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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Machen Sie mobil!

Gerade wer sich in seiner Mobilität eingeschränkt fühlt, ist dankbar darum, auf das Auto zurückgreifen zu können, das notwendige Erledigungen oder eine Urlaubsreise um so viel einfacher und komfortabler macht. Doch genauso, wie manche Menschen mit zunehmendem Alter ihr Fahrzeug nicht mehr ganz richtig beherrschen, kann sich auch eine Erkrankung plötzlich oder schleichend negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. So fragt sich vielleicht mancher, der an MS erkrankt ist, inwieweit er beim Autofahren durch Seh- oder Bewegungsbehinderungen, eingeschränkte Aufmerksamkeit oder vermindertes Reaktionsvermögen beeinträchtigt ist.

Niemand, der einen gültigen Führerschein besitzt, ist dazu verpflichtet ist, seine Fahrtauglichkeit freiwillig überprüfen zu lassen. Es besteht jedoch für jeden Autofahrer eine gewisse Sorgfaltspflicht, d.h., er muss geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Fahrsicherheit ergreifen und ist jederzeit für sein Handeln und dessen Konsequenzen verantwortlich. Und eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigte, dass Menschen mit mehr als einer Krankheit ein 2,6 mal so großes Risiko für einen Autounfall haben wie Gesunde – seien nun die Symptome der Erkrankung oder die Nebenwirkungen der Medikamente dafür verantwortlich.

Es liegt also im Interesse jedes Einzelnen, sich seiner Fahrsicherheit zu vergewissern. Wer Zweifel hat, kann ein Gutachten durch einen Verkehrsmediziner erstellen oder sich beim TÜV beraten lassen. Das Ergebnis der (kostenpflichtigen) Untersuchung unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht, dient aber dem Betroffenen zur Beruhigung oder zeigt, wo eventuell Nachbesserungs- oder Unterstützungsbedarf besteht. Der Proband erhält – unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation – schriftliche Empfehlungen zur weiteren Verkehrsteilnahme.

Beispielsweise kann der Umbau des Fahrzeugs notwendig werden, um krankheitsbedingte Defizite auszugleichen. Nach Aussage des Sozialverbands VdK gibt es in Deutschland ca. 850.000 Autofahrerinnen und Autofahrer mit einer Behinderung, die trotz körperlicher Beeinträchtigung weite Strecken mit ihrem Fahrzeug zurücklegen. Neu- oder Gebrauchtwagen können nach individuellen Bedürfnissen nach- oder umgerüstet werden: So können beispielsweise Lifte, spezielle Gurtsysteme, elektrische und hydraulische Gas-, Brems- und Lenksysteme installiert werden. Dabei gilt: Wer aufgrund seiner Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist, um seinen Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu erreichen, kann vom Rehabilitationsträger Hilfen bei der Finanzierung erhalten. Darüber hinaus schafft ein verkehrsmedizinisches Gutachten Rechtssicherheit. Im Falle eines Unfalls bleibt dem Erkrankten sein Versicherungsschutz erhalten.

Quelle: BMS 1/2011

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