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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Hilfsmittel für MS-Patienten

Krankheitsschübe, aber auch das allmähliche Fortschreiten der Krankheit führen bei MS häufig zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Mit Hilfsmitteln können Betroffene ihren Alltag in weiten Teilen selbstständig bewältigen, z. B. indem sie Tätigkeiten in der Wohnung und im Beruf erleichtern und dazu beitragen, mobil zu bleiben.

Zu Hilfsmitteln zählen z. B. Haltegriffe im Bad, die das Aufstehen von der Toilette erleichtern, Greifzangen, mit deren Hilfe sich Dinge aufheben lassen, sowie Gehhilfen oder Rollstühle. Daneben gibt es Hilfsmittel bei Pflegebedürftigkeit, z. B. ein Pflegebett oder zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie etwa Einlagen bei Blasenschwäche.

Betroffene sollten sich klarmachen, was sie verpassen, wenn sie auf Hilfsmittel verzichten. So kann die Beweglichkeit in der eigenen Wohnung und damit die Fähigkeit, ein eigenständiges Leben zu führen, eingeschränkt sein, wird auf eine Gehhilfe verzichtet. Bereits kleine Hilfsmittel wie Sockenanzieher können bei verminderter Bewegungsfähigkeit dazu beitragen, den Alltag wieder leichter zu bewältigen. Den Umgang mit dem Computer vereinfachen bei Spastik besondere Tastaturen, auch eine Spracherkennungssoftware kann helfen. Bei Blasenfunktionsstörungen führt die Verwendung von Inkontinenzhilfsmitteln etwa dazu, dass sich Betroffene allein aus dem Haus trauen.

Es ist wichtig, dass das jeweilige Hilfsmittel zum Betroffenen passt. Wichtig ist es daher, sich vor der Auswahl eines Hilfsmittels darüber zu informieren, zu welchem Zweck es eingesetzt werden kann und welche Alternativen es gibt. Viele Sanitätshäuser ermöglichen es, Hilfsmittel zu erproben, bevor die Wahl getroffen wird. Wem das nicht reicht, der kann sich an die nächstgelegene MS-Selbsthilfegruppe wenden und nachfragen, welches Hilfsmittel geeignet ist.

Wer zahlt Hilfsmittel?

Gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte haben nach § 33 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) einen Anspruch auf Hilfsmittel, sind diese erforderlich, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. In diesen Fällen trägt die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung die Kosten für ein solches Hilfsmittel, vorausgesetzt, dass es nicht als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gilt (z. B. Schuhe) oder durch § 34 SGB V Abs. 4 ausgeschlossen ist. Für die Kostenübernahme muss ein Hilfsmittel vom Arzt verordnet werden.

Die Krankenkasse kann ablehnen, die Kosten für ein Hilfsmittel zu übernehmen, wenn es eine wirtschaftlichere Alternative gibt. § 33 SGB V Abs. 1 drückt dies folgendermaßen aus: Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen. Was über das Maß des Notwendigen hinausgeht, ist meist Ermessenssache.

Braucht ein MS-Patient z. B. einen Rollstuhl, lässt sich die Anschaffung einer speziellen Ausführung sehr häufig medizinisch begründen. So kommen einfache Rollstuhlausführungen in der Regel nicht infrage, wenn diese häufig von einer zweiten Person geschoben werden müssen. Für MS-Betroffene ist es jedoch wichtig, selbstständig mobil zu bleiben. Sind Hilfsmittel für die Berufsausübung nötig (z. B. ein höhenverstellbarer Schreibtisch), übernimmt in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten.

Für die Verordnung von Hilfsmitteln gilt ganz allgemein: Bevor der zuständige Kostenträger die Kostenübernahme nicht genehmigt hat, sollten Antragsteller sich das Hilfsmittel nicht anschaffen, denn eine Kostenerstattung erfolgt nicht rückwirkend. Während für die Anschaffung von Hilfsmitteln, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden, eine ärztliche Verordnung nötig ist, ist diese bei der Pflegekasse nicht nötig. Der Grund: Bei der Feststellung des Pflegegrads ermitteln die Mitarbeiter der Pflegekassen zugleich, welche Hilfsmittel ein Pflegebedürftiger benötigt.

Was kosten Hilfsmittel?

Ganz allgemein gilt, dass Versicherte bei Genehmigung des Hilfsmittels 10 \\\% des Abgabepreises, maximal jedoch 10 Euro hinzuzahlen müssen – jedenfalls bei Hilfsmitteln, die nicht verbraucht, sondern regelmäßig genutzt werden. Bei Hilfsmitteln, die nach der Benutzung nicht mehr verwendet werden können (z. B. Inkontinenzeinlagen), liegt die Zuzahlung bei 10 \\\% einer Packung, höchstens jedoch bei 10 Euro im Monat.

Für manche Hilfsmittel (z. B. Brillen oder Kontaktlinsen) zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Zuschuss, den sogenannten Festbetrag. Alle Kosten, die darüber hinaus fällig werden, müssen Versicherte selbst tragen. Die einzelnen Krankenkassen haben Vertragspartner unter den Anbietern von Hilfsmitteln (z. B. bestimmte Sanitätshäuser). Mit diesen handeln sie vertraglich Preise aus. Besorgt ein MS-Patient sich das notwendige Hilfsmittel bei diesem Vertragspartner, übernimmt die Krankenkasse alle Kosten bis zu diesen Preisen, abzüglich der vom Patienten zu tragenden Zuzahlung. Bei einem Anbieter, der keine Verträge mit der Krankenkasse hat, sieht es anders aus: Die Krankenkasse vergleicht die Leistungen des Anbieters mit denen des Vertragspartners. Daraufhin erstattet sie nur die Summe, die die günstigste vergleichbare Leistung beim Vertragspartner kosten würde. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst bezahlen.

Beispiele für Hilfsmittel

Da die MS sehr unterschiedliche Symptome nach sich ziehen kann, gibt es keine Hilfsmittel, die für alle Patienten sinnvoll sind. Es gibt jedoch eine Auswahl von Hilfsmitteln, die bei MS in Betracht kommen. So gehören bei Bewegungseinschränkungen in der Wohnung Haltegriffe im Bad und in anderen Räumen, in denen von der sitzenden in die stehende Position gewechselt wird, zu den Hilfsmitteln, die für viele Betroffene infrage kommen.

Ein Duschstuhl oder ein Badewannensitz ist für MS-Patienten, die nicht lange stehen können, ein Muss. Ein höhenverstellbares WC oder eine Sitzerhöhung für das WC helfen vielen Betroffenen ebenfalls beim Aufstehen. Bei starken Bewegungseinschränkungen ist die Anschaffung eines Badewannenlifts sinnvoll.

In der Küche kann ein Stehstuhl dazu beitragen, dass die eigenständige Versorgung auch bei Bewegungseinschränkungen gewährleistet ist. Fällt das Gehen schwer, können – abhängig von der körperlichen Einschränkung – besondere Schuhe, Gehstöcke oder Rollatoren zum Einsatz kommen.

Ein Rollstuhl ist dann notwendig, wenn das Gehen schwerfällt oder nicht länger möglich ist. Bei der Auswahl des passenden Rollstuhls sollten sich Betroffene Zeit lassen, damit dieser den eigenen Anforderungen und Ansprüchen angepasst ist. Für Menschen mit ausreichender Armkraft eignet sich z. B. ein sogenannter Aktivrollstuhl. Er besitzt Greifräder und wird mit den Händen angetrieben. Auf diese Weise wird das Rollstuhlfahren zugleich zum Bewegungstraining. Aktivrollstühle gibt es in unterschiedlichen Ausführungen – hier heißt es testen, welcher Rollstuhl zur eigenen Körpergröße und den eigenen Fähigkeiten passt.

Ein Elektrorollstuhl kommt dann infrage, wenn die Armkraft fehlt oder Spastik das Antreiben eines Aktivrollstuhls nicht erlauben. Ein Stehrollstuhl ist für all diejenigen sinnvoll, die ohne ihn nicht länger in eine aufrechte Position gelangen. Er trägt dazu bei, höher gelegene Regale oder Schränke selbstständig zu erreichen, und sorgt für mehr Eigenständigkeit im Alltag. Auch im Berufsleben ist ein Stehrollstuhl sinnvoll, um sich mit den Kollegen auf Augenhöhe unterhalten zu können. Daneben gibt es Hilfsmittel, die die Berufstätigkeit erleichtern und weiter ermöglichen. Dazu gehören höhenverstellbare Arbeitstische, Hilfen für die Arbeit am Computer (z. B. eine Tastatur mit besonders großen Tasten, Spracheingabehilfen, Sprachausgabesysteme, wenn die Augen nicht mehr mitspielen usw.).

Für das Erreichen der eigenen Wohnung mit dem Rollstuhl gibt es Rampen. Treppenlifte in der Wohnung tragen dazu bei, auch mit Bewegungseinschränkungen das Stockwerk zu wechseln. Wer nicht weiß, welches Hilfsmittel das richtige ist, kann sich an den jeweiligen Landesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft wenden und um Beratung bitten. Auch in Selbsthilfegruppen gibt es Tipps für die Suche nach dem passenden Hilfsmittel.

Quelle: Befund MS 1/2019

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