mitglieder und ihre mitversicherten Familienangehörigen bzw. Lebenspartner.

Auch wer eine Rente bezieht oder erwerbsgemindert ist und deshalb eine Rente bezieht, kann einen Antrag auf AHB stellen. Für privat Versicherte und Beamtinnen gelten besondere Regelungen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zur Kostenübernahme erteilt z. B. das Reha-Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung. Zu den medizinischen Voraussetzungen gehört eine geklärte Diagnose. Nach der medizinischen Behandlung ist i. d. R. eine onkologische Nachsorgeleistung möglich. Operative Eingriffe und Behandlungen wie Chemo- und Strahlentherapie müssen darüber hinaus abgeschlossen sein.

Nachdem aus medizinischer Sicht die Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt wurde, sind weitere persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Zu diesen gehört es, dass die Patientin rehabilitationsfähig, d. h., ausreichend belastbar und motiviert für die therapeutischen Angebote in der Rehabilitation ist und die Reise selbstständig mit Bahn oder PKW antreten kann. Die Prognose für den Rehabilitationsverlauf sollte erkennbar positiv sein.

Thrapiemaßnahmen in der Rehabilitation

Psychoonkologische Betreuung und Sozialdienst: Unter Psychoonkologie versteht man die psychologische Begleitung und Unterstützung von Patienten und Angehörigen. Ziel dieses interdisziplinär orientierten Ansatzes der Psychoonkologie ist es, u. a. die verschiedenen psychosozialen Aspekte bei Entstehung, Behandlung und Verlauf einer Krebserkrankung auf wissenschaftlicher Basis therapeutisch in die Versorgung und Betreuung der Patientin und ihrer Angehörigen umzusetzen. Durch psychoonkologische Betreuung können die Krankheitsverarbeitung gefördert und die Fähigkeit zur Autonomie sowie das Selbstwertgefühl der Patientinnen gestärkt werden. Ergänzt wird dieses Angebot durch klinische Sozialarbeit: durch Beratung und Information in Bezug auf finanzielle Ansprüche, zum gesamten sozialen Umfeld, Beratung zum Schwerbehindertenrecht und zur beruflichen Situation etc.

Bewegungstherapie

Schon vor Beginn der AHB wird i. d. R. in der Akutklinik unmittelbar nach einer Operation mit physiotherapeutischen Maßnahmen begonnen. Insbesondere Brustkrebspatientinnen benötigen krankengymnastische Maßnahmen. Im Vordergrund stehen zunächst Prophylaxemaßnahmen – z. B. um Thrombosen, Embolien, Lymphödemen und Pneumonien vorzubeugen. In der AHB werden die Anwendungen der Krankengymnastik (auch als Gruppentherapie) ggf. durch weitere Maßnahmen der Bewegungs- bzw. Sporttherapie ergänzt oder abgelöst.

Ernährungstherapie

Die Ernährungsbetreuung von Tumorpatientinnen sollte einem Konzept folgen, bei dem zunächst die Möglichkeiten der Beratung und der Anpassung der Kost ausgeschöpft werden. Eine geeignete Ernährungsweise spielt während und nach der Krebsbehandlung eine wichtige Rolle und scheint auch das Risiko, an Krebs zu erkranken, zu beeinflussen.

Kunsttherapie

Kunsttherapie wird als Unterstützung der Krankheitsverarbeitung eingesetzt. Indem die Kunsttherapie auf jeweils individuelle Möglichkeiten der Patientin eingeht, führt sie zu einer Verstärkung und Intensivierung der Krankheitsverarbeitung, was sich positiv auf Lebensqualität und Befinden der Patienten auswirken kann.

Ergotherapie

Ergotherapeutische Maßnahmen sind ein zentraler Rehabestandteil, geschuldet der Zunahme an Chemotherapie bedingten Folgen wie der Chemotherapie bedingten Polyneuropathie und/oder kognitiven Einschränkungen nach Chemotherapie.

Fazit

Die vorhandenen Möglichkeiten der onkologischen Rehabilitation sollten von allen Betroffenen in Anspruch genommen werden. Bei akuten Krebserkrankungen bietet sich als eine Rehabilitationsmaßnahme die AHB an. Die meisten Folgen der Erkrankung oder der Tumortherapie können durch die Rehabilitationsmaßnahme positiv beeinflusst werden. Deutlich bessern lassen sich Beeinträchtigungen wie Zukunftsängste, Störungen der Körperwahrnehmung sowie der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit.

Annegret Brauckmann

Quelle: Ratgeber Brustkrebs 2012

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