Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.
Eine Chemo- oder Strahlentherapie bekämpft nicht nur die Tumorzellen im Körper – sie greift auch die gesunden Zellen an. Viele Menschen bemerken während oder auch Jahre nach einer Krebsbehandlung eine Verschlechterung ihrer Zähne, leiden unter dem sog. Strahlenkaries oder ihnen fallen die Zähne aus.
Strahlenkaries entsteht beispielsweise durch Bestrahlungen im Kopf-Hals-Bereich. Durch die Behandlung werden die Speicheldrüsen geschädigt. Der Speichel verliert an Flüssigkeit, die sog. die Fließrate liegt nach Abschluss der Strahlentherapie oft nur noch bei 5 % der ursprünglichen Fließrate, informiert der Bundesverband der Kehlkopfoperierten in seiner Broschüre „Leitfaden zum Zahnersatz“. Dies wird als Xerostomie bezeichnet. Dadurch können schwere Schäden an den Zähnen entstehen, die als Strahlenkaries bezeichnet werden. Auch häufiges Erbrechen, das ebenfalls eine Nebenwirkung der Krebstherapie sein kann, kann die Zähne schädigen, da die Säure den Zahnschmelz angreift.
Wenn die Zähne schwer geschädigt sind und ausfallen, müssen Betroffene einen Zahnersatz haben, sei es ein herausnehmbares Gebiss oder Implantate. Doch Zahnersatz ist nicht billig – und i. d. R. zahlen die Krankenkassen nur einen bestimmten Anteil der Kosten.
Die Kosten für Implantate werden vielmehr nach der Gebührenordnung der Zahnärzte abgerechnet – man muss sie also privat zahlen. Wenn allerdings eine sog. Ausnahmeindikation vorliegt, kann die Krankenkasse für die Kosten aufkommen – das gilt für besonders schwere Fälle. Dazu zählen laut Bundesverband der Kehlkopfoperierten auch größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte, die ihre Ursache in Tumoroperationen haben oder eine dauerhaft bestehende extreme Mundtrockenheit, insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung. Dennoch ist der Anspruch auf Implantate nur dann gegeben, wenn eine konventionelle Versorgung mit Prothesen nicht möglich ist – also der Zahnersatz, der zum normalen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gehört wie zahngetragene Brücken oder Teilprothesen. Zudem muss die Ausnahmeindikation durch die Krankenkasse geprüft werden, was anhand einer Begutachtung des Versicherten geschieht.
Generell hat man nach der Kostenentscheidung seiner gesetzlichen Krankenversicherung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Bundesverband der Kehlkopfoperierten rät dazu, besonders auf die jeweiligen Fristen zu achten. Wird dieser Widerspruch auch abgelehnt, kann man Klage dagegen beim Sozialgericht einreichen. Die Gerichtsurteile der letzten Jahre haben solche Klagen allerdings immer wieder zugunsten der Versicherungen entschieden.
Generell gilt: Eine gute Zahn- und Mundpflege ist wichtig bei der Chemo- und der Strahlentherapie. Laut Deutscher Krebsgesellschaft sollte man die Zähne mit sehr weichen Zahnbürsten putzen und milde Zahnpasta (evtl. Kinderzahncreme) verwenden. Mundspülungen mit alkoholfreien Lösungen (z. B. Salbeitee) können ebenfalls hilfreich sein. Wenn möglich, sollte man seine Zähne am besten vor Beginn der Behandlung sanieren lassen. Bei zähflüssigem Speichel können Mundspülungen, Kaugummis oder Produkte wie künstlicher Speichel helfen, den Mund besser zu befeuchten.
Quelle: Befund Krebs 4/2018