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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Pflege bei Problemen mit der Beweglichkeit

Bewegungseinschränkungen bringen es u. U. mit sich, dass Menschen mit MS im Alltag auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Oft übernehmen diese pflegerische Aufgaben Angehörige, die zunächst in vielen Fällen nicht wissen, wie sie ihrem von MS betroffenen Familienmitglied helfen können. Eine Pflegeschulung für Angehörige, die viele gesetzliche Pflegekassen anbieten, kann Abhilfe schaffen.

Doch MS-Patienten können auch einen Pflegedienst beauftragen. Das ist sinnvoll, wenn Angehörige mit der Pflege überfordert sind, aus beruflichen oder anderen Gründen keine Zeit haben oder aber von MS Betroffene nicht möchten, dass ein Familienmitglied sie pflegt. Denn durch die Pflege verändert sich u. U. die Beziehung zwischen den Angehörigen. Der Gepflegte fühlt sich möglicherweise abhängig vom Pflegenden, das pflegende Familienmitglied sieht den Pflegebedürftigen vielleicht nicht länger als gleichwertigen Partner an. Das lässt sich vermeiden, indem ein Pflegedienst die Aufgaben übernimmt.

Selbstständigkeit fördern

Pflege bedeutet nicht, dem Pflegebedürftigen alles abzunehmen – sie soll im Gegenteil dazu beitragen, den Pflegebedürftigen wieder in die Lage zu versetzen, Verrichtungen selbst durchzuführen. So fördert die Pflege bestehende Fähigkeiten und reaktiviert – so weit wie möglich – verloren gegangene Körperfunktionen. Ziele einer guten Pflege sind die größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Patienten.

In ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Menschen mit MS können bei ihrer gesetzlichen Pflegekasse (der gesetzlichen Krankenkasse, bei der sie versichert sind) eine Pflegestufe beantragen. Stellt der medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekassen Pflegebedürftigkeit fest und teilt eine Pflegestufe zu, haben sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegeleistungen, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst. Doch auch ohne Pflegestufe können MS-Patienten bei ihrer Krankenkasse Hilfsmittel beantragen, die die Pflege erleichtern. Verordnet der Arzt ein solches in der Hilfsmitteldatenbank der Krankenkassen eingetragenes Hilfsmittel, müssen Patienten maximal 10 Euro pro Hilfsmittel zuzahlen. Als Hilfsmittel gelten u. a. Rollstühle, Sitzkissen für den Rollstuhl, die dem Wundsitzen vorbeugen, Gehhilfen, Bewegungshilfen wie Gleitmatte oder Rutschbrett, aber auch ein Pflegebett.

Wie Pflegende die Mobilität fördern

MS-Patienten, die Schwierigkeiten beim Gehen haben, zeitweilig im Rollstuhl sitzen oder bettlägerig sind, sollten Physiotherapie erhalten, die ihre Mobilität weitgehend erhält und ausbaut, die Muskulatur aktiviert und negativen Folgen der Bewegungseinschränkung, etwa Thrombosen, vorbeugt. Physiotherapie ist immer möglich, selbst wenn die Betroffenen nicht in der Lage sind, Arme oder Beine aus eigener Kraft zu bewegen. In diesem Fall bewegt der Physiotherapeut bzw. der Pflegende Arme oder Beine. Sinnvoll ist es, wenn auch pflegende Angehörige oder der Pflegedienst diese Übungen kennt, die in der Physiotherapie zum Einsatz kommen. Dann können die Pflegenden den Patienten nicht nur animieren, diese Übungen durchzuführen, sondern ihm bei Bedarf helfend zur Seite stehen.

Menschen, die ohne Hilfe nicht mehr aufrecht stehen können, können mithilfe eines Stehrollstuhls in die Senkrechte gebracht werden. Das Stehen über einen längeren Zeitraum vermindert u. a. das Risiko für Druckgeschwüre. Stehbretter oder Stehtrainer erfüllen eine ähnliche Funktion, sollte die Krankenkasse die Kosten für einen Stehrollstuhl nicht übernehmen. Im Sitzen lassen sich ebenfalls verschiedene Bewegungs- und Fitnessübungen durchführen, z. B. kann mit elastischen Bändern die Muskulatur von Armen, Schultern und Rücken gestärkt und mit Greifbällen die Motorik der Hände trainiert werden. Erschweren Bewegungseinschränkungen oder Spastik Positionswechsel im Sitzen oder Liegen, können bestimmte Lagerungstechniken eingesetzt werden, die die Muskulatur lockern – spezielle Lagerungskissen können z. B. ein Anwinkeln der Beine erleichtern. Pflegende Angehörige sollten sich diese Möglichkeiten durch eine Fachkraft zeigen lassen.

Vorbeugung von Druckgeschwüren

Bewegungseinschränkungen ziehen häufig die Gefahr von Druckgeschwüren (Dekubitus) nach sich – vor allem bei Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder bettlägerig sind. Der Grund: Wer sich allein nicht oder nur unzureichend bewegen kann, auf dessen Körper lastet auf besonders belasteten Hautstellen häufig über einen längeren Zeitraum Druck. Als Folge davon wird dieser Bereich des Körpers schlechter durchblutet und mit weniger Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Kommt es nicht zur Druckentlastung, stirbt schließlich Gewebe ab. Daraufhin bilden sich Druckstellen, später Druckgeschwüre, die sich bis in die Muskulatur, Sehnen und sogar bis in die Knochen ausdehnen können.

Ein Dekubitus äußert sich im Anfangsstadium durch eine Rötung der Haut, die auch dann nicht verschwindet, wenn mit den Fingern darauf gedrückt wird. Im zweiten Stadium kommt es zu Blasenbildungen auf der Haut, zu Hautablösungen und zur Bildung auf die Haut ausgedehnter Geschwüre. Im dritten Stadium reicht das Geschwür durch alle Hautschichten hindurch bis zu den Muskeln, im vierten Stadium sind Muskeln, Sehnen und auch Knochen betroffen. Ein Dekubitus ist nicht nur schmerzhaft, es können sich auch Bakterien im Geschwür ansiedeln, was u. U. zu Komplikationen führt. Deshalb ist es bei Bewegungseinschränkungen so wichtig, einem Dekubitus vorzubeugen.

Besonders häufig bilden sich Druckgeschwüre an Körperstellen, an denen sich Knochen nach außen wölben und die mit wenig Fettgewebe überzogen sind. Dazu gehören z. B. das Steißbein, die Sitzhöcker und die Fersen. Die Dekubitusgefahr erhöht sich u. a. durch Übergewicht wegen des zusätzlichen Drucks auf die betroffenen Körperstellen sowie durch anhaltende Feuchtigkeit der Haut (z. B. bei Stuhl- oder Blaseninkontinenz). Aus diesem Grund ist es wichtig, die gefährdeten Körperstellen sauber und trocken zu halten.

Menschen, die im Rollstuhl sitzen, sollten in regelmäßigen Abständen daran denken, ihr Körpergewicht zu verlagern. Schon kleinste Verlagerungen (sog. Mikrobewegungen) verringern das Dekubitusrisiko. Wer dies nur allzu leicht vergisst, kann sich z. B. durch Einstellen eines in Abständen ertönenden Signaltons etwa des Smartphones an die Verlagerung des Körpergewichts erinnern lassen. Auch die Sitzhaltung spielt bei der Entstehung von Dekubitus eine Rolle. So sollten Rollstuhlfahrer darauf achten, keine heruntergerutschte Sitzposition einzunehmen, denn dann wirken Scherkräfte auf die Haut ein, die die Trennung der einzelnen Hautschichten voneinander und damit den Dekubitus begünstigen. Rollstuhlfahrer, denen die Armkraft fehlt, um die eigene Sitzhaltung zu ändern, müssen von den Pflegenden in regelmäßigen Abständen umgelagert werden. Auch Anti-Dekubitus-Sitzkissen helfen, Druckgeschwüren vorzubeugen. Nach Verordnung durch den Arzt tragen die Krankenkassen den Großteil der Kosten für dieses und andere Hilfsmittel.

Bettlägerige Patienten, die sich aus eigener Kraft nicht bewegen können, müssen regelmäßig umgelagert werden. Dabei helfen u. a. Gleitmatten, die – unter den Körper des Patienten gelegt – den Reibungswiderstand bei der Bewegung des Pflegebedürftigen und damit die Gefahr von Scherkräften verringern, die zur Entstehung von Dekubitus beitragen. Drehlaken erleichtern das seitliche Umlagern, Lagerungskissen und Lagerungskeile sorgen dafür, dass der Pflegebedürftige in der jeweiligen Liegeposition bleibt. Kissen unter besonders gefährdeten Körperteilen (z. B. den Fersen) können zur Druckentlastung betragen und die Dekubitusgefahr verringern. Schon kleinste Positions- und Lageveränderungen (z. B. durch ein kurzzeitig unter die Schulter geschobenes weiches Handtuch) tragen dazu bei, Dekubitus vorzubeugen. Pflegende Angehörige sollten sich die verschiedenen (Um-) Lagerungsmöglichkeiten von Fachkräften zeigen lassen, auch um rückenschonend zu arbeiten.

Quelle: Befund MS 3/2016

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