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Krebs allgemein

Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.

Krebs allgemein
© iStock - koto_feja

Krebs: Erste Hilfe nach der Diagnose

Die Diagnose Krebs stellt das ganze Leben auf dem Kopf. Neben den medizinischen Fragen und Entscheidungen gibt es auch viele organisatorische und sozialrechtliche Angelegenheiten zu regeln.

Eine zweite Meinung einholen

Eine der ersten Fragen, die sich viele Menschen nach der Diagnose Krebs stellen, ist: Habe ich das Recht auf eine zweite Meinung? Die Antwort hierzu ist eindeutig ja. Wenn man sich nicht sicher ist, ob die vorgeschlagene Behandlung die richtige ist oder einfach nur auf Nummer sicher gehen will, sollte man eine Zweitmeinung einholen. Bei einer so schweren Diagnose wie Krebs ist es durchaus verständlich und u. U. auch sinnvoll, sich diese einzuholen. Denn selbst wenn die zweite Meinung ähnlich oder genauso lautet wie die des erstdiagnostizierenden Arztes – so kann sie doch zumindest das Vertrauen in die vorgeschlagene Therapie stärken.

Für eine Zweitmeinung benötigt man eine Überweisung des ersten Arztes, so der Krebsinformationsdienst. Man sollte sich jedoch nicht scheuen, diese einzuholen. Die meisten Ärzte werden für diesen Wunsch Verständnis haben und sogar Kollegen nennen, die man ansprechen kann. I. d. R. wird das Einholen der Zweitmeinung auch von Krankenkassen gezahlt, aber man sollte sich vorab dennoch an die Kasse wenden, um dies genau abzuklären, rät der Krebsinformationsdienst.

Arbeitsplatz: Was muss man beachten?

Wenn man krank ist, hat man dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen – und man muss auch angeben, wie lange man voraussichtlich fehlen wird. I. d. R. benötigt man ab einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen zudem ein Attest – die einzelnen Bestimmungen hierzu sind im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Man muss dem Arbeitgeber aber nicht zwingend sagen, dass man die Diagnose Krebs erhalten hat, da dies dem Datenschutz unterliegt. Hier ist es sicherlich auch eine Frage des Vertrauensverhältnisses, ob und wann es sinnvoll ist, dem Arbeitgeber vielleicht doch offen mitzuteilen, weshalb man nicht arbeiten kann.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

I. d. R. hat man über einen gewissen Zeitraum Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld. Um diese Fragen zu klären, sollte man sich an die Krankenkasse wenden, da es viele individuelle Regelungen gibt. Das Krankengeld bei gesetzlich Versicherten beträgt i. d. R. 70 % des Brutto-, aber maximal 90 % des Nettolohns und wird für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, so die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG).

Pflegebedürftigkeit

Bei schweren Krebserkrankungen kann eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Diese ist laut DKG gegeben, wenn man über mindestens sechs Monate bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe benötigt. Feststellung und Einstufung in eine der drei Pflegestufen übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), je nach Schwere der Einschränkung in Bereichen wie Körperpflege, Ernährung, Hauswirtschaft oder Mobilität, heißt es weiter. Je nach Pflegestufe erhält man bzw. erhalten pflegende Angehörige oder Pflegedienste dann Sach- und Geldleistungen.

Schwerbehindertenausweis

Einen Schwerbehindertenausweis kann man mit einer Krebserkrankung i. d. R. für fünf Jahre erhalten, so die DKG. Durch diesen Ausweis kommt man zu Vergünstigungen und Vorteilen wie einem höherem Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, mehr Urlaubstagen, Steuererleichterungen, Ermäßigungen beim Öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Einrichtungen.

Die richtigen Ansprechpartner finden

Wer hilft bei sozialrechtlichen Fragen weiter? Der Sozialdienst des Krankenhauses ist für solche Dinge die erste Station, betont die DKG. Laut Krebsinformationsdienst helfen sie bei alle notwendigen Anträgen und übernehmen diese sogar, wenn man selbst nicht in der Lage ist, sich darum zu kümmern. Bei ambulanter Behandlung helfen zudem die Krebsberatungsstellen weiter, so die DKG. Sie nennt folgende weitere Anlaufstellen:

Deutsche Krebshilfe: Gibt gemeinsam mit der DKG den „Wegweiser zu Sozialleistungen“ heraus. Er kann heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Zudem unterhält die Deutsche Krebshilfe einen Härtefonds, bei dem in finanzieller Not ein einmaliger Zuschuss beantragt werden kann.

Gesetzliche Rentenversicherung: Diese ist der richtige Ansprechpartner für alle Rentenfragen, so der Krebsinformationsdienst. Zudem ist sie oft der Kostenträger für die Rehabilitation. Die zentrale kostenlose Rufnummer lautet: 0800 10004800 (Mo–Do, 7.30 bis 19.30 Uhr, Fr, 7.30 bis 15.30 Uhr).

Quelle: Befund Krebs 4/2016

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