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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Pflege und betreutes Wohnen

Abhängig vom Verlauf der MS und der Schwere der Beeinträchtigungen durch die Krankheit bedürfen MS-Betroffene u. U. ab einem gewissen Zeitpunkt der Pflege durch andere Personen. Dabei kann die Pflege auf einen gewissen Zeitraum begrenzt sein, etwa weil sich körperliche Einschränkungen nach einem Schub wieder zurückbilden. In manchen Fällen ist Pflege dauerhaft notwendig.

Im Großteil der Fälle wohnen Menschen mit MS, die die Hilfe von pflegenden Angehörigen oder eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, in den eigenen vier Wänden. Ist eine Pflege zu Hause nicht machbar, besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Da einige von MS Betroffene trotz bestehender Pflegebedürftigkeit noch zu jung sind, in einem Pflegeheim für Senioren untergebracht zu werden, gestaltet sich die Suche nach einem Platz in einer geeigneten Pflegeeinrichtung u. U. schwierig.

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?

Pflegebedürftig nach § 14 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen. Und zwar für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Pflegeleistungen werden jedoch nur gewährt, wenn die Hilfe auf Dauer, voraussichtlich auf mindestens sechs Monate, angelegt ist. Als Krankheiten oder Behinderungen gelten z. B. Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, aber auch Störungen des Zentralnervensystems. Die Hilfsbedürftigkeit muss sich auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und/oder auf den hauswirtschaftlichen Bereich erstrecken.

Wer regelmäßig Hilfe beim An- und Ausziehen oder beim Zubettgehen benötigt, kann u. U. Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen. Dazu muss die betreffende Person jedoch zunächst vom medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen einer der drei Pflegestufen zugeteilt worden sein.

  • Der Pflegestufe 1 werden gemäß § 15 SGB XI Menschen zugeordnet, die für wenigstens zwei Verrichtungen aus wenigstens einem der drei Bereiche Körperpflege (Waschen, Anziehen usw.), Ernährung und Mobilität mindestens einmal täglich und für den Bereich Hauswirtschaft (Putzen, Einkauf usw.) mehrfach wöchentlich Hilfe benötigen. Der Zeitaufwand für den Pflegenden muss dabei bei mindestens 90 Minuten täglich liegen, wovon 45 Minuten auf die ersten drei Bereiche, die sog. Grundpflege, entfallen müssen.
  • Für Pflegestufe II muss die zu pflegende Person dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfe zur Grundpflege benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der erforderliche Zeitaufwand liegt bei drei Stunden täglich (davon zwei Stunden für die Grundpflege).
  • Bei Pflegestufe III ist eine Pflege rund um die Uhr zu gewährleisten, für den Bereich Hauswirtschaft mehrmals wöchentlich. Die Zeitdauer der Pflege gibt das Gesetz mit fünf Stunden täglich an (davon vier Stunden für die Grundpflege).

 

Pflegebedürftigkeit von Menschen mit MS

Bei Menschen mit MS führen i. d. R. körperliche Beeinträchtigungen zu einer Pflegebedürftigkeit. In manchen Fällen können jedoch seelische Probleme (Depressionen) oder Leistungsschwäche z. B. aufgrund einer Fatigue weitere Ursachen für einen dauerhaften oder vorübergehenden Pflegebedarf sein. Kennzeichnend für Menschen mit MS ist, dass der Hilfsbedarf sich von Tag zu Tag unterscheiden kann. An manchen Tagen schränkt die MS den Einzelnen weniger stark ein als an anderen. Ist die Pflege durch einen Angehörigen nicht möglich, sollte daher ein Pflegedienst engagiert werden, der sich mit diesen Besonderheiten bei MS auskennt.

Ein Beispiel: Ein MS-Betroffener schafft es aufgrund von Spastiken vielleicht an einem Tag nicht, sich selbst anzuziehen. An einem anderen Tag sind die Spastiken jedoch womöglich weniger ausgeprägt, und er möchte die Tätigkeit selbst durchführen, für die an „schlechten“ Tagen der Pflegedienst zuständig ist. Ein Pflegedienst, dessen Pflegekräfte eine zertifizierte Fortbildung für die Pflege von MS-Patienten absolviert haben, geht auf die Wünsche und Bedürfnisse des von MS Betroffenen ein. Diese Fähigkeiten sollte ein Pflegedienst fördern. Daher müssen diese MS-bedingten Besonderheiten vor Aufnahme der Pflege unbedingt mit dem Pflegedienst besprochen werden. Auskunft darüber, wo Sie in Ihrer Nähe einen qualifizierten Pflegedienst für MS-Betroffene finden, gibt die Website der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft.

Wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist

Ist die Pflege in den eigenen vier Wänden nicht möglich oder sinnvoll, z. B. weil sie aus räumlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, ist es u. U. sinnvoll, in eine Einrichtung umzuziehen, welche die speziellen Pflegebedürfnisse von Menschen mit MS erfüllen kann. Günstig ist für viele MS-Betroffene ein sog. betreutes Wohnen gemeinsam mit anderen an MS Erkrankten.

Mittlerweile gibt es zudem Pflegeeinrichtungen, die zwar hauptsächlich ältere Menschen aufnehmen, aber auch über Wohntrakte verfügen, in denen jüngere Menschen mit besonderen Bedürfnissen leben. Auch die Krankenkassen helfen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung weiter. Daneben gründen sich immer wieder Wohngemeinschaften von MS-Betroffenen, die für Pflegebedürftige offen sind. Eine Kostenübernahme für die nötigen Umbauten der jeweiligen Wohnung durch die gesetzlichen Pflegekassen (= gesetzliche Krankenkassen) ist in vielen Fällen möglich.

Quelle: Befund MS 01/2014

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