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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Reiserücktrittversicherung bei Diabetes?

Wenn man einen Urlaub geplant hat und diesen aus Krankheitsgründen nicht antreten kann, ist das ärgerlich genug. Noch ärgerlicher kommt es, wenn man dann noch hohe Stornogebühren tragen muss oder gar kein Geld vom Reiseveranstalter zurückbekommt, weil man den Urlaub sehr kurzfristig absagen musste. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen für eine Reiserücktrittversicherung – doch Menschen mit Diabetes sollten hier die Angebote genau vergleichen.

Diabetes gilt als chronische Erkrankung. Hier gab es in den vergangenen Jahren verschiedene Gerichtsurteile zu der Frage, ob die Versicherer bei Absage der Reise zahlen mussten oder nicht. Der Knackpunkt ist hier meist, ob die Erkrankung, die zur Absage führt, unerwartet ist oder nicht. Chronische Erkrankungen wie Diabetes sind im engeren Sinne keine unvorhergesehenen Erkrankungen und einige Reiseversicherer argumentieren, dass dies auch für Komplikationen gilt, die im Zuge des Diabetes auftreten können, wie Unterzuckerungen. Deshalb schließen einige Anbieter Vorerkrankungen wie Diabetes aus dem Versicherungsschutz aus.

Unerwartet oder nicht?

Nicht immer ist dieses Vorgehen rechtens: Das Amtsgericht München entschied 2016, dass die Regelung, dass jegliche und somit auch unerwartete Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien, den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige. Das Landgericht Arnsberg hatte zudem 2012 entschieden, dass eine Reiserücktrittversicherung zahlen muss, wenn eine Reise wegen einer unerwarteten Verschlechterung einer bekannten oder auch chronischen Erkrankung abgesagt werden muss. Denn bei einer plötzlichen Verschlechterung einer bekannten oder chronischen Erkrankung bestehe ebenfalls Versicherungsschutz – eine Ausnahme könne nur dann gelten, wenn die Verschlechterung erwartbar gewesen sei. Ein älteres Urteil von 2006 besagte indes: Ist die Verschlechterung selbst verschuldet, greift die Versicherung nicht. In dem Fall hatte eine Frau mit Diabetes nach einem Streit mit ihrem Lebensgefährten zwei Gläser Rotwein auf nüchternen Magen getrunken und eine schwere Unterzuckerung erlitten. Die Reise konnte nicht angetreten werden – für die Kosten musste die Versicherung nicht aufkommen. Denn in diesem Falle trat die Verschlechterung nicht unerwartet auf, da sich die Betroffene im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand leichtfertig verhalten habe.

Menschen mit Diabetes: Angebote vergleichen

Worauf sollten Menschen mit Diabetes also achten? Wer auf eine Reiserücktrittversicherung verzichten möchte, sollte seinen Urlaub so planen, dass die Stornokosten möglichst gering oder überschaubar sind. Wer mit dem Auto auf einen Campingplatz an die Nordsee fährt, könnte dieses Risiko noch in Kauf nehmen – wer allerdings längere und teurere Flugreisen plant, bleibt schnell auf einem vierstelligen Betrag sitzen. Um sich später mit der Versicherung nicht vor Gericht herumstreiten zu müssen, sollten sich Menschen mit Diabetes also genau anschauen, welche Vorerkrankungen die Versicherungen ausschließen. Es gibt dabei auch Anbieter, die spezielle Angebote für Menschen mit Diabetes in Programm haben.

Spezielle Angebote bei Diabetes

So berichtet die Fachkommission Diabetes in Bayern von einem Angebot eines Versicherers, der Versicherungsschutz für Menschen mit Diabetes und andere chronisch Erkrankte anbietet, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht ärztlich behandelt wurden. Dabei gelten Kontrolluntersuchungen nicht als Behandlungen. Wenn der Stoffwechsel also gut eingestellt ist und man in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss aufgrund des Diabetes nicht behandelt wurde, Kontrolluntersuchungen ausgenommen, bestehe Versicherungsschutz, wenn z. B. der Diabetes entgleist und der Patient neu eingestellt werden muss.

Sinnvoll kann es zudem sein, sich vor Versicherungsabschluss beim Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Darin bestätigt der behandelnde Arzt, dass der Diabetes so gut eingestellt ist, dass gegenwärtig nicht mit einem Versicherungsfall zu rechnen ist. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Arztes einzuholen, dass gegen Reiseziel, Reisedauer und Art der Reise aus medizinischer Sicht keine Einwände bestehen. Eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann dann im Versicherungsfall den Nachweis erleichtern.

Quelle: Befund Diabetes 2/2019

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