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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Autofahren mit MS

Mobilität ist eine Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Mobil zu sein und zu bleiben, bedeutet auch, Auto fahren zu können und zu dürfen. Insbesondere für MS-Betroffene mit Bewegungseinschränkungen kann der Pkw ein wichtiges Mittel zum Erhalt der Mobilität sein, u. a., weil die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht überall barrierefrei möglich ist.

In Deutschland regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Teilnahme am Straßenverkehr. Interessant für Menschen mit MS ist dabei vor allem § 2 FeV. Darin steht: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“ Zugleich besagt dieser Paragraf, dass Menschen mit Beeinträchtigen selbst – etwa durch Anbringen „geeigneter Einrichtungen“ – dafür sorgen müssen, dass sie sicher am Verkehr teilnehmen. Das bedeutet also: Menschen mit MS dürfen Autofahren, wenn sie gewährleisten, dass ihre Teilnahme am Verkehr keine Gefahr für andere darstellt.

Was die Fahrtüchtigkeit einschränken kann

Jeder Mensch, der schon einmal Alkohol getrunken hat, weiß, wie schnell es Probleme mit der Fahrtüchtigkeit geben kann: Die Reaktionsfähigkeit verlangsamt sich, die Sicht wird eingeschränkt, die Licht- und Blendempfindlichkeit erhöht sich. Das Gleiche gilt auch für die MS. Selbst leichte Krankheitssymptome können u. U. bereits die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Schwierigkeiten beim Autofahren können u. a. folgende Beschwerden bereiten:

  • Fatigue
  • Muskelschwäche
  • Spastik
  • Probleme mit dem Sehvermögen (z. B. verschwommene Sicht, blinde Flecken auf einem oder beiden Augen)
  • Beeinträchtigungen der Koordinationsfähigkeit
  • Kognitive Schwierigkeiten (z. B. kurze Aufmerksamkeitsspanne, Konzentrationsschwierigkeiten, Rückgang der Reaktionsfähigkeit)
  • Gefühlsstörungen (Kribbeln, Taubheit) in den Armen oder Beinen
  • Seelische Störungen (z. B. Depression, Angst)
  • Weitere Bewegungsstörungen und -einschränkungen

Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Deshalb ist es sinnvoll, den Arzt oder Apotheker zu fragen, ob ein verordnetes Medikament Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben kann. Da Menschen mit MS oft mehrere Arzneimittel nehmen, sollten sie sich zudem erkundigen, ob es Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Wirkstoffen geben kann, die eine Teilnahme am Straßenverkehr erschweren. U. U. gibt es die Möglichkeit, andere Medikamente miteinander zu kombinieren, die die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen.

Wer sich aufgrund körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigungen nicht sicher fühlt, sollte aufs Autofahren besser verzichten. Das bedeutet nicht, das Autofahren dauerhaft aufzugeben, denn oft ist es möglich, die Symptome, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, durch die Einnahme von Medikamenten oder durch andere Behandlungen in den Griff zu bekommen. Manche Beeinträchtigungen bilden sich nach einem MS-Schub auch von selbst zurück. Wichtig ist es jedoch, in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit ehrlich zu sich selbst zu sein und sich einzugestehen, dass man an einem Tag, an dem man sich unwohl fühlt, aus Verantwortung für sich selbst und andere vielleicht besser nicht Auto fährt. Wer hingegen dauerhaft eingeschränkt ist und dessen Einschränkungen sich nicht durch Pkw-Ein- oder Umbauten oder durch eine medizinische Behandlung kompensieren kann, dessen Fahrtauglichkeit ist nicht länger gegeben. Während die Fahrtüchtigkeit einen temporären Zustand bezeichnet, der sich zu einem anderen Zeitpunkt ändern kann, bedeutet eine fehlende Fahrtauglichkeit, dass eine Person nicht nur zeitweilig, sondern grundsätzlich nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Tests zur Bestimmung der Fahrtauglichkeit

Wer unsicher ist, ob die aufgetretenen MS-Symptome bzw. die zur Behandlung der MS und ihrer Symptome verordneten Medikamente die Fahrtüchtigkeit oder gar die Fahrtauglichkeit einschränken, sollte zunächst den behandelnden Arzt fragen. Das fällt oft nicht leicht. Dennoch ist es notwendig, mit dem Arzt zu reden, denn kommt es bei eingeschränkter Fahrtüchtigkeit zu einem Unfall, kann das u. U. dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht länger gegeben ist und sich der in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkte Fahrer an den Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, beteiligen oder sie schlimmstenfalls komplett übernehmen muss. In vielen Fällen wird der behandelnde Arzt in seiner Praxis nicht über die Ausstattung verfügen, um von MS Betroffene auf ihre Fahrtauglichkeit zu prüfen. Dann ist es sinnvoll, sich an einen Verkehrsmediziner überweisen zu lassen, der spezielle Tests durchführen kann. Dazu gehören u. a. Untersuchungen von Reaktionsfähigkeit und -geschwindigkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Belastbarkeit, Aufmerksamkeit und Fähigkeit zur Orientierung. Hinzu kommen zudem Sehtests oder Untersuchungen zur Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit.

Verkehrsmediziner wissen, dass es für Menschen mit MS wichtig ist, weiterhin mobil zu bleiben. Von MS Betroffene sollten Möglichkeiten, körperliche Einschränkungen durch technische Umbaumaßnahmen des Pkw zu kompensieren, gegenüber aufgeschlossen sind. Sinnvoll kann es sein, hierbei die Hilfe von Umrüstungsunternehmen, von Fahrschulen oder Autoherstellern in Anspruch zu nehmen, da diese sich auf Umbaumaßnahmen bei Behinderungen spezialisiert haben bzw. sich besser damit auskennen als Ärzte. Wer sich schon vor der ärztlichen Untersuchung über Möglichkeiten der Umrüstung des eigenen Pkw informiert, ist dabei u. U. im Vorteil. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen die Fahrtauglichkeit bei MS nicht länger gegeben ist. Dazu zählt etwa das Sehen von Doppelbildern, sollte es auch nach einer medizinischen Behandlung bestehen bleiben.

Fahrzeugumbau

Viele MS-bedingte Einschränkungen lassen sich durch Umbaumaßnahmen am eigenen Pkw wettmachen. Manchmal – etwa, wenn der eigene Wagen zu klein oder zu alt ist – ist das jedoch nicht möglich oder sinnvoll. Auch in anderen Fällen kann es u. U. kostengünstiger sein, ein neues Auto mit den gewünschten Eigenschaften zu kaufen als ein altes umbauen zu lassen. Das sollten Betroffene mit MS zuvor prüfen – auch, ob es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für den Umbau bzw. den Neukauf gibt. Zunächst müssen Menschen mit körperlichen Einschränkungen jedoch genau überlegen, welche Hilfen derzeit nötig sind, um weiterhin selbstständig Auto zu fahren; es kann zudem sinnvoll sein, vorausschauend zu denken und zu planen. Personen, die in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, sollten u. U. bereits Um- oder Einbauten vornehmen lassen, die auch eine Benutzung des Fahrzeugs mit Rollstuhl erlauben.

Zu den Umbauten, die es Menschen mit MS ermöglichen, trotz körperlicher Einschränkungen Auto zu fahren, gehören u. a.

  • Bedienelemente, um mit der Hand Gas zu geben und/oder zu bremsen (z. B. durch einen Gasring am Lenkrad),
  • ein Handdrehknauf am Lenkrad oder eine andere Lenkhilfe, die das Lenken erleichtert,
  • Bedienelemente am Lenkrad, durch die Funktionen wie Licht, Scheibenwischer oder Blinker mit nur einem Finger aktiviert werden können,
  • eine Art Joystick, mit dessen Hilfe der Wagen gesteuert, Gas gegeben oder gebremst werden kann,
  • größere und spezielle Spiegel,
  • Einstieghilfen, z. B. ausfahrbare Sitze, niedrigerer Einstieg,
  • Rollstuhlrampen und Verladehilfen.

 

Finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen

Die Umrüstung oder Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs ist teuer. Doch es gibt Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Geregelt ist sie in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-HV). Allgemein gilt: Die Hilfe muss vor einer geplanten Anschaffung oder Umrüstung beantragt werden, sie wird nicht nachträglich bewilligt. Kostenträger sind u. a. gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung oder auch die Bundesagentur für Arbeit. In vielen Fällen ist der Kostenträger bei Menschen mit MS für die sog. Kfz-Hilfe die gesetzliche Rentenversicherung, etwa wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und die entsprechenden Wartezeiten erfüllen.

Die Kfz-Hilfe wird gezahlt, wenn Menschen mit Behinderung als Folge dieser auf das Auto angewiesen sind, um den Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen, wenn sie bislang nicht über ein Auto verfügen, dessen Benutzung für sie zumutbar ist und zudem gewährleistet ist, dass sie dieses Auto selbst fahren können bzw. eine andere Person es für sie fährt. Für ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug, das mindestens noch 50% des Neuwagenpreises wert ist, werden Zuschüsse bis zum Betrag des Kaufpreises, maximal jedoch bis 9.500 Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist einkommensabhängig und kann deshalb niedriger ausfallen. Nach § 7 Kfz-HV übernimmt der Kostenträger zudem die Kosten für eine Zusatzausstattung, die wegen einer Behinderung erforderlich sind, sowie die Kosten für Einbau, technische Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit dieser Ausstattung.

Ein paar Tipps fürs Fahren

Es gibt noch ein paar Dinge, an die Menschen mit MS beim Autofahren denken sollten. So ist es für MS-Betroffene mit dem Uhthoff-Phänomen sinnvoll, im Sommer nicht zur heißesten Tageszeit Auto zu fahren, jedenfalls dann nicht, wenn das Auto nicht über eine Klimaanlage verfügt. Bei Fatigue sollte Betroffene zu den Zeiten aufs Autofahren verzichten, zu denen sie besonders müde sind. Wer beim Fahren unsicher ist, sollte – wenn möglich – nicht gerade zu Stoßzeiten unterwegs sein, in denen sich mehr Autos auf den Straßen befinden als sonst. Während eines Schubs sollten Menschen mit MS auf andere Verkehrsmittel umsteigen oder sich fahren lassen.

Wenn Autofahren nicht länger möglich ist

Dann ist es nötig, nach Alternativen zu suchen, um mobil zu bleiben. In manchen Fällen sind diese genauso bequem und u. U. sogar kostengünstiger als ein eigenes Auto. MS-Betroffene, die ihr Auto nur selten benutzt haben, sparen oft Geld, wenn sie stattdessen für ihre Fahrten ein Taxi benutzen. Viele Taxis sind behindertengerecht ausgestattet und können auch mit dem Rollstuhl genutzt werden. Vielleicht erklärt sich auch jemand aus der Familie oder der Nachbarschaft bereit, gemeinsame Fahrten zu unternehmen. In manchen Orten gibt es zudem sog. Seniorenbegleiter, die bei Bedarf helfen. Auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt u. U. in Betracht – jedenfalls in Orten, in den sie barrierefrei erreicht werden können.

Quelle: Befund MS 3/2016

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