Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.
Medizinische Fußpflege bei Diabetes kann für Menschen mit Diabetes sehr sinnvoll sein, besonders, wenn Nervenstörungen an den Füßen vorliegen. Die medizinische Fußpflege, auch podologische Therapie genannt, kann von der Krankenkasse verordnet werden, wenn der Patient an einem diabetischen Fußsyndrom mit Neuropathie und/oder Angiopathie leidet, ohne dass ein Hautgeschwür vorliegt, informiert die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB).
Ziel ist es demnach, die physiologischen Funktionen der Haut und der Zehennägel wiederherzustellen, zu bessern und zu erhalten. Es gibt verschiedene Bestandteile der podologischen Therapie. Zum einen gehört dazu die Hornhautabtragung. Diese ist häufig verdickt und wird in der Fußpflege ohne Verletzungen entfernt. Dazu sollten drohende Hautschädigungen wie Risse, Geschwüre oder Entzündungen vermieden werden, so die KVB. Hierfür verwendet der Fußpfleger besondere Techniken, um die Haut zu schälen und zu schleifen, während die Keimschicht der Haut geschont bleibt.
Zweiter Bestandteil ist die Bearbeitung der Nägel: Diese werden so geschnitten, geschliffen oder gefräst, dass Schäden an Nagelbett und am Nagelwall verhindert werden sollen. Abnorme Nagelbildungen werden verletzungsfrei entfernt. Zudem werden Zehennägel, die die Tendenz haben, einzuwachsen, behandelt.
Bei der sog. podologischen Komplexbehandlung, die Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung beinhaltet, werden gleichzeitig Hornhaut entfernt und die Nägel behandelt. Dies kann in manchen Fällen medizinisch erforderlich sein.
Wichtig zu wissen ist: Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist das Vorliegen eines diabetischen Fußsyndroms mit der Erwartung von Folgeschäden, informiert das Internetportal Pflege-durch-Angehörige.de. Zudem hat nicht jede medizinische Fußpflegepraxis eine Zulassung durch die Krankenkasse – hier sollte man vorher nachfragen oder sich von den Kassen entsprechende Adressen geben lassen. Um eine Kostenerstattung zu bekommen, darf die podologische Therapie beim diabetischen Fußsyndrom nur von Podologen durchgeführt werden, die von den Krankenkassen anerkannt sind.
Menschen mit Diabetes gehören wegen der besonderen gesundheitlichen Problematik, was ihre Füße betrifft, zu einer Risikogruppe. Deshalb ist es wichtig für sie zu wissen: Personen, die nicht die Erlaubnis haben, die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin zu führen, dürfen Menschen mit Diabetes nicht fußpflegerisch behandeln, so der Deutsche Podologen Verband. Grundsätzlich ist zwar medizinische von der kosmetischen Fußpflege zu unterscheiden, aber für Menschen mit Diabetes gelten auch hier andere Voraussetzungen: Während z. B. die Entfernung von Hühneraugen eigentlich nicht unter den Bereich der Heilkunde fällt, ist dies bei Risikopatienten mit Diabetes anders – daher sollte man die Fußpflege zur eigenen Sicherheit von einem qualifizierten Podologen durchführen lassen.
Quelle: Befund Diabetes 4/2017