Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.
Jedes Jahr erkranken rund 70.000 Frauen an Brustkrebs. Dank moderner Operationstechniken kann der Tumor in den meisten Fällen entfernt werden, während die Brust erhalten bleibt. Doch nicht immer ist das möglich. Bei knapp 30 % der Frauen ist eine Brustamputation (Mastektomie) notwendig. Etwa dann, wenn der Tumor im Verhältnis zur Brust groß ist oder es mehrere Tumorherde in der Brust gibt. Für die Betroffenen ist dies i. d. R. eine große psychische Belastung, da sich das Körperbild stark verändert und das Selbstwertgefühl erheblich darunter leiden kann.
Muss die Brust vollständig entfernt werden, haben Frauen grundsätzlich die Möglichkeit einer Brustrekonstruktion, durch die die abgenommen Brust dann ersetzt werden kann. Die Rekonstruktion kann direkt im Anschluss an die Mastektomie (in der gleichen Operation) erfolgen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt. Ob ein direkter Aufbau möglich ist, hängt u. a. davon ab, welche weiteren Therapien (z. B. Bestrahlung) im Rahmen der Krebsbehandlung vorgesehen sind und wie viel Hautmaterial während der Operation genau entnommen wurde.
Muss die Brusthaut entfernt werden, ist ein direkter Aufbau nicht möglich. Dann wird die übrig gebliebene Haut einige Monate mithilfe von sog. Expanderprothesen gedehnt. Das bedeutet, die Prothese wird nach und nach mit Kochsalzlösung gefüllt, bis sich die Haut so weit gedehnt hat, dass ausreichend Hautmantel für eine Rekonstruktion zur Verfügung steht. Soll im Anschluss an die Mastektomie eine Bestrahlung erfolgen, wird die Brust i. d. R. ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt aufgebaut, da die Haut durch eine Bestrahlung ohnehin gereizt wird. Eine vorangegangene Rekonstruktion würde dann eine zusätzliche Belastung für die Haut bedeuten.
Über die Möglichkeiten eines Wiederaufbaus sollten Betroffene am besten ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Er kann über verschiedene Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile einzelner Methoden aufklären. Am Ende bleibt es aber allein der Betroffenen überlassen, ob sie sich für oder gegen eine Rekonstruktion entscheidet.
Wird eine Rekonstruktion gewünscht, gibt es zwei Möglichkeiten: den Aufbau mit körpereigenem Gewebe oder mit Kunststoffimplantaten (Silikonimplantaten oder mit Polyurethan beschichteten Implantaten). Beim Aufbau mit körpereigenem Gewebe wird überschüssiges Haut-Fettgewebe z. B. vom Unterbauch, Rücken, Oberschenkel oder Gesäß entfernt und zur Bildung der Brust verwendet.
Wird eine Rekonstruktion mit Silikonimplantaten gewünscht, kommen i. d. R. doppelummantelte mit gelartigem Silikon gefüllte Implantate zum Einsatz. So kann ein Austreten des Silikons nahezu ausgeschlossen werden. Um das Implantat besser abdecken zu können, können zusätzliche Netze aus Biomaterialien oder auch körpereigenes Gewebe, z. B. aus Unterhautgewebe, verwendet werden. Gerade bei sehr schlanken Frauen kommt bei einem Aufbau ein Implantat zum Einsatz, da hier nicht genügend Haut-Fettgewebe für eine Rekonstruktion mit eigenem Gewebe vorhanden ist.
Jede Form des Aufbaus hat Vor- und Nachteile, über die sich Patientinnen im Vorfeld ausreichend informieren sollten. Wird körpereigenes Gewebe zur Rekonstruktion eingesetzt, fühlt sich die Brust i. d. R. natürlich und körperwarm an und reagiert zudem auch auf Veränderungen des Körpergewichts. Außerdem kann mithilfe des Haut-Fettgewebes gut eine Brustform hergestellt werden. Diese Form des Aufbaus ist auch für einen großen Brustumfang geeignet.
Allerdings gilt es auch zu bedenken, dass es sich hierbei um eine größere Operation handelt, da an einer weiteren Stelle (z. B. am Bauch) ebenfalls eine Narbe vorhanden ist (durch Gewebeentnahme). Die Heilung dauert i. d. R. länger als beim Einsatz von Implantaten. Allerdings kann es beim Einsatz von Eigengewebe nicht zu Abstoßungsreaktionen kommen, wie dies bei einem Implantat der Fall sein kann. Beim Einsatz von Implantaten besteht zudem die Gefahr der sog. Kapselfibrose (Gewebeverhärtung um das Implantat herum).
Unabhängig von der Art der Rekonstruktion besteht, wie bei jeder Operation, die Gefahr allgemeiner Komplikationen zu denen Infektionen, Wundheilungsstörungen, Nachblutungen, Blutergüsse, Taubheitsgefühle oder überschießende Narbenbildung gehören.
Grundsätzlich kann zudem selbst beim Einsatz von eigenem Gewebe die ursprüngliche Gefühlsempfindung der Brust nur schwer erreicht werden. Außerdem kann es notwendig sein, die gesunde Brust an die neue Form der rekonstruierten Brust anzupassen.
Ist die Brustrekonstruktion beendet und alle Narben sind verheilt, kann die Brustwarze nachgebildet werden. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, von dem Einsatz von eigener, dunklerer Haut, über das sog. Nipple-Sharing (Übertragung eines Teils der gesunden Warze) bis hin zur Tätowierung.
Die Kosten für die Brustrekonstruktion und notwendige Folgeoperationen werden i. d. R. von den Krankenkassen übernommen. Vor der Operation sollte jedoch die Kostenübernahmebescheinigung eingeholt werden. Insbesondere bei den prophylaktischen Entfernungen der Brust, bei Frauen, die ein Hochrisikogen zur Erkrankung an Brustkrebs in sich tragen, ist es wichtig, dass die Kostenübernahme vorab geklärt wird. Auch vor der Rekonstruktion der Brustwarze oder der Anpassung der gesunden Brust sollten die Frauen die Übernahme der Kosten unbedingt mit ihrer Krankenkasse klären.
Quelle: Leben? Leben! 3/2018