Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.
Eine bestmögliche medizinische Versorgung nach bestimmten Richtlinien, die von unabhängiger Seite kontrolliert werden – das ist auch für Menschen mit Diabetes sinnvoll. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft zertifiziert daher Krankenhäuser, aber auch Reha-Kliniken und ambulante Einrichtungen.
Es gibt dabei verschiedene Zertifikate für verschiedene Versorgungsstufen. Ein „gutes diabetologisches Qualitätsniveau“ weisen Kliniken und Praxen mit dem Zertifikat Zertifiziertes Diabeteszentrum DDG nach, so sehen es die Richtlinien der DDG vor.
Die DDG unterscheidet dabei drei Formen der Anerkennungsverfahren:
Wichtig ist zum einen das Fachpersonal: So müssen dort mindestens ein Diabetologe (für Kinder und Jugendliche ein Diabetologe und Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin), eine Diabetesberaterin DDG oder eine Diabetesassistentin DDG und ein Podologe (außer bei Einrichtungen, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten) arbeiten. Auch das Pflegepersonal muss in der Behandlung von Diabetespatienten erfahren sein. Die Einrichtung muss ferner bestimmte Kooperationspartner aufweisen, dazu gehören Augenarzt, Nephrologe, Neurologe, Psychologe, Angiologe oder interventioneller Radiologie, Chirurg/Gefäßchirurg, Kardiologe, Gynäkologe/Geburtshelfer, Pädiater zur Sicherstellung der Versorgung von Neugeborenen und ein Orthopädieschuhmacher. Für Diabetesschulungen müssen zudem ein geeigneter Raum sowie schriftlich ausgearbeitete Schulungsunterlagen zur Verfügung stehen.
Die Expertise wird durch eine bestimmte Anzahl an behandelten Patienten sichergestellt: So muss eine Behandlungseinrichtung für Typ-1-Diabetes mindestens 50 Patienten im Jahr mit Typ-1-Diabetes stationär behandeln, ambulant mindestens 50 Patienten im Quartal. Behandlungseinrichtungen für Typ-2-Diabetes müssen stationär mindestens 200 Patienten im Jahr behandeln, ambulant mindestens 200 Patienten im Quartal. Behandlungseinrichtungen für Pädiatrie müssen jährlich 30 Kinder und Jugendliche mit Diabetes in Dauerbetreuung haben.
Wenn eine Behandlungseinrichtung neben den Bedingungen für das Zertifikat Zertifiziertes Diabeteszentrum DDG auch noch ein diabetesspezifisches Qualitätsmanagement nachweisen kann, kann sie ein weiteres Zertifikat beantragen: Zertifiziertes Diabeteszentrum Diabetologikum DDG mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement.
Darüber hinaus gibt es das Zertifikat Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG): Hiermit soll nach Angaben der DDG die Grundversorgung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes in Krankenhäusern verbessert werden – immerhin werden rund 2,1 Mio. Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes in Deutschland jährlich stationär behandelt, so die DDG. Dieses Zertifikat richtet sich an Akutkrankenhäuser und Reha-Kliniken.
Alle Zertifikate werden von der DDG zunächst für drei Jahre ausgestellt – dann können sich die jeweiligen Einrichtungen rezertifizieren lassen.
Quelle: Befund Diabetes 1/2015