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Andere Hauterkrankungen

Es gibt eine Vielzahl an Hauterkrankungen mit unterschiedlichen Ausprägungen, die eine jeweils unterschiedliche Behandlung benötigen.

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© iStock - CasarsaGuru

Kuraufenthalte bei Hauterkrankungen verhelfen zu mehr Lebensqualität

Einfach mal abschalten, die Batterien wieder aufladen und Abstand vom Alltag gewinnen. Dazu eignet sich ein Kuraufenthalt besonders gut. Anne Kosmehl vom Deutschen Heilbäderverband e. V. berichtet im Interview, was Betroffene bei einem Kuraufenthalt erwartet.

Bei welchen Hauterkrankungen ist eine Kur sinnvoll?

Verschiedene Hauterkrankungen können mittels Kurmaßnahmen behandelt werden. Zu beachten ist hierbei, dass nicht jeder Kurort und nicht jede Maßnahme bei allen Erkrankungen geeignet ist. Der behandelnde Arzt kennt die Krankengeschichte und die Diagnose des Patienten am besten und kann daher die passende Kurmaßnahme auswählen und verschreiben. Grundsätzlich gilt:

Mineral- und Moorheilbad: Psoriasis vulgaris, Parapsoriasis, Mycosis fungoides, Atopische Dermatitis, Akne vulgaris et conglobata, Urticaria, Seborrhoisches Ekzem, Ichthyosis.

Heilklimatischer Kurort: Neurodermitis und Psoriasis.

Seeheilbäder und Seebäder: Ekzemerkrankungen, Urticaria chronica, Psoriasis vulgaris, Psoriasis palmoplantasis pustolosa, Akne vulgaris, purigo simplex subacuta und Bläschen bildende Hauterkrankungen.

Inwiefern helfen Kuraufenthalte?

Kuraufenthalte unterliegen im Gegensatz zur am Heimatort medikamentös durchgeführten Behandlung folgenden Prinzipien:

  • Schonung vor schädlichen Einflüssen wie Luftverschmutzung, Stress, Lärm oder Fehlernährung
  • Übung der körpereigenen Regulation
  • Steigerung der Organkapazität durch Training von Muskelkraft aber auch Verbesserung der Immunabwehr
  • Lernprozesse zur Verbesserung des Gesundheitsverhaltens

D. h., es werden nicht nur die Symptome behandelt, sondern verstärkt auf die körpereigenen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten gesetzt. Diese können anschließend ohne weitere Kuranwendungen über längere Zeiträume stabil gehalten werden und verhelfen dem Patienten zu mehr Gesundheit und mehr Lebensqualität.

Zu den wesentlichen Komponenten einer Kur gehören insbesondere:

  • Ortswechsel
  • Klimaexposition
  • Balneologische Anwendungen
  • Physikalische Therapie
  • Diät
  • Psychotherapie
  • Gesundheitsbildung

Daraus ergibt sich ein komplexes Therapiegebilde für die Betroffenen, dessen wichtigstes Ziel die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Gesundheit ist. Neben einer akuten Hilfe bei Erkrankung steht vor allem die Langzeitwirkung im Mittelpunkt. Den Patienten werden Hilfestellungen an die Hand gegeben, wie sie auch außerhalb der Kur auf ihre Gesundheit achten, frühzeitige Warnungen des Körpers wahrnehmen und für sich selbst optimale Verhältnisse schaffen können. Es geht um die aktivierende Übungsbehandlung für den Kurgast fernab von Alltagsbelastung. Der Patient wird aus der systemkonformen gewohnten Passivität herausgeführt, um selbstverantwortlich Heilung und Gesundung zu fördern.

Wie finden Betroffene die passende Kur für ihre Hauterkrankung?

Hier ist immer der Arzt der erste Ansprechpartner. Er weiß am besten über den individuellen Gesundheitszustand des Patienten Bescheid und kann am besten einschätzen, welche Maßnahmen geeignet sind. Hilfe bei der Suche nach einem passenden Kurort bieten der Deutsche Heilbäderverband e. V. und seine Mitgliedsverbände. Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0 30/2 46 36 92 12.

Werden die Kuren von der Krankenkasse übernommen?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme alle drei Jahre. Für Rehabilitationsmaßnahmen gilt ein Abstand von vier Jahren. In Ausnahmen wie z. B. bei chronischen Erkrankungen können auch Wiederholungen in kürzeren Abständen erfolgen. Wird die Maßnahme von der Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger (Rentenversicherung, Beihilfestelle) bewilligt, so werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen. Bei Privatversicherten werden die Kosten jedoch nur übernommen, wenn es hierfür eine Zusatzversicherung gibt. Wie bei anderen Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen fällt auch bei Kurmaßnahmen eine Selbstbeteiligung an.

Bei einer ambulanten Kur (Vorsorge oder Reha) nach Paragraph 23 Abs. 2 SGB V werden die Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten übernommen. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe) kann ein pauschaler Zuschlag von höchstens 13 Euro pro Tag gewährt werden. Das regelt aber jede Krankenkasse unterschiedlich. Manche Kassen zahlen eine Pauschale von 100 Euro für den gesamten Zeitraum. Deshalb ist es wichtig, sich vorab bei der Krankenkasse genau zu informieren. Bei einer stationären Kur werden die Kosten i. d. R. für drei Wochen getragen. Bei einer Kompaktkur werden die Einrichtung und der Termin durch die Gesetzliche Krankenkasse vorgegeben. Sie übernimmt auch die Kosten für die ärztliche Behandlung und die Kurmittel. Der Patient hat lediglich einen Zuschlag von zehn Euro pro Tag zu zahlen. Entspricht die vorgeschriebene Einrichtung nicht den Wünschen, so kann auch eine andere Einrichtung ausgewählt werden. Hier trägt jedoch der Patient die eventuell anfallenden Mehrkosten selbst. Bei Mutter/Vater-Kind-Kuren erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten i. d. R. vollständig. Lediglich der Eigenanteil in Höhe von zehn Euro fällt an, allerdings nur für das Elternteil. Das Kind ist immer von der Zuzahlung befreit.

Dennoch ist leider immer wieder zu spüren, dass die Krankenkassen recht rigoros und willkürlich mit der Ablehnung von Kuranträgen umgehen. Die Praxis zeigt, dass ein Widerspruch bei Ablehnung durchaus sinnvoll ist, da diese mit 80 %iger Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führen. Für den Widerspruch hat man vier Wochen Zeit. Dieser sollte in Absprache mit dem Arzt eingelegt werden. Hier bietet der Deutsche Heilbäderverband seine Unterstützung an. Eine Kur kann auch ohne Antrag durchgeführt werden. Hierbei werden die Kosten selbst getragen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die durch den Hausarzt ausgestellten Rezepte auch am Kurort zu den üblichen Bedingungen (zehn Euro pro Rezept und 10 % der Kurmittelkosten) einzulösen.

Wie lange sollte solch eine Kur stattfinden?

Sowohl die Kurbehandlung als auch die Erholungsprozesse unterliegen der Anpassungsphysiologie. Daraus ergibt sich meist ein optimaler Aufenthalt von drei Wochen, in denen die biologische Umstimmung abläuft und auch Langzeitwirkungen erzielt werden können. Aber auch Gesundheitsaufenthalte unter drei Wochen in Heilbädern und Kurorten sind biologisch und psychosomatisch durchaus effektiv, sind mit einem Kuraufenthalt jedoch in ihrer Wirkung nicht identisch.

Können Betroffene von Angehörigen/Kindern begleitet werden?

Selbstverständlich können in den Kurorten auch die Familien einbezogen werden. Bestes Beispiel hierfür sind natürlich die Eltern-Kind-Kuren, aber auch die Angebote für pflegende Angehörige. Für die Patienten besteht die Möglichkeit, sich mit der nötigen Ruhe auf seine Gesundheit und die entsprechenden Behandlungsmaßnahmen zu konzentrieren und seine Lieben dennoch in der Nähe zu wissen. Die staatlich anerkannten Heilbäder und Kurorte bieten vielfältige und attraktive Möglichkeiten zur aktiven Erholung für die gesamte Familie. So gibt es in den Orten nicht nur Spielplätze und Sportmöglichkeiten, sondern auch ein vielfältiges kulturelles Angebot und geschmackvolles Ambiente.

Quelle: Patient und Haut 02/2013

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