Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.
Seit etwa vier Jahren gibt es hierzulande einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget, d. h. Geld statt Dienstleistungen. Dadurch soll es Menschen mit Beeinträchtigung oder einer chronischen Erkrankung ermöglicht werden, selbstbestimmt zu leben und zu entscheiden, von wem sie wann welche Leistung „einkaufen“. Aber bewährt sich das in der Praxis? Und wie läuft das Ganze ab?
Detlef Weirich erhält monatlich einen bestimmten Geldbetrag, für den er Dienstleistungen wie Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege selbst einkaufen kann. D. h.: Es handelt sich hier nicht um eine Zusatzleistung, sondern die Menschen mit Beeinträchtigung erhalten das Geld anstelle von Sachleistungen von der Pflegeversicherung oder anderen Trägern. Der Vorteil dabei sei, erläutert Detlef Weirich, dass er sich Menschen vom Arbeitsmarkt als Hilfe holen und dadurch ein selbstbestimmtes Leben führen könne. Er erhält 17 Stunden Assistenz wöchentlich von insgesamt zwölf Personen, die ihn unterstützen und begleiten. Der eine übernimmt die Pflege, der andere den Haushalt, jemand ist für die Freizeit da, jemand für Krankengymnastik und Massage. Der Assistenzbedarf von Detlef Weirich ist relativ hoch: Man hilft ihm bereits beim Aufstehen, setzt ihn in den Rollstuhl, bereitet ihm Frühstück, geht einkaufen, und es wird gewaschen und geputzt.
Über die Höhe des Budgets entscheidet der Träger, der Antragsteller setzt sich mit ihm und einer Person seines Vertrauens zusammen und spricht über den genauen Bedarf. Vor der endgültigen Entscheidung zur Festlegung der Stundenzahl wird ein Hilfeplan erstellt. Dafür musste früher 14 Tage, jetzt sieben Tage lang dokumentiert werden, wie viel Zeit jeder Handgriff vom Schuhe anziehen über das Naseputzen bis zum Essen kleinschneiden in Anspruch nimmt. Schließlich wurde die Beurteilung eines Gutachters eingeholt, bevor dem Antragsteller 17 Std. zugesprochen wurden.
Detlef Weirich hat für sich persönlich die 400-Euro-Variante gewählt, weil ihm das günstiger schien. So fallen keine so hohen Sozialabgaben an, als wenn er jemanden fest anstellen würde. Dabei bezieht er das sog. trägerübergreifende Budget nach dem Arbeitgebermodell, d. h., er tritt selbst als Arbeitgeber auf. Das gibt ihm die Möglichkeit, im Internet zu recherchieren, eine Annonce in einer Assistenzbörse, über die Agentur für Arbeit oder die Zeitung aufzugeben und selbst Personal zu suchen. Die Frage, ob der Antrag leicht zu stellen gewesen sei, antwortet Detlef Weirich mit „ja“ – nur am Anfang wäre es schwer gewesen. 2002, als er den Antrag stellte, habe noch keiner gewusst, was ein Persönliches Budget sei. Und damit begann dann ein zähes Gerangel: Dem Antragsteller wurde von der Pflegekasse Pflegegeld gewährt in Höhe eines doppelten Pflegesatzes, er legte Widerspruch ein, wurde neu eingeordnet, legte nochmals Widerspruch ein, bis es zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kam, das ihm nach sieben Jahren zu seinem Recht verhalf.
Die Schlüsselfrage an Detlef Weirich war schließlich, ob er jedem zum Persönlichen Budget raten würde? Im Hinblick auf seinen eigenen langwierigen Kampf wies er darauf hin, dass das einfache Persönliche Budget leicht zu bekommen sei, aber nicht das trägerübergreifende Modell. Auch dessen Umsetzung sei schwierig, man müsse in der Lage sein, sein Leben selbst zu organisieren, die Arbeitsplätze zu verwalten, eine eigene Buchhaltung zu führen, ein Privat-Geschäftskonto einführen. Ein MS-Erkrankter, der nicht selbst die Kraft habe, das durchzuziehen, könne sich professionelle Unterstützung holen und es versuchen. Ein Problem gäbe es außerdem noch: Es sei zzt. einkommens- und vermögensabhängig. „Ich kann nur jedem raten: Versucht es, Ihr braucht dazu nur Kraft und ich hoffe, dass Ihr die habt.“
Quelle: BMS 1/2012