Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.
Diabetes ist auch eine Erkrankung des Alters – rund ein Viertel der Menschen über 75 Jahren hat nach Angaben von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe eine Diabeteserkrankung. In Deutschland sind rund drei Millionen Menschen im Alter von Diabetes betroffen.
Viele ältere Menschen mit Diabetes sind auf zusätzliche Pflege angewiesen – wohnen sie noch Zuhause, geschieht dies durch ambulante Pflegedienste, die ins Haus kommen. Insbesondere pflegebedürftige Menschen mit Diabetes, die körperlich eingeschränkt sind oder an Demenz leiden, brauchen die Hilfe qualifizierten Fachpersonals, so diabetesDE. Denn eine Schulung für vielfach erkrankte Patienten ist oft nicht mehr möglich.
Wichtig ist dabei, dass das Personal von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sich mit den speziellen Anforderungen von älteren Menschen mit Diabetes auskennt. Denn die Diabetestherapie muss an das Alter und die individuelle körperliche und geistige Verfassung der Patienten angepasst sein, so diabetesDE. Senioren mit Diabetes sind bei der Therapieplanung und -durchführung nicht selten überfordert und auf Hilfe angewiesen.
Eine gute Möglichkeit ist es, auf eine Zertifizierung zu achten. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft bietet ambulanten Pflegediensten mit besonderer diabetologischer Fachkompetenz an, sich offiziell zum „Diabetes-Schwerpunktpflegedienst DDG“ zertifizieren zu lassen.
Zu den Kriterien, die ein solcher Pflegedienst dafür erfüllen muss, gehören nach Angaben der DDG z. B. die Existenz und Anwendung diabetesspezifischer Standards und Dokumentation, die Beschäftigung von mindestens zwei Diabetes-Pflegefachkräften DDG, Diabetes-Grundwissen bei allen Mitarbeitern mit Patientenkontakt, das über aktuelle Schulungsnachweise belegt werden muss, das Angebot einer regelmäßigen diabetologischen Pflegeberatung als Einzelberatung, das Vorhandensein und die Anwendung eines Diabetes-Pflegekonzeptes sowie ein Screening aller (nicht dementen) insulinpflichtigen Diabetespatienten mittels Fähigkeitstest auf den vorhandenen Grad an Selbstversorgungsfähigkeit. Auch der Kontakt zu Kooperationspartnern wie einem Diabetologen, einem Podologen oder einen DiabetesberaterDDG ist verpflichtend. Ausgestellt wird das Zertifikat für drei Jahre.
Das Zertifikat soll es Betroffenen laut DDG erleichtern, eine für ihren Bedarf geeignete ambulante Pflegeeinrichtung auszuwählen, die mit der Erkrankung Diabetes besondere Erfahrungen aufweist und in einem interprofessionellen Netzwerk arbeitet – pflegebedürftige Senioren mit Diabetes und ihre Angehörigen können sich so in guten Händen wissen.
Quelle: Befund Diabetes 4/2018