Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.
Die Verordnung von Reha ist einfacher geworden, denn seit 1. April 2016 fällt das Formular 60 weg. Damit ist kein „Antrag auf den Antrag“ mehr erforderlich. Auch dürfen dann alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
„Wir haben erreicht, dass das von Ärzten immer wieder kritisierte zweistufige Verordnungsverfahren endlich abgeschafft wird“, betonte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Damit würden die Praxen deutlich entlastet. Seit April 2016 können Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen direkt auf dem Formular 61 verordnen. Das Formular 60 zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten entfällt. Bisher nutzen Ärzte das Formular, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist. Diese Prüfung ist künftig nicht mehr vorgeschrieben. Sollte sich ein Arzt bei einem Patienten nicht sicher sein, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist oder ein anderer Kostenträger, z. B. die Unfall- oder Rentenversicherung, kann er dies vorab von der Krankenkasse klären lassen. Zudem kann jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich.
Quelle: Befund MS 1/2016