Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.
Viele Diabetiker, egal ob sie vom Typ 1 oder Typ 2 betroffen sind, können gut mit ihrer Erkrankung leben. Sie beherrschen das „Diabetes-Handwerk“ und wissen, was in welchen Situationen zu tun ist. Doch Lebenssituationen können sich ändern oder auch Therapiekonzepte bzw. -verfahren – beispielsweise nach der Pubertät, im Alter oder wenn ein Diabetiker auf eine Insulinpumpe umsteigt. Daher sind Schulungen für Diabetiker sehr wichtig – sowohl bei der Erstdiagnose als auch bei erfahreneren Diabetikern bzw. solchen, bei denen der Stoffwechsel immer wieder entgleist. Auch Bezugspersonen können in die Schulungen miteinbezogen werden, bei Kindern ist dies eine Notwendigkeit.
Sei 2013 gibt es zu diesem Thema eine neue Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft. Diese legt Zielgruppen, Struktur sowie Inhalte von Diabetesschulungen fest. Situationen, in denen Menschen, die schon länger mit ihrem Diabetes leben, eine Auffrischung brauchen sind laut der NVL z. B., wenn es bedeutsame Therapieänderungen oder Probleme bei der Umsetzung der Therapie im Alltag gibt, wenn vereinbarte Therapieziele nicht erreicht werden, sich die Stoffwechsellage verschlechtert, Folge- und Begleiterkrankungen zum Diabetes dazukommen oder abnorme Essgewohnheiten oder Motivationsprobleme bei der Diabetestherapie auftreten.
Zu den Inhalten von Diabetesschulungen gehören daher vor allem bei Erstdiagnostizierten die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Ursachen, Krankheitsbild, Verlauf und Prognose sowie Unterstützung bei der emotionalen Bewältigung der Diagnose und der Akzeptanz der Erkrankung. Wichtig ist aber auch, dass individuelle Schulungsziele erarbeitet und festgelegt werden, also trotz der Strukturierung der Schulungen genug Raum für die einzelnen Teilnehmer bleibt. Neben theoretischem Wissen soll auch die Praxis nicht zu kurz kommen: Das praktische Handwerk zur Durchführung der jeweiligen Diabetestherapie ist daher ebenfalls Inhalt der Schulung, ebenso das Erlernen von Strategien zur Vermeidung bzw. Erkennung und zum richtigen Verhalten bei Akutkomplikationen wie Hypoglykämien oder Hyperglykämien. Auch Folgeerkrankungen, eine gesunde und bewusste Lebensweise, Ernährung, Sport mit seinen Vor- und Nachteilen, sozialrechtliche Fragen (Beruf, Führerschein, Schwerbehinderung) und besondere Situationen im Alltag wie Reisen, Konflikte oder seelische Krisen werden in der Schulung behandelt.
Die NVL listet dementsprechend verschiedene anerkannte Schulungsprogramme auf, je nach Diagnose und Lebenssituation: Es gibt beispielsweise Schulungen für die Intensivierte Insulintherapie für Typ-1-Diabetiker, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, für Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren, diverse Schulungen für Typ-2-Diabetiker, z. B. für die Therapie ohne Insulin, die konventionelle oder die präprandiale Insulintherapie, ein sog. Blutglukose-Wahrnehmungs-Training (BGAT) oder die Schulung „Den Füßen zuliebe (BARFUSS)“ für Fuß-Risikopartienten. Für ältere Patienten bietet sich die Strukturierte Geriatrische Schulung (SGS) an, die sich an Menschen mit Typ-2-Diabetes im höheren Lebensalter, die Insulin spritzen, richtet und das Thema fit bleiben und älter werden mit Diabetes behandelt. Und für Typ-2-Diabetiker, die mehr Bewegung in ihrem Alltag integrieren möchten, gibt es die sog. DiSko-Schulung: In dieser erlebnisorientierten Bewegungsschulung geht es darum, wie Menschen mit Diabetes zum Sport kommen.
Wer Interesse an einer Schulung hat, sollte zunächst einmal mit dem behandelnden Arzt sprechen sowie mit der Krankenkasse wegen der möglichen Kostenübernahme. Lohnenswert ist die Teilnahme an einem sog. Disease-Management-Programm – denn dann hat man einen Rechtsanspruch auf Schulungen. Wer nicht in ein solches integriert ist, kann sich laut diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe auch an die Rentenversicherung wenden, wenn die Krankenkasse nicht zahlen sollte.
Quelle: Befund Diabetes 2/2014