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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Pflegewohngemeinschaften bei MS

Wenn das Leben zu Hause nicht länger möglich ist

Führt MS zu schweren körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen, können Betroffene unter Umständen nicht länger in ihrem bisherigen Zuhause leben – sei es, weil sie allein nicht mehr zurechtkommen oder weil ihre Angehörigen keine ausreichenden Kapazitäten für die Pflege haben. Insbesondere für jüngere MS-Patienten kann dies ein Problem darstellen, da die meisten Pflegeeinrichtungen auf die Pflege älterer Menschen eingerichtet sind und sie sich noch zu jung fühlen, um in einer solchen Einrichtung zu wohnen.

Eine Alternative zu einem Pflegeheim sind Pflegewohngemeinschaften, in denen Menschen einer ähnlichen Altersgruppe gemeinsam betreut und/oder gepflegt werden. Es gibt sowohl institutionell geleitete Pflegewohngemeinschaften als auch selbstorganisierte Pflege-WGs, d. h. die Wohngemeinschaft wird oder wurde von den Bewohnern oder ihren Angehörigen gegründet und regelt selbst, wer sie pflegt, wer in die WG einzieht und wie sich das Zusammenleben gestaltet.

In einer Pflege-WG hat jeder Bewohner ein eigenes Zimmer, es gibt auch Gemeinschaftsräume (z. B. Küche, Aufenthaltsraum), in denen sich die Bewohner treffen können. Da das Zusammenleben auf einem solch engen Raum nicht ganz einfach ist, wenn man sich untereinander nicht versteht, sollten MS-Erkrankte sich gut überlegen, mit wem sie sich vorstellen können, in einer WG zu wohnen. Die erste Pflege-WG, die ein freies Zimmer hat, muss nicht immer die beste sein.

Arten von Pflege-WGs

Am einfachsten ist es natürlich, in eine bestehende Pflege-WG einzuziehen – unabhängig davon, ob sie sich selbst organisiert oder durch eine Institution verwaltet wird. MS-Patienten oder ihre Angehörigen können sich bei den zuständigen Wohlfahrtsorganisationen erkundigen, welche Pflege-WGs es in ihrem Einzugsbereich gibt, ob diese Plätze frei haben und ob ein Einzug in eine dieser WGs überhaupt infrage kommt. Bei Pflege-WGs, die eine institutionelle Leitung haben, muss meist ein Antrag auf die Aufnahme gestellt werden. Bei selbst organisierten WGs müssen sich die „Neuzugänge“ in der Regel vorstellen, damit die Bewohner beurteilen können, ob sie zu ihnen passen.

Sollte es in der gewünschten Region keine Pflege-WG geben, die ein freies Zimmer zu vergeben hat, besteht die Möglichkeit, selbst eine solche WG zu gründen. Das ist zwar mit mehr Aufwand verbunden, bietet jedoch auch die Chance, mit Menschen zusammenzuziehen, die man bereits kennt. Oft lernen sich die Bewohner von selbstorganisierten Wohngemeinschaften durch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe kennen und überlegen sich, gemeinsam eine Pflege-WG zu gründen.

Gründung einer Pflege-WG

Der erste Schritt zur Pflege-WG besteht darin, eine geeignete Wohnung und einen Vermieter zu finden, der an eine Pflege-WG vermietet. Die Wohnung sollte barrierefrei sein, denn sonst werden unter Umständen teure Umbauten nötig. Zwar ist es möglich, bei den Pflegekassen Zuschüsse für den Umbau der Wohnung zu beantragen, doch es ist nicht immer gewährleistet, dass die Pflegekassen diese Zuschüsse (bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem, maximal jedoch 16.000 Euro für eine Pflege-WG) zahlen. Auch bei der Gründung einer Pflege-WG können Zuschüsse bei der Pflegeversicherung beantragt werden – maximal 2.500 Euro pro Bewohner, höchstens 10.000 Euro pro WG.

Der Mietvertrag kann zwischen der Pflege-WG als Ganzes und dem Vermieter oder den einzelnen Bewohnern und dem Vermieter geschlossen werden. Wichtig dabei ist, dass der Vermieter einverstanden mit Umbauten ist, die die Wohnung barrierefrei machen.

Außerdem benötigen die Bewohner eine Betreuungskraft. Diese können sie selbst aussuchen und müssen mit ihr einen Arbeitsvertrag schließen. Die Betreuungskraft ist jedoch nicht für die Pflege zuständig, sondern hilft bei den Hausarbeiten, unterstützt die Bewohner bei Alltagsangelegenheiten und macht – wenn gewünscht – Beschäftigungsangebote. Auf Antrag kann es von den Pflegekassen einen Zuschuss für diese Betreuungskraft geben – die Pflegekassen zahlen bis zu 214 Euro pro pflegebedürftigem Bewohner als sogenannten Wohngruppenzuschlag.

Um die eigene Pflege muss sich jeder Bewohner selbst kümmern. Es kann zwar ein gemeinschaftlicher Pflegedienst gewählt werden, doch den Pflegevertrag müssen die Bewohner individuell abschließen, denn die Pflegekasse rechnet ebenfalls individuell ab bzw. vergibt Zuschüsse abhängig von der Pflegebedürftigkeit.

Problematisch kann es werden, wenn Bewohner unterschiedliche Vorstellungen vom Leben in der Pflege-WG haben oder wenn sich die Lebensrhythmen stark unterscheiden, etwa weil der eine Nachteule ist, die andere jedoch gerne früh aufsteht. Um größere Streitigkeiten auszuschließen, ist es sinnvoll, gemeinsam Wohnregeln aufzustellen, an die sich alle halten müssen. Welche Regeln wichtig sind, muss jede WG für sich entscheiden.

Quelle: Befund MS 3/2019

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